Angst vor der Spekulationssteuer
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Original von Eistee88
@Cerberus24
....Das würde das Aus für sämtliche deutschen Broker bedeuten. Selbst Banken und Sparkassen würden darunter leiden. Eine Abgeltungssteuer von 30% auf jeden Gewinn wird nicht kommen. Dafür werden schon die Banken sorgen.....
Dein Vertrauen in die dt. Geldinstute ehrt Dich. Was man von den Geldinstituten und anderen erwarten kann, hat sich ja bei der Abschaffung des Bankgeheimnisses gezeigt.
MFG
Cerberus24 -
Original von goso
Original von harley
wir habe auch 25% KöSt ( in Deutschland) und es soll ab 2008 auf 12,5 - 15% gesenkt werden.
Dafür gibt es in D aber noch die Gewerbesteuer, insgesamt liegt die Steuerbelastung für Unternehmensgewinne in D bei rund 36%.
goso, der auch in D an einer Ges.m.b.H beteiligt ist
natürlich, da hast du Recht.
Falls die KöSt wirklich um 10% gesenkt wir, sind wir dann bei insgesamt ca. 26%.
Ebenfalls kann ich bei einer GmbH einiges gegenrechnen. Porsche :D, usw.Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „harley“ ()
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@Cerberus24
Also da hast Du wohl etwas falsch verstanden: Es geht nicht um die Versteuerung der in EINEM Jahr erziehlten Veräusserungsgewinne, sondern bei JEDEM Schliessen einer Position wird Dir 30% des Gewinns abgezogen, ein Verlust aber nicht gegengerechnet!
In meinem Beitrag in diesem Thread 03.07.2006 15:05 habe ich vorgerechnet, dass man mit einer 30% Abgabe auf jeden positiven Veräusserungsgewinn nicht mehr kurzfristig Wertpapiere handeln kann.
Das würde das Aus für sämtliche deutschen Broker bedeuten. Selbst Banken und Sparkassen würden darunter leiden. Eine Abgeltungssteuer von 30% auf jeden Gewinn wird nicht kommen. Dafür werden schon die Banken sorgen.
Ich definiere Abgeltungssteuer als eine Quellensteuer die direkt von der Bank abgeführt wird. So soll es z.B. mit den Zinsgewinnen passieren. In der Presse redet man von einer Einkommenssteuer unabhängigen Besteuerung von Veräußerungsgewinnen eines Jahres mit 30%. Diese Gewinne müßten aber in der Steuererklärung angegeben werden und damit ist es für mich keine Quellensteuer/Abgeltungssteuer mehr.
Selbst die 30% Steuer auf Veräußerungsgewinnen wäre für kleiner Verdiener mit geringem Veräußerungsgewinnen eine Verschlechterung, da bei geringen Einkommen der Grenzsteuersatz noch unter 30% liegen kann.
Für diejenigen, die viel ausschließlich mit Trading verdienen, könnte das aber eine Steuersenkung von 42% -30% = 12 % bedeuten.
Wie aber bereits weiter unten beschrieben gibt es bisher keine konkrete Details für die Besteuerung von Veräußerungsgewinnen. Beschlossen hingegen scheint die Abgeltungssteuer von 30% auf Dividenden und Zinsen. -
wir habe auch 25% KöSt ( in Deutschland) und es soll ab 2008 auf 12,5 - 15% gesenkt werden.Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/ -
Die Körperschaftsteuer wird vom Einkommen berechnet, das nach den einkommensteuerrechtlichen Bestimmungen ermittelt wird. Im Gegensatz zur Einkommensteuer unterliegt die KöSt. keinem progressiv gestaffelten Tarif, sondern einem einheitlichen Steuersatz von 25 Prozent (seit 2005, bis 2004: 34 Prozent).
Quelle: help.gv.at/Content.Node/80/Seite.800220.html -
Langsam wundere ich mich über gar nichts mehr. Deutschland ist ein Sanierungsfall, das hat unsere Bundeskanzlerin in einer hellen Minute selbst gesagt. Die eingeleiteten Maßnahmen sind dann leider nicht mehr so helle.
Wie auch immer es am Ende kommen wird, der Bürger, Anleger, Trader kommt richtig ans zahlen, da sorgen die schon dafür.
Interessant an der hier geposteten Bundestagdebatte war, dass Trader und Spekulanten als die letzten Menschen hingestellt werden, als wären wir Schmarotzer dieser Gesellschaft. -
Der Körperschaftssteuersatz beträgt bei 39%. Für ausgeschüttete Gewinne wird auf 19% reduziert. Von diesem Betrag dann die 25% KEST II abgerechnet, in Summe also 39 1/4%. Diese Mehrzahlung gegenüber der Körperschaftssteuer bewirkt die permanante Vorauszahlung der Erbschaftssteuer.
Ich bin zwar nicht der Steuerexperte in der Familie - meine Frau ist Bilanzbuchhalterin und so kümmere ich mich um diese Dinge nicht - aber die o.a. Passage erscheint mir fragwürdig.
Die KÖST ist in Österreich seit 1.1.2005 auf 25% gesenkt worden, zuvor war sie 34%.
Wenn Gewinne nicht aus der Ges.m.b.H. entnommen werden, dann ist das die einzige Abgabe, die zu leisten ist.
Wenn es zu Gewinnentnahmen kommt, dann werden diese mit der KEST - 25% - besteuert, somit ergibt sich eine Gesamtsteuerbelastung von 43,75%. -
Original von goso
Der Hintergrund, Körperschaftssteuer ist 38%, für ausgeschüttete Gewinne 1/2 Satz bei der Company. Wenn man genau nachrechnet nimmt der Staat 39 1/4%, der erhöhte Satz gegenüber der Körperschaftsteuer ist die Erbabgeltung. Wenns nach dem alten System abrechnest ist das Erbe nicht freigestellt.
Wo ist die KÖST 38% ?
Anscheinend liest "Dividendenabstauber" hier mit. Hier seine heutige Korrektur:
Hallo !
Als Ösi möcht ich eimal unsere KEST II so erläutern bei Div\'s.
Es wir mit unserer Steuer von 25% ein tatsächlicher Satz von 39 1/4% erreicht. Wenn man noch bedenkt, dass nach dem Pauschalverfahren keine Unkosten von Depotgebühren, Einlösespesen, Fachliteratur usw nicht mehr abzugsfähig sind, dann bewegen wir uns auf Max Steuer. Also, die Finanz nimmt voll, nur mit einer genauen Deklaration in der Einkommenssteuer kann man seinen persönlichen Satz annähernd erreichen. Wenn man pauschal versteuert ist aber die Erbschaftssteuer bereits in Vorraus includiert. Aktien in ünbeschränkter Höhe werden im Erbfall für den abwickelnden Notar zum Durchlaufposten wor er zwar seine Gebühren schreibt, aber nur die Steuerfreistellung testiert.
Die Erbschaftssteuerfreistellung bei Pauschalversteuerung wird wie folgt begründet.
Der Körperschaftssteuersatz beträgt bei 39%. Für ausgeschüttete Gewinne wird auf 19% reduziert. Von diesem Betrag dann die 25% KEST II abgerechnet, in Summe also 39 1/4%. Diese Mehrzahlung gegenüber der Körperschaftssteuer bewirkt die permanante Vorauszahlung der Erbschaftssteuer.
Bei richtiger Versteuerung werden einmal von den Div\'s die Unkosten abgezogen wie Depotspesen usw. Dann wird im normalen Verfahren der Steuersatz ermittelt, für die Div\'s wird dann der Steuersatz halbiert. Die bereits von den Banken einbehaltene KEST wird als im Voraus bezahlte Steuer gewertet. Wennst das genau durchrechnest kommt man drauf, dass für einen Verdiener mit Maximalsatz die Deklaration oder die Pauschalabgeltung keinen Unterschied bringt.
Die Erbabgeltung für Spitzenverdiener ist eh nicht relevabt, weil diese Vermögen in Stiftungen usw geparkt sind. Für Otto Normal bringt aber die Pauschalversteuerung erheblichen Komfort und kostet der Finanz nichts.
Dividendenabstauber -
Und hier noch ein Nachtrag:
Hallo !
Einige Fragen, einige Antworten.
Spekulationsgewinne können mit Verlusten nur im gleichen Jahr gegengerechnet werden. Für die Deklaration des Spekulationsüberschusses ist nur der Steuerpflichtige verantwortlich, die Bank ist ausser Obligo. Du kannst ja auch Aktien zwieschen Depots hin und her überweisen, hab selbst 3 in Ösiland.
Halbeinkünfte Verfahren ? naja, zu der neuen Regelung die erst für Dividenden seit 2003 gültig ist kann man auch nach dem alten System rechnen, wahlweise für den Steuerepflichtigen. Da werden einmal alle Divs genommen. Dann die Unkosten abgezogen wie Depotgebühren, Fachliteratur usw. Kommt auch auf den Willen des Referenten teilweise an. Dann wird der Steuersatz normal ermittelt. Wenn zB 40% rauskommt, dann wird der Divertragsteil mit 20 gerechnet. Wir zahlen schon auf 50000€ den Höchstsatz um 50%, da sind wir Euch etwas vorraus.
Wennst es genau nimmst zahlst einem unbeutenden Unterschied Alt/Neu, sitzt aber einige Tage bei der Abrechnung. So schreibt man aus dem Jahresauszug der Bank mal 2 Zeilen ab. Seither wird wesentlich mehr Kapitaleinkommen deklariert und die Einnahmen stiegen.
Laut Statistik gibt es bei uns nicht mal 17000 Einwohner mit einem freien Wertpapiervermögen über 1 Mill €, das bedeuted, es kommt so und so in Summe nix raus.
Nachschlag
Hab unlängst den Ausspruch gelesen, Ohne Kapitalismus ist Sozialismus nicht möglich. Echt ein Satz zum nachdenken.
Draufgabe
Steuern haben mit Sozial nichts zu tun, der Staat will seine Ausgaben decken.
Zweite Draufgabe
Wann erhält ein Staat keine Steuern ? Entweder er fordert keine oder er verlangt 100%. Wenn der Widerstandsgipfel erreicht ist fallen die Einnahmen trotz weitere Erhöhung.
Dividendenabstauber -
Der Hintergrund, Körperschaftssteuer ist 38%, für ausgeschüttete Gewinne 1/2 Satz bei der Company. Wenn man genau nachrechnet nimmt der Staat 39 1/4%, der erhöhte Satz gegenüber der Körperschaftsteuer ist die Erbabgeltung. Wenns nach dem alten System abrechnest ist das Erbe nicht freigestellt.
Wo ist die KÖST 38% ? -
Und hier meine Antwort:
#Dividendenabstauber
Also wir Deutschen können es eben doch besser! Merkelt euch das:
1. 25% ? Nein, 30%, die senken wir dann noch um 5% auf 35%. Dt. Mehrwertsteuergrundrechenart.
2. Erbschaftssteuer abgegolten? Ja wo kämen wir denn dann hin.
3. Zusätzlich haben wir zum Glück den Solizuschlag.
4. Nach 1 J. Spekulationsfrist steuerfrei? Das ist doch der Hammer und absolut ungerecht, wir haben arabische, jüdische und chinesische Mitbürger, die alle unterschiedliche Jahreslängen haben. Deshalb wird die Jahresfrist abgeschafft. Nix steuerfrei, wer auf an der Börse anlegt, spekuliert auf leichte Gewinne -ohne mühsamen BeamtenBüroSchlaf, deswegen muss er auch voll löhnen!
5. 15 % abzugsfähige Kostenpauschale für Auslandserträge, ja wie das, keinesfalls, wer sich mit Auslandsgeschäften belustigen will, sollte eigentlich zusätzlich Vergnügungssteuer zahlen. Frau Merkel, auf den Merkelzettel bitte!
6. Das Bankgeheimnis wieder einführen? Ja was sollen wir denn tun, wenn`s wieder langweilig ist und wir nicht mal die Konten unserer Nachbarn abfragen dürfen?
Wir werden es euch Österreichern schon zeigen, ihr werdet schon sehen, wie das ganze schöne Geld wieder zurück kommt, heim ins Reich, wetten? -
Hier mal ein Artikel aus W:O
Hallo !
Möchte als Ösi Euch Germanen die Abgeltungssteuer nur ans Herz legen. Kommt natürlich auf die Durchführungsbestimmungen an.Für Inlandskonten werden bei Div einfach 25% von der Bank abgezogen, das wars. Keine Erkärungspflicht. Zusätzlich ist mit dieser Steuer auch das Vererben von Aktien in unbeschränkter Höhe bereits glattgestellt. Es sind aber keine Spesen bei Pauschalversteuerung anrechenbar, von Depotkosten bis Fachliteratur, selbst ist der Steuerzahler.
Alternativ kann nach dem alten System abgerechnet werden, Du steigst mit erheblichen Mehraufwand kaum besser aus.
Der Hintergrund, Körperschaftssteuer ist 38%, für ausgeschüttete Gewinne 1/2 Satz bei der Company. Wenn man genau nachrechnet nimmt der Staat 39 1/4%, der erhöhte Satz gegenüber der Körperschaftsteuer ist die Erbabgeltung. Wenns nach dem alten System abrechnest ist das Erbe nicht freigestellt.
Für mich als Auslandsdepotbesitzer besteht Deklarationsplicht. Wenn ich vom Ausland Div bekomme muss ich zwar auch 25% an den Fiscus zahlen, kann mir aber pauschal 15% für Unkosten und Quellensteuer abrechnen. Das bedeuted, bei UK Aktien zahlst nur 10% bei Japan nur 17%. Sollte die Quellensteuer über 15% sein wie für uns in Germanien, dann gibt die Finanz von Formularen bis zur Einreichung über das Heimatfinanzamt Hilfestellung bei der Rückforderung.
Wegen obiger Steuergestaltung führt bei uns das Nichtdeklarieren bei Auslandsdiv zu Mindererträgen. Bei Swiss zahls einmal 35%, 30% kommen laut Doppelbesteuerung zurück, 10% nimmt der Heinzi. Nichtdeklaration mit Straffälligkeit 35%, bei Deklaration 15% !! mit Erbfreistellung.
Dadurch ist jedes Bankgeheimniss gegenüber dem Fiskus der totale Blödsinn.
Unterjährige Spekulationsgewinne sind zu deklarieren und werden dem Einkommen zugerechnet und mit dem vollen Satzt belegt. ! Jahr aufwärts ist keine Spekulation, steuerfrei.
Das System ist einfach verständlich darum wurde es auch angenommen. Unsere altbewährten Nummernkonten wurden nach dieser Steuerreform praktisch bedeutungslos und abgeschafft. Wenn die sterbende Omi dem Enkerl noch ein Sparbuch heimlich zusteckt ist das Erbschwindel an den Miterben, der Finanz ist das aber wegen der bereits erfolgten Erbabgeltung egal. -
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Original von chatterhand
Was nutzt dass, wenn ich in der Jahreserklärung meine Verluste nicht mehr anerkannt bekomme? Und das wird dann sicher der Fall sein. Die gleiche Einkunftsart kann nicht unterschiedlich besteuert werden.
Man geht davon aus, dass man alternativ zur pauschalen Abgeltungssteuer regulär versteuern kann, dann kann man Verluste geltend machen, Rest versteuern zum regulären Satz, gezahlte Abgeltungssteuer davon abziehbar. Sonst hat das Konstukt keine Chance.
MFG
Cerberus24 -
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Original von goso
Original von Cerberus24
Original von Eistee88
Ich habe die Pressemeldungen zum Thema Abgeltungssteuer auf Veräußerungsgewinne noch mal genau studiert. Die erste Erkenntnis ist, dass es noch keine Entscheidung gibt wie Veräußerungsgewinne besteuert werden sollen.
Die Prese geht von einer pauschalen Besteuerung der in einem jahr erzielten Veräußerungsgewinne von 30% aus und bezeichnet dies fälschlicherweise auch als Abgeltungssteuer.
Sollte diese so kommen, so ist es für erfolgreiche Trader eine Verbesserung, da der maximale Einkommenssteuersatz bei über 40% liegt.
Also da hast Du wohl etwas falsch verstanden: Es geht nicht um die Versteuerung der in EINEM Jahr erziehlten Veräusserungsgewinne, sondern bei JEDEM Schliessen einer Position wird Dir 30% des Gewinns abgezogen, ein Verlust aber nicht gegengerechnet!
MFG
Cerberus24
Allerdings kann ich mir bei bestem Willen nicht vorstellen, wie das in der Praxis funktionieren soll, IAB z.B. wird sicher nicht zum Erfüllungsgehilfen des dt. Fiskus.
Bei Auslandsdepot findet das Verfahren keine Anwendung, sondern Jahreserklärung wie bisher - keine Abgeltungssteuer!
MFG
Cerberus24
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