Es ist fair anzunehmen, dass von den Tausenden „Mitgliedern“ die sich hier im Candletalk angemeldet hatten kaum jemand auf den Eigenhandel CFDs jemals Steuern bezahlt hat. Insbesondere weil die meisten Konten im Ausland geführt werden. Wie richtig bemerkt, setzt dies zunächst einen nachhaltigen Gewinn voraus. Bei unterschiedlichen Wohnsitzländern, wie ich zum Beispiel in Spanien, ist die Besteuerung unterschiedlich.Trotzdem muss sich der CFD Verband bzw. die einzelnen Anbieter damit beschäftigt haben. Dazu gehört auch der Broker Deal.Weiterhin sind Neuanmelder mit direkter hektischer Aktivität mit Vorsicht zu genießen. Sie verschwinden alle wieder sehr schnell. Zuweilen habe ich den Eindruck, dass diese zur Belebung des Forums erfunden wurden.
CFD + Finanzamt
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RobotTrader schrieb:
goso schrieb:
1. Nix mit 27,5% sondern Regelsteuersatz, CFDs sind nicht verbriefte Derivate.
forexbroker.de/besteuerung-beim-cfd-handel/
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich Gewinne aus dem CFD-Handel noch nie mit meinem Regelsteuersatz verrechnet - wäre das der Fall, hätte ich in früheren Jahren mein Einkommen auch drücken können, oder? Was ich gelernt habe, ist, dass CFD-Trades nicht in den Verrechnungstopf von z.B. Aktien kommen - da gibt es einen zweiten - aber frag' mich jetzt nicht, wie der genau heißt. Ich habe noch nie ein Finanzamt von Innen gesehen (die kommen immer zu mir ) - ich bin allergisch gegen jede Art von BWL-Streubomben....
Hast du den Beitrag gelesen, auf den sich meine Aussage bezieht? Der Fragesteller ist in Österreich wohnhaft und ergo dort steuerpflichtig! Es ist schön wenn du uns bzw. mich wissen lässt wogegen du allergisch bist, eventuell solltest du einfach mal vor der eigenen Tür kehren.
AndreasHB schrieb:
Hallo Zusammen Ich bin neu hier und begeistern über dieses Forum ... Sorry auch gleich dass ich hier zu diesem Altem Thema schreibe .. leier habe ich nichts neueres gefunden bzw. ich komme aus AT und hier hat es im laufe der Jahre auch die ein oder andere Steuerreform gegeben. Zu Beginn mal ein paar Infos zu meiner Situation (also wie gesagt Steuerland ist AT)
Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „goso“ ()
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goso schrieb:
1. Nix mit 27,5% sondern Regelsteuersatz, CFDs sind nicht verbriefte Derivate.
forexbroker.de/besteuerung-beim-cfd-handel/
Soweit ich mich erinnern kann, habe ich Gewinne aus dem CFD-Handel noch nie mit meinem Regelsteuersatz verrechnet - wäre das der Fall, hätte ich in früheren Jahren mein Einkommen auch drücken können, oder? Was ich gelernt habe, ist, dass CFD-Trades nicht in den Verrechnungstopf von z.B. Aktien kommen - da gibt es einen zweiten - aber frag' mich jetzt nicht, wie der genau heißt. Ich habe noch nie ein Finanzamt von Innen gesehen (die kommen immer zu mir ) - ich bin allergisch gegen jede Art von BWL-Streubomben....
Never argue with an idiot. They drag you down to their level and then beat you with experience.
Kom*mu*ni*ka*ti*on Substantiv[die] u.a.: die Verständigung zwischen Menschen mithilfe von Sprache oder Zeichen -
goso schrieb:
wobei vor dem Nachdenken über die steuerlichen Aspekte ohnehin das Erzielen von Gewinnen kommt.
Never argue with an idiot. They drag you down to their level and then beat you with experience.
Kom*mu*ni*ka*ti*on Substantiv[die] u.a.: die Verständigung zwischen Menschen mithilfe von Sprache oder Zeichen -
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Hallo AndreasHB
Konsultiere den CFD Verband cfdverband.de/
Der Geschäftsführer, Herr Neustadt, ist auch der Geschäftsführer von FXFLAT.Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „GeorgM“ ()
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Kurzfassung
1. Nix mit 27,5% sondern Regelsteuersatz, CFDs sind nicht verbriefte Derivate.
2. Nix mit Arbeitnehmerveranlagung, du musst eine Einkommensteuererklärung abgeben, für Kapitaleinkünfte gibt es das Zusatzformular E1kv, ich empfehle das Ganze über FinanzOnline zu machen. Wobei die Fragen der Absetzbarkeit diverser Werbungskosten nicht pauschal beantwortbar ist (und ich den Steuerberatern da auch nicht ins Handwerk pfuschen will).
BTW: Für weitere Infos bitte selbst im Netz suchen und/oder beim zuständigen Finanzamt nachfragen und/oder den Steuerberater deiner Wahl konsultieren, in steuerlichen Fragen kannst du dich nicht darauf verlassen was User XY in einem Forum empfiehlt, wobei vor dem Nachdenken über die steuerlichen Aspekte ohnehin das Erzielen von Gewinnen kommt.
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Hallo Zusammen
Ich bin neu hier und begeistern über dieses Forum ...
Sorry auch gleich dass ich hier zu diesem Altem Thema schreibe .. leier habe ich nichts neueres gefunden bzw. ich komme aus AT und hier hat es im laufe der Jahre auch die ein oder andere Steuerreform gegeben.
Zu Beginn mal ein paar Infos zu meiner Situation (also wie gesagt Steuerland ist AT)
Derzeit habe ich einen ACC auf Flatex.at (nach Brokerjet zu Flatex)
Ich handle dort Call OS und Aktien ev. auch Fonds .. diese Erträge werden ja von Flatex mit 27.5 % automatisch an das AT FA abgeführt.
Das Thema CFDs hat mich schon länger Interessiert ich hatte vor Jahren auch einen CMC ACC das gibt grob schief ( wegen market Maker Kursen und Systemausfällen).
Ich habe dann das Thema CFDs für mich wieder geschlossen.
Nun gibt es ja Broker wie z.B JFD mit 100% DMA kursen .. somit wird es für mich wieder Interessant.
Soo nun zu meiner eigentlichen Frage.
JFD und div. andere CFD Broker führen ja keine Steuern ab ich bekomme aber am Jahresende eine Aufstellung meiner Gewinne und Verluste ..
Was mache ich dann mit dieser Info . is klar ... zur Arbeitnehmer Veranlagung damit ..
Aber ... werden 27,5 % abgezogen ..
oder kommen die Einkünfte in meinen Einkünfte Dopf .. also Versteuerung nach dem Lohnsteuer Steuersatz ..
Wenn es so läuft wären ja auch Werbekosten absetzbar ... Also für mein dafürhalten folgende Kosten
Anschaffung Trading PC
Kommissionen
Darlehn Gebühren für das Over Night Trading.
Gibt es dazu Erfahrungen ?
Natürlich habe ich auch Dr. Googel gefragt ich kam da auf die BMF Homepage . Also
genau diese Seite hier..
bmf.gv.at/steuern/Besteuerung-…1.ILinkListener-site~mode
Hier steht
1.)Gewinne aus der Veräußerung von Aktien und Derivaten (Steuersatz 27,5 Prozent)
CFDs fallen ja auch unter Derivate ..
ABER
Weiter unten steht dann
Veranlagung zum vollen TarifsteuersatzDaneben gibt es Einkünfte aus Kapitalvermögen, die gemäß § 27a Abs 2 EStG (EStR 2000 Rz 6225a) keinem besonderen Steuersatz, sondern stets der vollen Tarifbesteuerung unterliegen. Dies betrifft vor allem:
2.)Einkünfte aus nicht verbrieften Derivaten (seit 1. April 2012, zuvor idR keine Einkünfte aus Kapitalvermögen).
Soviel mir bekannt ist sind CFDs genau solche nicht verbriefte Derivate....
Was ist nun richtig .. wie macht ihr das in AT in der Vergangen gibt es Tipps für die Erleichterung ..
Ich weiß beim Steuerberater wird mich geholfen ..... aber eben auch genau nicht ... denn ich habe schon 2 durch die mir nicht helfen konnten...
ich bin für Jede Hilfe sehr Dankbar !!
LG ANDI -
Aussagen für AT: Als Selbstständiger bist du zur Buchführung verpflichtet, die entsprechenden Belege müssen lückenlos vorhanden sein, und das für die letzten sieben Geschäftsjahre und selbstverständlich musst du sie im Zuge einer Betriebsprüfung dem Steuerprüfer auch zugänglich machen.
Als Privatperson ist die Wahrscheinlichkeit einer Steuerprüfung eher gering, trotzdem musst du da auf Nachfrage des Finanzamts alle Unterlagen zugänglich machen. -
Also ich kam ja noch nie in den "Genuss" einer Außenprüfung (so die offizielle Bezeichnung). Aber ja, natürlich, lückenlose Kontoauszüge sind absolut Pflicht. Das Privatkonto interessiert erstmal überhaupt nicht, da müssten dann echt schon Unstimmigkeiten auftauchen. Empfehle daher definitiv das Führen eines Geschäftskontos, auch die Buchführung fällt dann leichter.Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
If it´s not a HELL YES, it´s a NO! -
Oh Mann.na hoffentlich brauche ich mich nie wieder darüber ärgern, ab jetzt halt nur noch Gewinnjahre
Eines noch: Wenn ich jetzt als Privater oder Selbständiger eine Steuerprüfung habe, muss ich mir dann in meine Konten blicken lassen? Also lückenlose Kontoauszüge vorlegen können? Habe nämlich mal ein Quartal an Auszügen verloren, und eigentlich seh ich das auch nicht ein warum die das dürfen sollten. Das geht glaube ich nur mit begründetem Verdacht auf Steuerhinterziehung, korrekt?Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
(Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.) -
Jep, sehr geil, oder?
Auf die Art: Die guten ins Kröpfchen, die schlechten ins Töpfchen...
In KZ 777 fließen nur die Einkünfte zusammen. Da ein negativer Betrag keine Einkunft ist, zählt er eben nicht dazu....hässlich. Es bietet sich dann halt vor dem 31.12. an, bestehende Gewinne in anderen Positionen zu realisieren. Damit du bis dahin angelaufene Verluste gegenrechnen kannst mit den Gewinnen. So sparst du dir wenigstens die Steuer auf die Gewinnrealisierungen. Ist für 2008 natürlich zu spät, aber vielleicht hilft dir das ja 2009Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
If it´s not a HELL YES, it´s a NO! -
Vielen Dank, super Hilfe hier. Hab mich auch noch in einem Steuerberaterforum eingelesen, die einzige Schlussfolgerung die ich mir ncoh absegnen lassen möchte:
Verluste mindern also NICHT die Besteuerungsgrundlage. Gewinne erhöhen die Steuer aber sehr wohl?
Ich mein, KZ 802 fließt ja eigentlich schon in die Gesamtberechnung der Einkünfte ein unter KZ 777? Oder zählen als Einkünfte eben nur positive Saldi? Was ein Horror wäre, ja nur die Hand schön aufhalten, aber kein Risiko bei Kapitalanlagen honorieren.
By the way: hier wäre das Formular
formulare.bmf.gv.at/service/fo…-Steuern/pdfs/2008/E1.pdfDas maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
(Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.) -
Verlustvorträge gibt es keine, dafür aber Einkommenssteuer-Vorrauszahlungen.
Gewinne werden sofort besteuert, Verluste hingegen dürfen erst am Jahresende verrechnet werden.
Kosten fürs Trading (Ordergebühren) sind also auch nicht absetzbar.
Fehlt nur noch, dass auf etwaige Spekulationsgewinne irgendwelche Vorrauszahlungen zu leisten sind.
Der Staat ist ein denkbar schlechter Geschäftspartner.
Das rumgegrabbel durch den Fiskus an fremder Leute Konten geht mir mächtig auf den Geist.
Gruß BillAlles sollte so einfach wie möglich sein - aber nicht einfacher. Albert Einstein
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Hallo Charlie,
da habe ich wohl keine so guten Nachrichten für dich. Also erstmal finden Order-Gebühren etc. direkt Eingang in den Saldo des jährlichen Spekulationsgewinnes/verlustes. D.h. nicht gesondert absetzbar, was bei einem Spekulationsverlust ärgerlich ist.
Spekulationsverluste sich auch nicht mit anderen Einkünften gegenrechenbar.
Mit dem Punkt 7 b) oder KZ 801 hast du Recht, das ist das entsprechende Feld für den Eintrag in der ESt-Erklärung.
Und die letzte Hiobsbotschaft: Es gibt für private Trader keinen Verlustvortrag von Spekulationsverlusten in Folgejahre, sorry.Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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So, ich mal wieder in meinem alten Thread.
vorneweg: ich hasse Steuern, und ich hasse Finanzämter
Also ich hab letztes Jahr mit CFDs etwas Miese gemacht, hält sich zum Glück in Grenzen. Einige hier haben sicher Erfahrung mit der österreichischen ESt-Erklärung, und können mir vielleicht kurz weiterhelfen.
Gebe ich jetzt unter Punkt 7 b) (Sonstige Einkünfte-->Einkünfte aus Spekulationsgeschäft) einfach den Minusbetrag ein? Und hier ja wohl nur die tatsächlichen Netto-Kursverluste. Weil Kommissionen und Zinsen fallen ja unter Werbungskosten, oder? Und hier wiederum ist es mir ein Rätsel, wo ich diese eintragen sollte. Sicher nicht bei den Werbungskosten unter "Einkünfte aus nichtselbständiger Tätigkeit".glaub ich jedenfalls.
Und jetzt die wichtigste Frage überhaupt: Ist es tatsächlich so, dass mir Spekulationsverluste NICHT das Einkommen schmälern? Sondern alles was ich tun kann, ist dieses Minus so lange in die Zukunft zu schleppen, bis ich es mit Spekulationsgewinnen verrechnen kann?
Muss ich diesen Verlustvortrag dann noch irgendwo gesondert eintragen, oder reicht das im Feld 7 b) vollkommen aus?
Ach Gott, ich werd mich da jetzt mal in ein Steuerseminar reinsetzen.aber hier hoffe ich immer auf vernünftige Antworten aus der Praxis. Danke jedenfalls schon mal für etwaige Hilfe!Das maximale Volumen subterraner Agrarprodukte steht in reziproker Relation zur intellektuellen Kapazität des Produzenten.
(Auf Deutsch: Die dümmsten Bauern haben die größten Kartoffeln.) -
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Andererseits werden Roll Overs wohl wie bei den Futures gehandhabt technisch nehm ich an.Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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Finanzamt kennt sich eben selbst Nüsse aus, lächerlich sowas. Ich rat einfach dazu, es als steuerfrei anzusehen, nachzahlen kann man ja immer noch...Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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