SWB - Handel
Spreadloser Handel in den DAX®-Werten
Die Börse Stuttgart bietet bei allen DAX®-Werten einen spreadlosen Handel an. Üblicherweise kaufen Anleger ihre Aktien zur höheren Briefseite (Angebot im Markt) und verkaufen zur niedrigeren Geldseite (Nachfrage des Marktes).
Diese Handelsspanne ist an der Börse Stuttgart abgeschafft. Grundsätzlich gilt: Je enger die Spreads, desto günstiger wird der Preis für Käufer und Verkäufer. Während der Haupthandelszeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr können Anleger die dreißig DAX®-Werte in Stuttgart zur Mitte der Xetra®-An- und Verkaufspreise handeln. Anleger kaufen und verkaufen auf dem Stuttgarter Parkett zum selben Preis. Besser geht’s nicht.
Diese Regelung gilt normalerweise bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisfeststellung, je nach Marktsituation auch für höhere Volumina. Die veröffentlichten Taxen der DAX®-Werte in Stuttgart werden ständig aktualisiert und zeigen den Preis, zu dem der Skontroführer im Moment bereit ist, den Kauf oder Verkauf an der Börse Stuttgart auszuführen.
„Besser als Xetra®“ - der Handel von Aktien des MDAX®, SDAX® und TecDAX® an der Börse Stuttgart
Beim Handel mit Aktien der Indizes MDAX®, SDAX® und TecDAX® gilt an der Börse Stuttgart von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr die Regelung „Besser als Xetra®.”
Die Anleger erhalten beim Kauf als auch beim Verkauf eine Ausführung, die mindestens ein Cent besser ist, als der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis auf dem Handelssystem Xetra®. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der gültige Spread auf Xetra® größer ist als ein Cent.
Der Abendhandel mit Aktien an der Börse Stuttgart – Definierte Spreads
Für die Werte des Deutschen Aktienindexes DAX® wird an der Börse Stuttgart im Abendhandel, also in der Zeit von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr, eine Geld/Briefspanne von maximal 0,3 Prozent gestellt. Diese Regelung gilt bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisfeststellung.
Damit bietet die Börse Stuttgart auch ohne den Referenzmarkt Xetra® im Abendhandel für Privatanleger einen liquiden Markt mit attraktiven Handelsspannen an.
Vermeidung von Teilausführungen
Grundsätzlich tun Skontroführer alles, um wirtschaftlich nicht sinnvolle Teilausführungen zu vermeiden. An der Börse Stuttgart gibt es darüber hinaus keine Teilausführungen im Handel mit Wertpapieren aus dem DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sowie mit Auslandsaktien im Handelssegment 4-X.
Diese Regelung gilt bis zu einem Ordervolumen von 10.000 Euro und einem Gegenwert je Preisfeststellung von bis zu 50.000 Euro.
Courtagecap von 12,00 Euro je Geschäft bei inländischen Aktien und verbrieften Derivaten
An der Börse Stuttgart gilt für den Handel in inländischen Aktien und verbrieften Derivaten eine Obergrenze bei der Courtage (Maklergebühr) von 12,00 Euro je Geschäft.
Bei Werten des Deutschen Aktienindexes DAX® greift der maximale Courtagesatz von 12,00 Euro ab einem Ordergegenwert von 30.000 Euro.
Bei allen anderen inländischen Aktien und verbrieften Derivaten (Optionsscheine, Knock-out-Produkte, Exotischen Produkte, Anlagezertifikate und Exchange Traded Funds) setzt das Courtagecap bereits ab einem Ordergegenwert von 15.000 Euro ein.
Bei Aktienanleihen und einem geringen Teil der Anlagezertifikate, bei denen die Courtage nach der Rentenstaffel berechnet wird, greift das Courtagecap ab einem Ordergegenwert von 16.000 Euro.
Unterhalb dieses Caps gilt bei Werten des Deutschen Aktienindexes DAX® weiterhin der Courtagesatz von 0,4 Promille des Kurswertes, bzw. mindestens 0,75 Euro je vermitteltem Geschäft. Auch bei allen anderen inländischen Aktien sowie bei den verbrieften Derivaten bleibt die Courtage unterhalb des Caps bei 0,8 Promille des Kurswertes, bzw. mindestens 0,75 Euro je vermitteltem Geschäft bestehen.
Spreadloser Handel in den DAX®-Werten
Die Börse Stuttgart bietet bei allen DAX®-Werten einen spreadlosen Handel an. Üblicherweise kaufen Anleger ihre Aktien zur höheren Briefseite (Angebot im Markt) und verkaufen zur niedrigeren Geldseite (Nachfrage des Marktes).
Diese Handelsspanne ist an der Börse Stuttgart abgeschafft. Grundsätzlich gilt: Je enger die Spreads, desto günstiger wird der Preis für Käufer und Verkäufer. Während der Haupthandelszeit von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr können Anleger die dreißig DAX®-Werte in Stuttgart zur Mitte der Xetra®-An- und Verkaufspreise handeln. Anleger kaufen und verkaufen auf dem Stuttgarter Parkett zum selben Preis. Besser geht’s nicht.
Diese Regelung gilt normalerweise bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisfeststellung, je nach Marktsituation auch für höhere Volumina. Die veröffentlichten Taxen der DAX®-Werte in Stuttgart werden ständig aktualisiert und zeigen den Preis, zu dem der Skontroführer im Moment bereit ist, den Kauf oder Verkauf an der Börse Stuttgart auszuführen.
„Besser als Xetra®“ - der Handel von Aktien des MDAX®, SDAX® und TecDAX® an der Börse Stuttgart
Beim Handel mit Aktien der Indizes MDAX®, SDAX® und TecDAX® gilt an der Börse Stuttgart von 9.00 Uhr bis 17.30 Uhr die Regelung „Besser als Xetra®.”
Die Anleger erhalten beim Kauf als auch beim Verkauf eine Ausführung, die mindestens ein Cent besser ist, als der zu diesem Zeitpunkt gültige Preis auf dem Handelssystem Xetra®. Voraussetzung für diese Regelung ist, dass der gültige Spread auf Xetra® größer ist als ein Cent.
Der Abendhandel mit Aktien an der Börse Stuttgart – Definierte Spreads
Für die Werte des Deutschen Aktienindexes DAX® wird an der Börse Stuttgart im Abendhandel, also in der Zeit von 17.30 Uhr bis 20.00 Uhr, eine Geld/Briefspanne von maximal 0,3 Prozent gestellt. Diese Regelung gilt bis zu einem Gegenwert von 20.000 Euro pro Preisfeststellung.
Damit bietet die Börse Stuttgart auch ohne den Referenzmarkt Xetra® im Abendhandel für Privatanleger einen liquiden Markt mit attraktiven Handelsspannen an.
Vermeidung von Teilausführungen
Grundsätzlich tun Skontroführer alles, um wirtschaftlich nicht sinnvolle Teilausführungen zu vermeiden. An der Börse Stuttgart gibt es darüber hinaus keine Teilausführungen im Handel mit Wertpapieren aus dem DAX®, MDAX®, TecDAX® und SDAX® sowie mit Auslandsaktien im Handelssegment 4-X.
Diese Regelung gilt bis zu einem Ordervolumen von 10.000 Euro und einem Gegenwert je Preisfeststellung von bis zu 50.000 Euro.
Courtagecap von 12,00 Euro je Geschäft bei inländischen Aktien und verbrieften Derivaten
An der Börse Stuttgart gilt für den Handel in inländischen Aktien und verbrieften Derivaten eine Obergrenze bei der Courtage (Maklergebühr) von 12,00 Euro je Geschäft.
Bei Werten des Deutschen Aktienindexes DAX® greift der maximale Courtagesatz von 12,00 Euro ab einem Ordergegenwert von 30.000 Euro.
Bei allen anderen inländischen Aktien und verbrieften Derivaten (Optionsscheine, Knock-out-Produkte, Exotischen Produkte, Anlagezertifikate und Exchange Traded Funds) setzt das Courtagecap bereits ab einem Ordergegenwert von 15.000 Euro ein.
Bei Aktienanleihen und einem geringen Teil der Anlagezertifikate, bei denen die Courtage nach der Rentenstaffel berechnet wird, greift das Courtagecap ab einem Ordergegenwert von 16.000 Euro.
Unterhalb dieses Caps gilt bei Werten des Deutschen Aktienindexes DAX® weiterhin der Courtagesatz von 0,4 Promille des Kurswertes, bzw. mindestens 0,75 Euro je vermitteltem Geschäft. Auch bei allen anderen inländischen Aktien sowie bei den verbrieften Derivaten bleibt die Courtage unterhalb des Caps bei 0,8 Promille des Kurswertes, bzw. mindestens 0,75 Euro je vermitteltem Geschäft bestehen.
Beste Grüße
Roti
Roti
