Ja das stimmt, allerdings nur in besonderen Ausnahmen.DickT schrieb:
Soweit ich weiß, braucht es nicht mal eine Wiederholung. Auch bei einer "einfachen" Straftat kann Sicherungsverwahung angeordnet werden. Gleichzeitig ist es wohl unmöglich zu bestimmen, wie oft Justizia aufgrund von Indizienprozessen oder verzerrten Zeugenaussagen Unschuldige verurteilt.
Es ging aber in diesem Zusammenhang aber um etwas anderes. Nämlich zu zeigen, dass es möglicherweise in Zukunft nur der Absicht einer Straftat bedarf, um jemanden auf unbestimmte Zeit wegzusperren.
Verstehe aber, was Du meinst. Irgendwann könnte der Staat "vorbeugend" Menschen einsperren, die noch gar nicht strafrechtlich in Erscheinung getreten sind. Soetwas hatten wir ja schon einmal, Menschen wurden sogar staatlich ermordet, wegen falscher Rassenzugehörigkeit u. a.
Den besten Schutz des Bürgers vor staatlicher Willkür bietet immer noch die Demokratie. Staaten sind jedoch immer in Bewegung, die Grenzen manchmal fließend, Demokratie - Demokratur - Diktatur. Mag sich jeder überlegen, wo wir uns zur Zeit befinden.
