Angepinnt FOREX Broker Vergleich

      Kennt jemand diesen Broker?
      gfxsa.com
      Die sind auch aus der Schweiz. Die Spreads sind gut, bin per Zufall darauf gestossen.
      Etwas interessiert mich speziell. Die Website von denen ist irgendwie sehr ähnlich zu der von GCI. gcitrading.com
      Nur die Farben und gewissen Details sind anders.
      Ist das weil sie dieselbe Vorlage für das Design benutzt haben oder könnte da irgendeine Verbindung bestehen?

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „eric“ ()

      RE: direkt aus dem Chartfenster heraus handeln

      xenia

      ich werde wohl kaum ein konto in einem land eröffnen, wo willkürlich und ohne auskunftspflicht meine privatsphäre untersucht werden kann.
      es erinnert mich an das mittelalter, wo man grundlos und ohne verdacht die menschen anklagen und verurteilen konnte.
      Dinge die man hastig tut,
      bedauert man langsam.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „angelo“ ()

      RE: direkt aus dem Chartfenster heraus handeln

      habe bsiher MT4 nur in der Demo Version getestet.Ohne Probleme. Wenn der Datenfeed abbricht kann MT4 nichts dafür sondern der Broker der die Daten zur Verfügung stellt. Für mich steht fest ich möchte MT4 auf jeden Fall zum Traden. Habe bisher ein Konto bei einem Broker mit einer nicht besonders guten Plattform.

      Habe mir schon Unterlagen zu mehreren MT4 Broker zukommen lassen. Werde deshalb ein neues Konto eröffnen.

      gruss,

      josh

      welchen Broker im welchen Land?

      So, nun wird der kreis der broker noch kleiner....


      Noch ein Schlupfloch weniger
      Kontoabfragen sind nun europaweit möglich/Das Ende der sicheren Häfen/Von Lars Kutzner


      BERLIN, 6.Februar. Es ist eine Ironie der Geschichte. Als Ende März vergangenen Jahres die Steueramnestie auslief und das Kontenabrufverfahren in Deutschland Realität wurde, hatten die Bundesbürger nach Schätzungen von Experten noch rechtzeitig etwa 350 Milliarden Euro ins Ausland transferiert. Gut 90 Milliarden Euro sollen allein in Österreich liegen. Der "Trend zur Kapitalflucht" ging sogar so weit, daß deutsche Kreditinstitute in Österreich Zweigniederlassungen gründeten. Die Alpenrepublik, so wurde behauptet, sei ein sicherer Hafen für vermögende Bundesbürger. Auch nach Einführung von erweiterten zwischenstaatlichen Auskunftspflichten durch die Zinsrichtlinie der Europäischen Union (EU) zum 1.Juli 2005 haben sich neben Österreich auch Belgien und Luxemburg vorbehalten, keine Auskünfte zu dortigen Konten oder Zinserträgen zu geben.
      Mit dieser Sicherheit ist es nun ein Stück weit vorbei. Fast unbemerkt ist es dem Gesetzgeber gelungen, am 2. Februar dieses Jahres ein Gesetz in Kraft treten zu lassen, welches die errichteten Schutzwälle zwischen Deutschland und anderen EU-Mitgliedstaaten durchbricht. Es handelt sich um die Umsetzung eines bereits aus dem Oktober 2001 stammenden Protokolls des Europäischen Rates betreffend die Rechtshilfe in Strafsachen zwischen Mitgliedstaaten der Europäischen Union. Es soll den nationalen Strafverfolgungsbehörden ermöglichen, auch im Ausland befindliche Gelder zu finden und Zahlungsflüsse nachzuvollziehen.

      Voraussetzung ist, daß gegen eine Person ein strafrechtliches Ermittlungsverfahren wegen eines Deliktes geführt wird, das auch im Ausland mit einer bestimmten Strafe bedroht wird. Dazu gehört unter anderem auch die einfache Steuerhinterziehung. Umgesetzt haben das Protokoll neben Deutschland, Österreich und Belgien bisher noch zwölf weitere Länder. Indes sind auch die restlichen EU-Mitgliedstaaten zur Umsetzung verpflichtet. Nationale Vorbehalte sind diesmal ausgeschlossen, so daß zum Beispiel auch Luxemburg das Protokoll umsetzen muß.

      Die neuen Regelungen ermöglichen es den Strafverfolgungsbehörden, nach Einleitung eines Ermittlungsverfahrens umfassend Einsicht in Auslandskonten zu nehmen. So können deutsche Steuerfahnder im anderen EU-Mitgliedstaat anfragen, ob der Betroffene dort Bankkonten eröffnet hat. Dabei geraten nicht nur eigene Konten ins Visier der Fahnder, sondern auch solche, für die der Betroffene nur eine Verfügungsbefugnis besitzt oder die er treuhänderisch durch einen Dritten halten läßt.

      Sind die Auslandskonten erst einmal entdeckt, können zudem die auf diesen Konten getätigten Bankgeschäfte abgefragt werden. Die Finanzbehörden erhalten dadurch Auskünfte über sämtliche Kontobewegungen. Dies umfaßt unter anderem auch die Angaben zu den Empfängerkonten im In- oder Ausland. Wer also sein Geld zum Beispiel von Österreich nach Luxemburg oder nach Osteuropa transferiert hat, muß damit rechnen, daß dem Fiskus auch diese Auslandskonten bekanntwerden können. Schließlich können deutsche Steuerfahnder darum ersuchen, daß auch nach dem Bekanntwerden des Auslandskontos und der bisher getätigten Bankgeschäfte das betreffende Konto für einen bestimmten Zeitraum weiter unter Beobachtung gehalten wird.

      Von all diesen Ermittlungsmaßnahmen erfährt der Betroffene nichts. Denn anders als im Rahmen des innerdeutschen Kontenabrufs muß der Steuerpflichtige nicht vorher gefragt werden, ob er die Auskünfte freiwillig erteilt. Da gegen ihn bereits ein Steuerstrafverfahren eingeleitet worden ist, haben die Steuerfahndungsstellen das Recht, das gesamte Verfahren vor dem Steuerpflichtigen geheimzuhalten. Schließlich soll ihm nicht Gelegenheit gegeben werden, Konten noch rechtzeitig aufzulösen und mögliche Beweise zu vernichten. Hinweise auf Bankkonten im Ausland können die Steuerfahnder dabei auf unterschiedlichen Wegen erhalten: lange Aufenthalte im europäischen Ausland, Auslandsimmobilien, Kontrollmitteilungen von Zollbehörden an die Finanzverwaltung im Rahmen der Devisenverkehrsüberwachung im Grenzgebiet und so weiter. Nicht zu vergessen sind natürlich auch die üblichen Informanten der Steuerfahndung: gekündigte Mitarbeiter oder die ehemaligen Ehepartner, denen man leider vom Auslandsvermögen erzählt hat und die nun die Gelegenheit nutzen, um sich zu revanchieren.

      Prekär ist die Lage vor allem deshalb, weil angesichts der diversen Informationsmöglichkeiten der Steuerfahndung schnell der Anfangsverdacht einer Steuerhinterziehung herbeigezaubert ist, der die Einleitung von Rechtshilfeersuchen im Ausland erlaubt.

      Sind die Konten erst einmal dem Fiskus bekannt, ist auch die Möglichkeit beendet, sich noch durch Selbstanzeige wenigstens strafrechtlich vor Sanktionen zu schützen. Schnelle und ausgewogene Beratung ist daher wichtig. Im übrigen sollten sich Steuerpflichtige auch nicht darauf verlassen, daß das in einigen Ländern - zum Beispiel in Österreich und in Luxemburg - bestehende Bankgeheimnis sie vor Informationspreisgabe bewahren würde. Genau diesen Schutzmechanismus hebelt das Protokoll ausdrücklich aus. Haben erst einmal sämtliche EU-Mitgliedstaaten das Protokoll in innerstaatliches Recht umgesetzt, dürfte die Zeit der sicheren Häfen in Europa wohl endgültig vorbei sein
      .

      Der Autor ist Rechtsanwalt in der Kanzlei Flick Gocke Schaumburg in Berlin.


      Text: F.A.Z., 07.02.2006, Nr. 32 / Seite 20
      Dinge die man hastig tut,
      bedauert man langsam.

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „angelo“ ()

      Das kann ich nicht genau sagen weil es ist subjektiv und könnte mir übelgenommen werden. Vielleicht habe ich auch nicht recht damit.

      Was mich halt interessieren würde: Wie lange ist MIG schon im Geschäft, wer steckt dahinter, wo geht das Geld hin usw.

      PS Schneidet es nur mir auf der MIG Website den rechten Rand ab?
      Das macht die Auswahl etwas enger. Ich kenne nicht die ganze Liste, aber InterbankFX und FXDD sind meine Favoriten. Allerdings läuft dort MT4 ja noch nicht richtig, also warte ich noch, aber es wird kommen.
      Das ist meine persönliche, uninformierte Meinung, aber ich würde Neuimex z.B. dann MIG noch vorziehen.