Wird D4F kontrollmitteilungen verschicken?

      Wird D4F kontrollmitteilungen verschicken?

      Die meisten EU-Staaten schaffen ihr Bankgeheimnis für Konten von EU-Ausländern ab und führen zum 1.1.2005 automatische Kontrollmitteilungen ein. Dies gilt für Dänemark, Finnland, Frankreich, Griechenland, Großbritannien, Irland, Italien, Niederlande, Portugal, Schweden und Spanien. Auch Deutschland wird Kontrollmitteilungen einführen. Dies betrifft jedoch nur Mitteilungen über Zinserträge von Steuerausländern, nicht notwendigerweise auch von Inländern.

      Die Regelung soll sich auf Zinserträge, etwa aus Sparguthaben und Anleihen, beziehen, ferner auf Zinsen aus Investmentfonds sowie auf kapitalisierte Zinsen aus Nullkupon-Anleihen und ähnliche Anlagen. Nicht erfasst aber werden Dividenden. Verpflichtet zur Kontrollmitteilung ist die Zahlstelle, also die Bank, die die Zinserträge an eine natürlich Person auszahlt. Das Zahlstellenprinzip verhindert eine Begünstigung von Anlagen, deren Emittent außerhalb der EU sitzt. Denn die Ansässigkeit des Emittenten spielt keine Rolle, sofern die Zinsen über eine Zahlstelle in einem der genannten EU-Staaten ausgezahlt werden.


      Wird D4F auch Kontrollmitteilungen verschicken?