Die Geschädigten sitzen auf dem Trockenen, weil EdW kein Geld hat und evtl. das ganze EdW Dings nicht verfassungskonform ist.
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Phoenix-Skandal: EdW-System verfassungswidrig
Mitte April hat die ProtectInvestAlliance (PIA) – ein Zusammenschluss der Nieding + Barth Rechtsanwaltsaktiengesellschaft, Frankfurt am Main, und der Kanzlei Tilp Rechtsanwälte, Kirchentellinsfurt/Berlin – beim LG Berlin im Namen eines ihrer Mandanten Musterklage gegen die Entschädigungseinrichtung der Wertpapierhandelsunternehmen (EdW) eingereicht. Grund dafür war der Umstand, dass die EdW Entschädigungsansprüche zahlreicher Anleger der insolventen Phoenix Kapitaldienst GmbH ablehnt, die noch vor der Insolvenz der Phoenix Kapitaldienst GmbH Auszahlungen erhalten haben. Nun hat das Verwaltungsgericht Berlin „ernste Bedenken“ gegen die Verfassungsmäßigkeit des Beitragssystems der Entschädigungseinrichtung der Wertpapierunternehmen (EdW) geäußert, wie der AfW, der Bundesverband Finanzdienstleistung e.V., in einer Mitteilung informiert. Auf Grund dieser Bedenken hat das VG im einstweiligen Rechtsschutzverfahren die Erhebung von Sonderbeiträgen zur Finanzierung der Anlegerentschädigung im Phoenixskandal gestoppt. Die sofortige Vollstreckung der Sonderbeitragsbescheide wurde ausgesetzt.
"Das gesamte System der EdW ist damit in Frage gestellt und gehört endlich auf den Prüfstand der Politik", fordert Rechtsanwalt Norman Wirth, Geschäftsführender Vorstand des AfW.
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