Auswandern
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Original von Cerberus24Dann muss man den steuerlichen Sachverhalt darlegen und die ununterbrochene Dauerhaftigkeit (ohne Rückkehrabsicht) des steuerlichen Wohnsitzes nachweisen. Nachweispflicht liegt beim vermeintlichen Steuersünder und wird nur durch penible Belege über Wasserverbrauch, Strom, Tel, Vereinsmitgliedschaften etc befriedigt. Denn man muss ja nicht nur da wohnen, sondern den dortigen "Lebensmittelpunkt" nachweisen.
Cerberus24
was ist denn wenn ich irgendwo in der einöde meine kleine öko-hütte habe wo ich autarker selbstversorger bin, da gibts keine strom,wasser,tel rechnung und ein verein , den gibts nur zusammen mit hühnern und ziegen
oder wenn mich ich 4monate im wohnsitzland zb griechenl. daueraufenthalte, den rest des jahres max. 2monats urlaube in verschiedenen ländern mache, davon max 7 tage in bad- germany, wo soll denn dann besteuert werden??????????????????
etwa in brd, nur weil ich german - born hero bin,
diese zustände können bei mir realität werden, ich will ja nicht an einem ort versauern!Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „monopoly“ ()
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Kann das mit B bestätigen. Hier kam die Polizei ins Haus und hat sich persönlich davon überzeugt, dass wir tatsächlich hier wohnen und uns nicht nur zum Schein hier angemeldet haben.
Außerdem fuhren sie in den ersten Monaten häufig an unserem Haus vorbei und haben geschaut, ob es einen bewohnten Eindruck macht bzw. wer hier ein und aus geht. RAF Mitglieder hätten es in B deutlich schwerer gehabt, denke ich.
Nicht, dass ein falscher Eindruck entsteht, B ist kein Überwachungsstaat a la DDR. Wenn die Behörden der Meinung sind, mit den Zugezogenen geht alles mit rechten Dingen zu, dann wenden sie sich wieder der Verbrechensbekämpfung zu und lassen harmlose Bürger ihres Weges gehen. -
Original von monopoly
zitat.......es gibt in Europa und anderen Regionen ... Länder welche nicht kontollieren, wie lange du Dich dort aufhälst . Die sind bei IL in der Vergangenheit auch vorgestellt worden ... .
wo finde ich die länder?
Hier keine Antwort, aber einige Punkte zum Bedenken:
1.Seit Inkrafttreten des Schengen-Abkommens gilt in ganz Europa (EU und CH/FL) eine verschärfte Meldepflicht. Auch England führt die Ausweispflicht ein.
2. Bei der Kontolle ist zu unterscheiden zwischen Ummeldezeitraum, Wohnzeitraum und Nachfragezeitraum:
2a) Wenn man sich neu anmeldet, ist in vielen Ländern der EU eine SCHARFE Wohnsitz-Kontrolle üblich, in I z.B. während der ersten 6 Monate mehrere Wohnungsbesuche, im liberalen B gleichfalls.......
2b) Im Wohnzeitraum (Aufenthalt nach den ersten 6 Monaten) eher keine Kontrollen
2c) Bei Nachfragen einer Behörde (auch fremde Schengenbehörde) bei allen sofortige scharfe Kontrollen.
3. Das eigentliche Problem aller fiscalmotivierten Umzügler ist das Auffallen bei Betriebsprüfungen Dritter (denen man Rechnungen geschickt hatte) bzw die (anonyme) Anzeige durch Neider/Freunde/Ehepartner... Dann muss man den steuerlichen Sachverhalt darlegen und die ununterbrochene Dauerhaftigkeit (ohne Rückkehrabsicht) des steuerlichen Wohnsitzes nachweisen. Nachweispflicht liegt beim vermeintlichen Steuersünder und wird nur durch penible Belege über Wasserverbrauch, Strom, Tel, Vereinsmitgliedschaften etc befriedigt. Denn man muss ja nicht nur da wohnen, sondern den dortigen "Lebensmittelpunkt" nachweisen.
4. Ein Land dass auch bei weniger als 6 Monaten/Jahr Lebensnmittelpunkt das Besteuerungsrecht zugesteht bekommt ist NL
MFG
Cerberus24 -
oh´ monopoly ...
steht eigentlich alles in den IL Ausgaben .... müßte auch erstmal die Ausgaben durchsehen ..... habe leider nicht mehr alles im Kopf .
Entschuldige bitte !.... dürfte aber innerhalb der letzten 6 Ausgaben zu finden sein .
Na dann ... angenehme Nachtruhe
Schlaft alle gut !
DavinciDas Leben ist die Summe von Wissen und Erfahrung -
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@monopoliy
:).... es gibt in Europa und anderen Regionen ... Länder welche nicht kontollieren, wie lange du Dich dort aufhälst . Die sind bei IL in der Vergangenheit auch vorgestellt worden ... .
IL empfiehlt zudem grundsätzlich ....seinen tatsächlichen Hauptwohnsitz in einem anderen Land als Deutschland zu haben ... alles andere ist Steuerunehrlichkeit und kann belangt werden ... .
Also wirst Du in dem Land Deiner Wahl besteuert ! ... kannst Deine Aktivitäten aber auf beliebig schöne Länder verteilen .Das war damit gemeint .
Beste Grüße
DavinciDas Leben ist die Summe von Wissen und Erfahrung -
5 Punkte, um Ärger
mit Bürokraten aus
dem Weg zu gehen
1. Werden Sie Bürger eines
Landes, in dem Sie sich so wenig
wie möglich aufhalten.
wie soll dass funktionieren, um dort besteuert zu werden muss man doch dort wohnen und mehrals 6 monate aufhalten?
wo ist denn bei diesen 5 punkten der besteuerungsort???
2. Bleiben Sie in dem Land, wo
Sie sich am liebsten aufhalten, am
besten immer nur ein Besucher.
3. Wenn Sie Geschäfte machen
und dafür eine Firma brauchen,
dann gründen Sie diese in einem
Land, wo Sie weder Bürger sind,
noch sich üblicherweise aufhalten.
4. Legen Sie Ihr Geld in einem
Land (oder in mehreren Ländern)
an, in denen Sie ansonsten keinerlei
Interessen und Aktivitäten haben.
Und wo entsprechende Diskretion
selbstverständlich ist.
5. Auch wenn es zur Zeit nicht
nötig scheint: Treffen Sie so bald
wie möglich Vorkehrungen, um
eine doppelte Nationalität und damit
einen Zweitpass zu erhalten. -
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Hallo Leute,
es gibt wieder was zu futtern bei :
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mit den Themen ...
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Beste Grüße und viel Spaß
DavinciDas Leben ist die Summe von Wissen und ErfahrungDieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Davinci“ ()
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