@cerberus
ich denke da an den Fall von Herrn Filbinger und Herrn Hochhuth
Die Aussage war "Ein furchtbarer oder furchtloser Jurist"
Herr Hochhuth bekam Recht moralisch und gerichtlich, und Herr Filbinger hatte sich maßlos überschätzt und sich selbst politisch zu Fall gebracht.
Ich möchte zu diesem Fall nicht mehr viel schreiben, ausser, daß geschlossene Verträge rechtsgültig und dem BGB unterworfen sind.
Absprachen in schriftlicher Form sind gültig, außer sie sind sittenwidrig.
An schriftliche Absprachen muß man sich halten, wenn nicht, dann greift das BGB.
Leider wird es so sein. Exlibris kann den Schaden nicht wieder gut machen, er geht in die Privatinsolvenz. (Vermutlich mangels Masse)
Die Geschädigten bekommen Recht (wenn es so war wie geschildert und wenn der Vertrag wasserdicht und auf gesetzlichen Grundlagen formuliert war )
Aber Recht bekommen und Recht haben ist zweierlei. Was nützt es mir vor Gericht Recht zu bekommen, aber keine Gerechtigkeit zu bekommen - hier sind leider dadurch auch schon ein paar Leute zugrundegegangen. Ich denke da an Häuslesbauer, die ihre Bauruine haben abreissen müssen, aber auf einen Berg von Schulden sitzen. (Betrügerischer Bankrott oder schwerste Baumängel)
Am Rande, ich sage es jetzt ausdrücklich, daß dies kein Zusammenhang mit der Person Exlibris zu tun hat.
Ein Mensch der regelmäßig ins Spielcasino geht und mehr verliert als gewinnt, und sich dies nicht eingestehen kann und immer darauf hofft......
am Schluß Haus und Hof, und Fremdkredite verspielt hat - ist spielsüchtig
und krank, und wenn er dies bei klaren Verstand macht und die Gewinne einsackt und Fremdkredite nicht bedienen will und behauptet ich kann nicht zurückzahlen, weil ich immer verliere - was ist dieser Mensch ?
Die Gerichte haben eine schöne Bezeichnung dafür und verfahren entsprechend in ihren Urteilen!
An irgendwas muß man doch noch glauben, wir sind noch kein Bananenstaat.
ich denke da an den Fall von Herrn Filbinger und Herrn Hochhuth
Die Aussage war "Ein furchtbarer oder furchtloser Jurist"
Herr Hochhuth bekam Recht moralisch und gerichtlich, und Herr Filbinger hatte sich maßlos überschätzt und sich selbst politisch zu Fall gebracht.
Ich möchte zu diesem Fall nicht mehr viel schreiben, ausser, daß geschlossene Verträge rechtsgültig und dem BGB unterworfen sind.
Absprachen in schriftlicher Form sind gültig, außer sie sind sittenwidrig.
An schriftliche Absprachen muß man sich halten, wenn nicht, dann greift das BGB.
Leider wird es so sein. Exlibris kann den Schaden nicht wieder gut machen, er geht in die Privatinsolvenz. (Vermutlich mangels Masse)
Die Geschädigten bekommen Recht (wenn es so war wie geschildert und wenn der Vertrag wasserdicht und auf gesetzlichen Grundlagen formuliert war )
Aber Recht bekommen und Recht haben ist zweierlei. Was nützt es mir vor Gericht Recht zu bekommen, aber keine Gerechtigkeit zu bekommen - hier sind leider dadurch auch schon ein paar Leute zugrundegegangen. Ich denke da an Häuslesbauer, die ihre Bauruine haben abreissen müssen, aber auf einen Berg von Schulden sitzen. (Betrügerischer Bankrott oder schwerste Baumängel)
Am Rande, ich sage es jetzt ausdrücklich, daß dies kein Zusammenhang mit der Person Exlibris zu tun hat.
Ein Mensch der regelmäßig ins Spielcasino geht und mehr verliert als gewinnt, und sich dies nicht eingestehen kann und immer darauf hofft......
am Schluß Haus und Hof, und Fremdkredite verspielt hat - ist spielsüchtig
und krank, und wenn er dies bei klaren Verstand macht und die Gewinne einsackt und Fremdkredite nicht bedienen will und behauptet ich kann nicht zurückzahlen, weil ich immer verliere - was ist dieser Mensch ?
Die Gerichte haben eine schöne Bezeichnung dafür und verfahren entsprechend in ihren Urteilen!
An irgendwas muß man doch noch glauben, wir sind noch kein Bananenstaat.