Rechstfall mit Bank -> Suche guten Anwalt im Bankrecht

      Wenn es "zufällig" ein Broker in Belize sein sollte, dann gute Nacht. Das sind genau jene selten eintretende Gründe, warum man sich dann doch für solide und seriöse Unternehmen entscheiden sollte, gerade in solch sensiblen Bereichen.
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!

      Probleme mit Broker

      Hallo,
      ich habe ein Problem mit einem Broker, der nicht in Deutschland ansässig ist, aber wohl hier sehr bekannt.
      Kann mir jemand verraten, wie ich gegen ihn gerechtlich vorgehen kann?, nachdem er auf meine Beschwerde nicht reagiert hat.
      Mit 2 Anwälten, einer hier und der andere im Land des Brokers wird es ganz teuer und die Rechtschutz-Versicherung übernimmt diese Fälle im Ausland meistens nicht.
      Hi Elvo,

      er regelt einen anderen Sachverhalt. Du hast deinen Willen erklärt, durch Verkaufsauftrag und er wurde nicht weitergeleitet. Es entstand tatsächlicher Schaden, deshalb ist die Bank dann verpflichtet den Schaden zu ersetzen, er war nicht mehr fiktiv.

      Fehlen konkrete Anhaltspunkte zur Bestimmung des Verkaufstermins, gilt laut Urteil des OLG der Tag der letzten mündlichen Verhandlung als Stichtag, um den entgangenen Gewinn zu ermitteln

      würde für dich bedeuten, es käme zur Gerichtsverhandlung und du hast deine Aktien noch nicht verkauft, wäre der Stichtag der Verhandlungstermin - wie Lotterie wäre das. Aber meiner Meinung nach betrifft es nicht deinen Fall, du wolltest den Ursprungszustand wieder haben. Die Gültigkeit des Kreditsvertrages und rechtmäßigen Zugriff auf dein Aktiendepot. Erinnere dich mal, vielleicht hast du per Telefon deinen Unmut geäußert und auch gesagt, wenn ich noch im Besitz wäre, würde ich verkaufen - die zeichnen alle Gespräche auf, wäre für dich ein Beweismittel.

      Ich denke aber, in deinem Schriftverkehr und gegenüber dem Ombudsmann müßten doch Vermerke sein. An dem Tag hätte ich verkauft usw. und wenn es 3 Monate später war, aber da hast du deinen Verkaufswillen gezeigt und Stichtag wäre dann notfalls dieser Tag.

      Hast du eine Rechtsschutzversicherung (nicht für KFZ) für Familienrecht ?
      Wenn ja, die übernehmen das, weil Aussicht auf Erfolg besteht.
      Rechtsanwaltkosten sind ganz schön happig. Eine Miniberatung ab 150,00 Euro, jedes Schreiben extra.

      Mehr kann ich leider dazu nicht sagen, meine Vorlesungen in BGB und HGB sind schon sehr lange her.

      Gruß Mary
      @MaryMärz

      danke für deine Infos, die Idee mit dem Verkaufsauftrag an meine Bank obwohl ich die Aktien nicht mehr hatte ist natürlich gut, bin ich aber nicht drauf gekommen.

      Es gab vor einiger Zeit mal einen Hinweis hier im Forum über ein Gerichtsurteil gegen Consors [URL=http://www.manager-magazin.de/geld/geldanlage/0,2828,276567,00.html](Hier Link)[/URL] in dem die Bank auch verurteilt wurden einen "möglicherweise entgangenen Gewinn" zu zahlen. Deshalb bin ich auf den höchsten Wert innerhalb dieser Zeit gekommen.

      Was meinst du zu dem Link??

      DL10
      @elvo
      Ergänzung

      Denn mir entgangen Gewinn (Höchster Verkaufspreis) erkennt er jedoch nicht an, da nicht beweisbar wäre, dass ich die Aktien auch zu diesem Preis verkauft hätte.

      Im Nachhinein ist man immer klüger, leider.

      Du hättest dich so verhalten müssen als wärst du noch Eigentümer und Besitzer der Aktien (war ja auch dein Bestreben)

      Am Tage x hättest du schriftlich mit Limit verkaufen sollen, also deiner Bank einen schriftlichen Verkaufsauftrag erteilen müssen.

      Vielleicht hast du noch Schriftverkehrs-Unterlagen aus dieser Zeit.

      So nachdem Motto, vor zwei Wochen hätte ich Ihnen einen Verkaufsertrag erteilt, da standen die Aktie bei Euro....

      so kann man deinen Willen erkennen. Und den Preis der Aktie vom Datum des Schreibens nehmen.

      Zwischen dem Höchstkurs und heute ist da der Kurs so stark gefallen ?

      Gruß Mary
      @elvo

      nach BGB/Schuldrecht hast du Anspruch für tatsächlich enstandenen Schaden. D.h. eine Rückführung in den Zustand bevor der Schaden entstanden ist. Alle Kosten die durch den Schaden entstanden sind, können geltend gemacht werden. z.b. Neuer Kreditvertrag und einmalige Sonderkosten, Abschlußgebühr, Telefonkosten, Beratung durch Rechtsanwalt, Fahrtkosten usw.
      Die Rechtssprechung für entgangene fiktive Gewinne oder Verluste kenne ich nicht. Unser BGB ist so auch nicht ausgelegt.
      Bedeutet für dich, der Kreditvertrag hat nach wie vor Gültigkeit, die Summe muß zurückgezahlt werden. Dein Aktiendepot ist wieder in deinem Besitz, du kannst nun entscheiden, behalten oder verkaufen. Vielleicht ist jetzt der Depotwert, wesentlich höher als im Jahr 2002.

      Gruß Mary
      Meines Erachtens übertreibt ihr beide mächtig.
      Elvo sollte den Unterschiedsbetrag bis zum heutigen Kurs bekommen und fertig.
      Schliesslich war die Bank einverstanden einen Kredit unter Auflagen zu gewähren, an welche sie sich selbst nicht hielt.
      Und woher sollte elvo das geld bekommen, wenn der Vertrag nicht mehr besteht, sprich er kann keinen Kredit beanspruchen.
      Die Forderung eine Entschädigung zum Höchstkurs zu erhalten finde ich aber auch recht frech.

      @Wurzelsepp

      Du führst eine Disskussion, als ob es Dein Geld wäre.
      Man kann auch etwas lockerer agieren.

      Wie procash schon sagte: "keiner gibt freiwillig Geld her, schon gar nicht eine bank".

      Grüsse,
      Ingolf ;)
      Grüsse,
      Ingolf :P

      "Bulls and bears make money, but pigs get slaughtered."
      >Arbeitest du vielleicht bei einer Bank? Kommt mir irgendwie so vor.<

      Ganz sicher nicht. Ich trade mein eigenes Konto "for a living" und führe ironischerweise selbst gerade eine Auseinandersetzung um einen nicht ganz unbedeutenden Betrag, den mich ein Abwicklungsfehler meiner Bank gekostet hat, von daher habe ich selbst keine übermäßigen Sympathien für Banken. Mir ist es früher selbst mehrmals passiert, daß ich einen Margin Call bekommen habe und Positionen zwangsliquiert wurden, weil ich nie Geld nachschieße in solchen Situationen, aber das gehört einfach zum Geschäft, wenn man auf Kredit spukuliert - einsteigen kann man doch immer wieder.
      ´.`
      @wurzelsepp4ever

      1. die bank hat bei meinen Aktien exakt am Tiefpunkt verkauft

      2. sie hat sich nicht an den Vertrag gehalten den ich mit Ihr hatte und hat mich nicht über die Überziehung in Kenntniss gesetzt, auch hatte ich keine Möglichkeit "mehr Sicherheiten" einzubringen (die 500,- € hätte ich problemlos überweisen können)

      3. natürlich versucht man erst eine gütliche Einigung mit der Bank bevor man den Anwalt einschaltet (der kostet ja auch nicht gerade wenig), wenn die Bank zu Beantwortung eines Schreibens in der Regel 6 Wochen benötigt zieht es sich halt.

      Ich habe deine Meinung zur Kenntniss genommen, auch wenn ich sie nicht teilen kann. (Arbeitest du vielleicht bei einer Bank? Kommt mir irgendwie so vor.

      Schöne Grüße


      elvo
      >ich versuche nicht nachträglich Geld aus der Sache zu schlagen sondern nur das wieder zu bekommen was mir, durch den rechtswidrigen Verkauf meiner Aktien durch die Bank, entgangen ist.<

      Doch, das versuchst du sogar auf ganz dreiste Weise. Wenn du einen Anspruch auf irgendetwas haben solltest, dann allenfalls auf die Differenz der Kurse beim Verkauf und dem frühestmöglichen Zeitpunkt, an dem du darüber informiert wurdest, denn zu diesem Zeitpunkt hättest du sie problemlos wieder zurückkaufen können.

      Zumal zum Zeitpunkt des Verkaufs die Märkte noch im freien Fall waren und dein Depot, wenn die Bank noch länger gewartet hätte, eben zu tieferen Kursen zwangsliquidiert worden wäre.

      Wer wider besseres Wissen mit anderer Leute Geld zockt, darf sich nicht beschweren, wenn diese nicht untätig zusehen, wie es immer weniger wird.

      >ich habe sofort nach Kenntniss der Zwangsverwertung durch die Bank diese aufgefordert mir den Sachverhalt zu erklären und die ganze Sache rückgängig zu machen (damals wußte ich noch nicht das die Aktien steigen werden, aber man kauft ja nun mal Aktien in der Hoffnung das sie steigen), jedoch 8 Monate erfolglos.<

      Da kann ich nur lachen. Acht Monate, und obwohl es dir so wichtig zu sein scheint, schaltest du keinen Anwalt ein? Oder waren die Kurse erst dann so weit gestiegen, daß es sich richtig lohnen würde, fiktive Gewinne abkassieren zu wollen, die du real nie erzielt hättest?

      >Blödsinn was sollte ich den da verlangen, den Wert habe ich ja erhalten??<

      Du hast unfreiwilligerweise verkauft, da die Bank deine Position liquidiert hat. Hätte sie das nicht getan, und die Aktien wären noch weiter gefallen, hättest du Monate später ganz sicher nicht verlangt, sie zum alten, höheren, Kurs wieder ins Depot gebucht zu bekommen.

      >Nach deiner Argumentation könnte also deine Bank auch einfach deinen Hausbaukredit (natürlich ohne dich vorher zu informieren) kündigen und dein Haus verkaufen, bist ja dann selber dran Schuld hättest ja mit deinem eigenen Geld bauen können. Und den Kreditvertrag den du unterschrieben hast zählt einfach nicht mehr. Da kann ich deiner Argumentation leider nicht folgen.<

      Der vergleichbare Fall ist, daß der Wert meines Hauses so weit sinkt, daß der Kredit nicht mehr ausreichend besichert wäre, und in diesem Fall hätte die Bank i.d.R. tatsächlich das Recht, weitere Sicherheiten zu verlangen oder das Haus zu verkaufen.
      ´.`
      @wurzelsepp4ever


      Also:

      1.
      ich versuche nicht nachträglich Geld aus der Sache zu schlagen sondern nur das wieder zu bekommen was mir, durch den rechtswidrigen Verkauf meiner Aktien durch die Bank, entgangen ist.

      2.
      ich habe sofort nach Kenntniss der Zwangsverwertung durch die Bank diese aufgefordert mir den Sachverhalt zu erklären und die ganze Sache rückgängig zu machen (damals wußte ich noch nicht das die Aktien steigen werden, aber man kauft ja nun mal Aktien in der Hoffnung das sie steigen), jedoch 8 Monate erfolglos.

      3.
      Wenn die Aktien nach dem Verkauf gefallen wären, würdest du verlangen, daß dir der damalige Wert ersetzt würde


      Blödsinn was sollte ich den da verlangen, den Wert habe ich ja erhalten??

      Die Bank hat dir doch mitgeteilt, daß sie die Aktien verkauft hat, und du hättest sie ganz einfach mit deinem eigenen Geld wieder kaufen können damals. Ich sehe da kein Problem, außer daß du versuchst, auf Kosten anderer (natürlich ist das in Ordnung, der Gegner ist ja die böse, gesichts- und herzlose Großbank) nachträglich Geld aus einem Kursanstieg zu schlagen, bei dem du selbst nicht dabei warst, weil du aus Gier auf Kredit gezockt hat und schon vorher so viel verloren hast, daß die Bank seine Positionen für dich schließen mußte, um ihr und dein Geld zu retten, bevor es ganz weg war.


      Nach deiner Argumentation könnte also deine Bank auch einfach deinen Hausbaukredit (natürlich ohne dich vorher zu informieren) kündigen und dein Haus verkaufen, bist ja dann selber dran Schuld hättest ja mit deinem eigenen Geld bauen können. Und den Kreditvertrag den du unterschrieben hast zählt einfach nicht mehr. Da kann ich deiner Argumentation leider nicht folgen.

      Es ist ja mittlerweile auch klar das die ganze Sache der Bank rechtwidrig war und der entstandene Schaden zu ersetzten ist. Und meiner Meinung nach ist das mindeste, dass ich die Aktien die ich damals hatte wieder eingebucht bekomme.

      elvo








      4.
      Elvo ich sehe das so dadurch das Sie dir ein Angebot unterbreitet haben und das erst nach vielen Monaten und auf drängen des Ombudsmannes gestehne sie zumindest eine Schuld oder Teilschuld ein.
      Wer mach schon ein Angebot wenn er im recht ist und schon garnicht eine Bank.


      Gruß Procash
      "Und verlass dich auf dein eigenes Gewissen, es ist dein zuverlässigster Ratgeber! Dein eigenes Empfinden sagt dir für gewöhnlich mehr als sieben Wächter, die auf einer Anhöhe Ausschau halten."
      Das Buch Jesus Sirach 37, 13-14
      Blödsinn. Wenn die Aktien nach dem Verkauf gefallen wären, würdest du verlangen, daß dir der damalige Wert ersetzt würde. Nachdem sie gestiegen sind, verlangst du einfach den Höchstkurs seither, oder einen aktuellen Wert, der viel höher liegt als der damalige Wert. Sowas ist einfach nur übelstes Schmarotzertum. Die Bank hat dir doch mitgeteilt, daß sie die Aktien verkauft hat, und du hättest sie ganz einfach mit deinem eigenen Geld wieder kaufen können damals. Ich sehe da kein Problem, außer daß du versuchst, auf Kosten anderer (natürlich ist das in Ordnung, der Gegner ist ja die böse, gesichts- und herzlose Großbank) nachträglich Geld aus einem Kursanstieg zu schlagen, bei dem du selbst nicht dabei warst, weil du aus Gier auf Kredit gezockt hat und schon vorher so viel verloren hast, daß die Bank seine Positionen für dich schließen mußte, um ihr und dein Geld zu retten, bevor es ganz weg war.
      ´.`

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „wurzelsepp4ever“ ()

      @wurzelsepp4ever

      kannst du deine Meinung etwas erläutern???

      Die Bank hat einen Fehler gemacht und nicht ich, die Bank sollte den Schaden ersetzten der dadurch entstanden ist.
      Das Minimum was ich akzeptieren könnte wäre, dass sie die Aktien einfach wieder ein buchen (hätten sie auch schon 10/03 machen können, da müßten sie ja schon gemerkt haben das sie im Unrecht sind). Aber den Geldwert der Aktien zum Stand von 10/03 einfach nur gutzuschreiben (nachdem sich der Wert verdoppelt hat) erscheint mir eher etwas dreist von der Bank.

      Hätte die Bank gleich nach meiner Beschwerde den Fall richtig geprüft, so hätte denen auffallen müßen das sie im Unrecht sind. Dann hätten sie ja die Aktien 1-2 Wochen späten wieder einbuchen können und alles wäre in Ordnung und das Problem des entgangenen Gewinns würde nicht bestehen. Aber die Bank weigerte sich über 15 Monate lang Ihren Fehler einzugestehen. Ich nehme ja auch keine fixtiven Aktien an sondern nur die die ich auch zum damaligen Zeitpunkt hatte. Die Kursentwicklung war nunmal wärend dieser Zeit so.

      elvo

      Rechstfall mit Bank -> Suche guten Anwalt im Bankrecht

      Guten Morgen,

      möchte heute mal von einen Rechsproblem mit meiner Bank erzählen, vielleicht kann mir jemand weiterhelfen.

      Ich hatte im Jahr 2002 ein Wertpapierdepot inkl. Liquiditätskredit (LK) bei einer (nicht so guten) Direktbank. Ende Oktober erhielt ich Post von der Bank in der sie mir mitteilte, dass sie meinen LK, entsprechend meinem Wunsch, aufgelöst hätte. Sie schickte mir auch gleich die Wertpapier-verkaufsbelege mit.
      Da ich natürlich keinen Auftrag dafür gegeben hatte telefonierte ich sofort mit der Bank. Die Dame am anderen Ende erschien mir nicht sehr kompetent und am Ende kam heraus, dass mein LK überzogen gewesen war und alles seine Richtigkeit hatte. Außerdem hätte man mich ja von der drohenden Zwanksverwertung informiert.

      Nach diesem Gespräch forschte ich genauer in meinen Unterlagen undim Internet nach.
      Folgendes ergab sich:

      - ich habe keine Information über die Zwangsverwertung meines Depot erhalten (weder schriftlich noch telefonisch etc.)
      - laut meinem LK-Vertrag muß eine schriftliche Mitteilung mit Friststellung durch die Bank erfolgen, erst danach kann zwangsverwertet werden
      - die Bank hat den komplette Kredit aufgelöst bzw. entsprechend viele Wertpapiere verkauft
      - im LK-Vertrag steht nur, dass die Bank die Überziehung zurückführen kann
      - außerdem ist die Höhe der Belastung des WP-Depots im LK-Vertrag nicht ganz eindeutig geregelt

      Zur Veranschaung hier mal die Summen um die es sich dreht: (die prozentualen Zusammenhänge stimmen, die Summen sind nicht die realen)

      Am Tag der Verwertung:

      - Aktiendepot: 13.000 €
      (beleihbar mit 40 oder 50% ist etwas unklar)

      - Guthaben auf angegliedertem Konto bei dieser Bank: 2.500 €
      (beleihbar mit 100 %)

      - LK : -9.500 €

      somit war mein LK um ca. 500,- € überschritten. Die Bank hat aber Aktien im Wert von ca 10.000 € verkauft und das ohne mich vorher schriftlich zur Begleichung der Überziehung aufzuforden.

      Ich habe dann ca. 8 Monate mit der Bank telefoniert und schriftlich zur Aufklärung des Sachverhaltes bzw. zur wieder Einbuchung meiner Aktien aufgefordert. jedoch alles ohne den kleinsten Erfolg.

      Habe mich dann im August 2003 entschlossen die Sache an den Ombudsmann weiter zu reichen.

      Habe den Sachverhalt auf mehreren DIN A4 Seiten geschildert und von der Bank Schadenersatz erfordert und zwar den höchsten Wert, den die Aktien zwischen dem Verkaufstermin 10/02 und heute erreicht hatten, minus den Verkaufserlös der Bank. Also den mir entgangenen Gewinn. Zusätzlich dann ab den Höchstkurs der Aktie bis heute dann Zinsen auf mein Kapital.

      Bsp.: hat die Bank die Aktie in 10/02 für 1,- € verkauft und der Höchstkurs in 06/03 war 2,- € so will ich den 1,-€ Mehrerlös der Aktie plus Zinsen ab 06/03 bis heute.

      In Bezug auf die oben angegeben Summen sind es dann ca. 28.000 € was ich als Schadenersatz von der Bank ersetzt haben möchte.


      Nachdem ich alles beim Ombudsmann eingereicht hatte kam nach kurzer Zeit eine Stellungnahme der Bank in der Sie Ihre Sicht der Dinge darlegte und mir anbot die damals aus ihrer Sicht zuviel verkauften Aktien mit dem Preis von damals zu ersetzten also ca. 6.500 €.

      Ich schrieb dem Ombudsmann zurück legte meine Meinung erneut dar und lehnte das Angebot der Bank ab.

      Nach weiteren ca. 5 Monaten erhielt ich nun die Entscheidung des Ombudsmannes.
      Er stellt fest, dass die Zwangsverwertung der Aktien rechtswidrig war. Da die Bank nicht nachweisen konnte micht schriftlich über die Überziehung in Kenntniss gesetzt zu haben, dies aber laut Vertrag zwingend notwendig gewesen wäre.
      Er stellt auch fest, dass ich grundsätzlich Anspruch auf Wiederbeschaffung der zu Unrecht veräußerten Aktien habe.
      Denn mir entgangen Gewinn (Höchster Verkaufspreis) erkennt er jedoch nicht an, da nicht beweisbar wäre, dass ich die Aktien auch zu diesem Preis verkauft hätte.

      Er schlägt vor den Vorschlag der Bank anzunehmen, jedoch muß sich die Bank nicht an diesen Vorschlag halen, da der Streitwert höher als 5000 € liegt.


      Nun sitzte ich etwas in der Zwickmühle und weiß nicht richtig was ich machen soll, momentan bin ich eher auf eine Klage aus. Der heutige Wert der Aktien liegt ca. 19.000€ höher als damals.

      Wie soll ich auch den Verkauf der Aktien nachweisen, ich konnte sie ja nicht verkaufen da ich sie durch Verschulden der Bank nicht mehr hatte??

      Kennst sich damit jemand aus??? Wärte für eure KOmmentare dankbar.

      elvo