Grundsätzlich versucht der Broker natürlich die physische Lieferung oder Andienung zu unterbinden, als Futurehändler sollte man aber schon aus Eigeninteresse die Fälligkeiten (bzw. First Notice Days, Last Trading Days, etc) nicht vergessen.
Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich zur Lieferung oder Andienung gekommen ist, trotzdem spart es Geld und Ärger rechtzeitig in zeitlich weiter entfernte Kontrakte zu rollen.
Dazu ein Zitat von der deifin Page:
BTW: Die Zinsfutures an der Eurex sind nicht auf Barausgleich ausgelegt!
Mir ist zwar kein Fall bekannt, in dem es tatsächlich zur Lieferung oder Andienung gekommen ist, trotzdem spart es Geld und Ärger rechtzeitig in zeitlich weiter entfernte Kontrakte zu rollen.
Dazu ein Zitat von der deifin Page:
Nun ist es nichts Ungewöhnliches, dass lieferfällige Futures gegebenenfalls auch noch nach dem "first notice day" bis zu ihrem festgeschriebenen letzten Handelstag ("last trading day", "termination of trading") weiterhin an den Terminbörsen notiert und auf regulärer Basis gehandelt* werden. Doch sollte sich jeder Händler, der seine Position weiter aufrecht hält, im Klaren darüber sein, dass von diesem Tag ab eine dingliche Übertragung des Basisobjektes jederzeit möglich ist. Einzelheiten dazu sind in den Börsenregeln für jeden Futures genau festgelegt. Ist schließlich der letzte Handelstag des Futures erreicht, so verfällt dieser nicht etwa wertlos, sondern in allen andienungsfähigen Futures, die nach dem letzten Handelstag noch offen gehalten werden, wird dann – unter Beachtung der einschlägigen Weisungen im Futures-Standardvertrag, der diesbezüglichen Börsenvorschriften sowie der Handelsusancen – zwecks Erfüllung unmittelbar und unabweislich der physische Andienungsprozess eingeleitet.
BTW: Die Zinsfutures an der Eurex sind nicht auf Barausgleich ausgelegt!