Angst vor der Spekulationssteuer

      RE: Ab nach Polen

      Goso,

      Slowakei ist auf jeden Fall empfehlenswert

      Eine GmbH zu gründen kostet in SK nur einige Hundert Euro (5k Gründungskapital erforderlich), sogar das kann man sich sparen und nur als Privatanleger/-Trader tätig sein. Dann kann man zwar keine Werbungskosten absetzten kann (Tradingsoftware, Tradingbücher usw.), man hat aber das ganze Jahr keinen Behördenkontakt :D - bis auf die jährliche Einkommensteuererklärung 1x im Jahr.

      Wenn man einen Teil der Gewinne in Aktien investiert, profitiert man zudem von der 0% =) Dividendensteuer.

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      RE: Ab nach Polen

      Original von scalpino
      :D

      Polen schafft Spekulationssteuer ab

      In Polen wird die neue Regierung die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien ab 2006 wieder abschaffen. Fraglich ist jedoch die früher ebenfalls versprochene Aufhebung der Besteuerung von Sparguthabenzinsen. Hier sollen möglicherweise nur langfristige Papiere berücksichtigt werden.

      Aktiengewinn künftig steuerfrei

      "Im nächsten Jahr wird es keine Steuer auf Spekulationsgewinne mehr geben, das steht zu 100 Prozent fest", sagte Marek Zuber, Berater des polnischen Ministerpräsidenten Kazimierz Marcinkiewicz, der Zeitung "Gazeta Wyborcza".
      ...

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      thanks, schade das polen nicht mein ziel ist, ist mir zu kalt,
      griechenland ist wärmer, da zahl ich lieber 5 bis 10% speksteuer

      RE: Ab nach Polen

      Slowakei ist auch interessant, da gibt es ein Flat Tax Modell mit 19% EKST, Bratislava ist nur knapp 60 km von Wien entfernt, ich bin am Überlegen dorthin zu siedeln, dann darf ich nicht mehr als 180 Kalendertage/ Jahr in Österreich sein - sonst bin ich hier steuerpflichtig - aber das sollte machbar sein.

      Ab nach Polen

      :D

      Polen schafft Spekulationssteuer ab

      In Polen wird die neue Regierung die Besteuerung von Spekulationsgewinnen aus dem Verkauf von Aktien ab 2006 wieder abschaffen. Fraglich ist jedoch die früher ebenfalls versprochene Aufhebung der Besteuerung von Sparguthabenzinsen. Hier sollen möglicherweise nur langfristige Papiere berücksichtigt werden.

      Aktiengewinn künftig steuerfrei

      "Im nächsten Jahr wird es keine Steuer auf Spekulationsgewinne mehr geben, das steht zu 100 Prozent fest", sagte Marek Zuber, Berater des polnischen Ministerpräsidenten Kazimierz Marcinkiewicz, der Zeitung "Gazeta Wyborcza".
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      RE: Aktueller Stand zu dem Thema

      Original von Cerberus24
      Zum Glück gibts ja nicht nur die Schweiz (die keine wirklich günstigen Broker kennt), sondern auch andere Staaten , die vorsätzlich und motiviert mit dem dt. Fiskus kooperieren, dennoch günstige Broker haben : z.B. Canada, Singapur, HK......

      Nur mit der dt. Hotline wirds dort wohl noch etwas dauern.

      Cerberus24


      tim schmitz, der ehemalige hackermillionär, hat seinen ws auch nach hongkong verlagert, macht dicke geschäfte

      RE: Aktueller Stand zu dem Thema

      Banken fürchten riesige Bürokratiewelle

      von Jens Tartler, Berlin

      In der Debatte um eine vollständige Steuerpflicht für Spekulationsgewinne aus Wertpapiergeschäften haben die deutschen Banken einen Kompromissvorschlag unterbreitet.

      Um eine Bürokratiewelle zu verhindern, soll bei der Gewinnermittlung nicht der wahre, womöglich Jahrzehnte zurückliegende Kauftermin, sondern der Stichtag 1. Januar 2007 zu Grunde gelegt werden. An diesem Tag soll das neue Gesetz in Kraft treten.

      Die neue Regierung will die Spekulationsfrist beim Verkauf von Wertpapieren abschaffen. Damit wären solche Geschäfte auch dann steuerpflichtig, wenn zwischen Kauf und Verkauf mehr als ein Jahr liegt.

      Der Steuerexperte des Bundesverbands deutscher Banken, Heinz-Udo Schaap, sagte, er halte es für sinnvoll, den Kurs etwa einer Aktie am Stichtag 1. Januar 2007 festzustellen und so den Gewinn bei einem späteren Verkauf zu errechnen. Der Veräußerungsgewinn wäre dann die Differenz zwischen dem Verkaufspreis und dem Kurs zum Jahresbeginn 2007. Ob der Anleger die Aktie tatsächlich 1999 zu einem geringeren Kurs gekauft hat, wäre dann irrelevant, so Schaap.


      Verwaltungsaufwand begrenzt

      Mit diesem Konzept könnten die Banken den Verwaltungsaufwand in Grenzen halten. Würde der Gesetzgeber dagegen verlangen, dass stets der historische Anschaffungspreis der Wertpapiere für die Besteuerung zu Grunde gelegt wird, wäre die Berechnung schwieriger - insbesondere, wenn der Anleger sein Depot über Jahre und Jahrzehnte mehrmals von einer Bank zu einer anderen verschiebt.

      Würde die Politik aber festschreiben, dass nur Veräußerungsgewinne von Wertpapieren besteuert werden, die nach dem 1. Januar 2007 gekauft wurden, müsste in allen Depots zwischen alten und neuen Aktien unterschieden werden. "Dann müssten wir auf Dauer den Weg der Altaktie verfolgen", warnt Schaap. Die praktikable Lösung des Bankenverbandes werde auch von der Finanzverwaltung favorisiert.

      Diese Lösung hätte zudem den Vorteil, dass es nicht zu steuerlich motivierten Kauf- und Verkaufswellen an den Wertpapiermärkten käme. Würden nämlich nur Wertsteigerungen besteuert, die nach dem 1. Januar 2007 anfallen, würden viele Anleger vorher Gewinne realisieren. Würden dagegen nur Veräußerungsgewinne aus Wertpapieren besteuert, die nach dem Stichtag angeschafft wurden, käme es vorher zu einer Kaufwelle.


      Depotverlagerungen ins Ausland möglich

      Unklar ist noch, wie die Steuer erhoben würde - vor allem, ob sie pauschal vom Veräußerungserlös einbehalten werden soll. Das wäre nur im Zuge der persönlichen Einkommensteuerveranlagung möglich. Dabei müssten auch Verluste aus Wertpapiergeschäften berücksichtigt werden. "Es wäre für den Steuerzahler nicht akzeptabel, dass von seinem Gewinn oder Erlös pauschal die Steuer abgezogen wird und er sich die zu viel gezahlte Steuer später beim Finanzamt wieder zurückholen muss", warnte Schaap. Kompliziert wäre auch der Umgang mit Aktienfonds und Sparplänen.

      Eine weitere Gefahr: Anleger könnten Depots ins Ausland verlagern. Dagegen würde auch die EU-Zinsrichtlinie nicht helfen, weil sie bei Spekulationsgewinnen nicht greift. Schaap: "Liechtenstein, Luxemburg und Österreich werben ja schon massiv mit Fondsprodukten, die nur einen bestimmten Anteil von Zinstiteln enthalten und damit nicht unter die Richtlinie fallen."

      Statt wie geplant den Sparerfreibetrag zu halbieren, sollte die große Koalition nach Auffassung der Banken lieber 2007 einen großen Wurf wagen: eine Abgeltungssteuer von 20 Prozent auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne. Der günstige Steuersatz würde dann auch für Anleger gelten, deren persönlicher Einkommensteuersatz etwa wegen der geplanten "Reichensteuer" bei 45 Prozent liegt. Wer aber so wenig verdient, dass sein Steuersatz unter 20 Prozent liegt, der soll die Möglichkeit bekommen, seine Kapitaleinkünfte nach seinem niedrigeren Satz zu versteuern. Dann könnten auch Spekulationsfristen fallen.

      In Österreich etwa profitierte von der Abgeltungsteuer letztlich nicht nur der Anleger, sondern auch der Fiskus: Er nahm mehr Geld ein.


      Aus der FTD vom 17.11.2005
      © 2005 Financial Times Deutschland, © Illustration: ftd.de
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      RE: Aktueller Stand zu dem Thema

      Zum Glück gibts ja nicht nur die Schweiz (die keine wirklich günstigen Broker kennt), sondern auch andere Staaten , die vorsätzlich und motiviert mit dem dt. Fiskus kooperieren, dennoch günstige Broker haben : z.B. Canada, Singapur, HK......

      Nur mit der dt. Hotline wirds dort wohl noch etwas dauern.

      Cerberus24

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      Aktueller Stand zu dem Thema

      Steuern
      Verwirrung um geplante Spekulationssteuer



      15. November 2005 Die von der großen Koalition geplante Einführung einer Steuer auf Veräußerungsgewinne läßt viele Fragen offen: Weder ist klar, zu welchem Zeitpunkt diese Steuer greifen soll, noch ist absehbar, wie die Regelungen im einzelnen aussehen sollen. Im Gegensatz zu den bisherigen Spekulationsfristen, nach denen Gewinne aus Aktiengeschäften nach einem Jahr und Gewinne aus Immobilienverkäufen nach zehn Jahren steuerfrei waren, sollen in Zukunft Gewinne aus der Veräußerung von Vermögensgegenständen generell einer pauschalen Steuer von 20 Prozent unterworfen werden.


      Im Koalitionsvertrag findet sich nur der Hinweis, daß man eine Neuregelung der Besteuerung von Kapitalerträgen und privaten Veräußerungsgewinnen „in dieser Legislaturperiode” anstrebe. Zwar wird die Abgeltungssteuer im Zusammenhang mit der für 2008 geplanten Unternehmensteuerreform genannt, doch offenbar strebt die zukünftige Regierung bereits den 1. Januar 2007 als Stichtag an. Dabei ist aber unklar, ob alle Wertsteigerungen besteuert werden, die nach dem 1. Januar 2007 anfallen oder nur die Veräußerungsgewinne von Vermögensgegenständen, die nach Anfang 2007 gekauft werden. Im ersten Fall würden Anleger vermutlich vor dem Stichtag Gewinne realisieren und das Geld sofort wieder anlegen; im zweiten Fall käme es vor dem Stichtag zu einer steuerlich motivierten Kaufwelle.

      „Eine völlig neue Steuer”

      „Wir sprechen von einer völlig neuen Steuer bei Kapitaleinkünften”, sagt Hubert Schmid, Steuerexperte und Partner bei Clifford Chance, zu den Plänen der Koalition. Technisch gesehen könnte die Einziehung dieser sogenannten Abgeltungssteuer auf die Banken verlagert werden: die Banken würden die Steuer abziehen, sobald ein Wertpapier verkauft wird. Anschließend müßte der Verkäufer der Wertpapiere, so bei diesem Verkauf keine Gewinne angefallen sind oder er aber bei anderen Wertpapiergeschäften Verluste realisiert hat, im Rahmen seiner Einkommensteuer eine Rückerstattung geltend machen.

      Das wiederum dürfte das Geschäft der Direktbanken deutlich beleben: „Den meisten Direktbanken dürfte es leichtfallen, den deutschen Kunden auf Wunsch ein Wertpapierkonto im Ausland einzurichten - mit einem Klick könnten diese dann der Abgeltungssteuer ausweichen”, meint Schmid. Damit könnten Anleger zumindest verhindern, daß automatisch auf jede Transaktion eine Steuer erhoben wird. Sie müßten aber am Ende des Jahres ihre ausländischen Spekulationsgewinne saldieren und melden - tun sie das nicht, wäre das Steuerhinterziehung.

      „Eine möglichst gleichmäßige Erfassung”

      Eine andere Ausweichmöglichkeit bieten statt Wertpapieren Sachwerte wie Kunst, Münzen, Briefmarken oder andere Sammelobjekte. Hier ist noch völlig unklar, wie der Gesetzgeber solche Transaktionen erfassen will - falls dies überhaupt möglich ist. „Der Vollzug dieser Steuer muß eine möglichst gleichmäßige Erfassung aller Veräußerungsgewinne sicherstellen, sonst wird sie vor dem Verfassungsgericht keinen Bestand haben”, sagt Schmid. Darüber hinaus muß die Steuer sicherstellen, daß auch nur die tatsächlichen Gewinne aus einer Vermögenstransaktion erfaßt werden. Kauft ein Anleger beispielsweise eine Immobilie und investiert anschließend in die Sanierung oder Instandhaltung, dann ist sein tatsächlicher Gewinn aus dem anschließenden Verkauf geringer als auf dem Papier ausgewiesen.

      Auch bei Fonds tritt ein ähnliches Problem auf: So müssen Fondskäufer die im Fonds erwirtschafteten Dividenden und Zinserträge versteuern - doch die Dividenden und Zinsen sind auch im Anteilswert des Fonds enthalten. Verkauft der Anleger seinen Fonds, so stammt zumindest ein Teil des Kursgewinnes aus bereits versteuerten Einnahmen. Vor allem bei lang laufenden Sparplänen wird deutlich, wie und wo der Fiskus mit der Spekulationssteuer dem Bürger übermäßig in die Taschen greift: Ein Teil der Gewinne aus einem Sparplan sind keine echten Gewinne, sondern nur Scheingewinne, die durch die Inflation entstehen - die auch stark von der staatlichen Wirtschaftspolitik abhängt. Zwar werden auch schon heute bei den jährlich erhobenen Steuern ebenfalls inflationäre Scheingewinne besteuert, doch erst bei einem langjährigen Sparplan wird das so richtig sichtbar: Wer beispielsweise über 30 Jahre monatlich 100 Euro spart, kann mit Blick auf die vergangenen Renditen von Aktienfonds bei einer 20prozentigen Spekulationssteuer mit einer Steuerzahlung von rund 22.000 Euro rechnen - rechtzeitig zum Auftakt des Ruhestandes.

      Aktuelle Haltefrist von einem Jahr

      Womit auch die Hauptkritik an den Plänen der Koalition genannt ist: „Der Staat versucht die Bürger zu mehr Eigenvorsorge zu ermuntern - zugleich macht er mit neuen Steuern langfristige Altersvorsorge noch unattraktiver”, sagt Andreas Fink vom BVI, dem Branchenverband der Fondsindustrie.

      Auch die Zertifikateindustrie dürfte erheblich unter dieser Steuer leiden: Eine Vielzahl von Zertifikaten verspricht steuerfreie Erträge, wenn die bisher aktuelle Haltefrist von einem Jahr beachtet wird. Hier dringt die neue Steuer in einen bisher steuerfreien Raum ein.

      Quelle: FAZ.net
      Text: hbe., F.A.Z., 16.11.2005, Nr. 267 / Seite 21

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      Original von scalpino
      @aurum,
      Verbesserung für alle Daytrader, alle längerfristigen Investoren, die länger als 1 Jahr halten (bisher steuerfrei), sehen es anders ;)


      Hallo,

      ja dem ist so, für Investoren eine deutliche Verschlechterung und ein Grund zu einer ausländischen Broker/Bank zu wechseln das keine Kontrollmitteilungen versendet. Wird ja interessant ob es in Deutschland kurz vor Inkrafttreten zu einer Verkaufswelle von Investoren kommt?!

      Für Trader sei gesagt das die 20% Pauschal nur dann interessant ist wenn die Verluste gegengerechnet werden dürfen, ansonsten Pustekuchen oder ins Ausland wechseln. :rolleyes:

      Das Handelsblatt schreibt:

      Für Aktionäre und Immobilien-Besitzer gilt vom 1. Januar 2007 an eine Pauschalsteuer von 20 Prozent auf Veräußerungsgewinne. Die alten Spekulationsfristen von einem Jahr für Wertpapiere und zehn Jahren für Immobilien werden abgeschafft.

      Na und bei jedem Steuerbescheid mal schön Widerruf bzw. Einspruch einlegen, sonst ist wie beim BGH Urteil zur Spekusteuer für 1997 und 98 (für 99 ist Ureteil noch ausstehend) "der Ehrliche der Dumme" ...

      Quelle: dpa

      Spekulationssteuer 1997 und 1998 nicht korrekt
      Mangels ausreichender Kontrolle durch den Fiskus, war die sog. "Spekulationssteuer" in den Jahren 1997 und 1998 nicht mit Verfassungsgrundsätzen vereinbar.
      Diese Entscheidung, so die Richter des Bundesverfassungsgerichts, lässt sich jedoch nicht ohne weiteres auf die heutige Praxis bei der Besteuerung privater Wertpapiergeschäfte übertragen. Grund dafür ist nach Meinung des Gerichts der Umstand, dass sich die Gesetzeslage seit 1999 deutlich gewandelt hat. Übrigens: Da die meisten Steuerbescheide aus dieser Zeit bestandskräftig sind, sind Rückforderungen der betroffener Steuerzahler wohl eher nicht zu erwarten. Hoffnung können sich die Geschädigten letztlich nur dann machen, wenn der jeweilige Bescheid entweder einen Vorbehalt enthält bzw. Gegenstand eines laufenden juristischen Verfahrens geworden ist.


      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)