Angst vor der Spekulationssteuer

      Speku-Steuer - mal vergessen, mal zu spät angeben

      Hallo chatterhand,

      diese Antwort ist KEINE Aufforderung Steuerhinterziehung zu machen jedoch kann die Spekulationssteuer auch mal vergessen werden anzugeben, die müssen erst mal draufkommen. Oder es wird die Selbstanzeige nach ein paar Jahren von sich aus praktiziert, eine Einigung ist immer möglich und solange es nicht um Millionen oder Milliarden Spekugewinne geht muss nicht mit Gefängnis gerechnet werden.

      Oder klassisch fährt der/die Einzelne mit Geldkoffer über die Grenze und zahlt im Ausland ein (UBS, etc.) und überseist von dort zu IB, etc. und tradet einfach?!

      Dies ist keine Aufforderung sondern nur Gedankengänge zum Thema, ich habe bisher alles angegeben und solange der Punkt des Verlustabzuges gegeben ist sehe ich keinen Grund 'nervös' zu werden.

      Wenn sogar Politiker mehrmals z. B. Geschwindigkeitsübertretungen und sonstige Taten einfach unter den Tisch kehren, dürfen wir uns auch irgendwie wehren, war heute in der Zeitung einige Fälle wo wieder einiges vertuscht wurde. Ich frage mich schon lange wo Leben wir hier in D

      Beste Grüße

      Roti :)
      Beste Grüße

      Roti :)
      so ich melde mich mal ganz kurz aus dem off....

      @amazon: ich denke mit einem konto im ausland bräuchtest du dir keine sorgen machen..... da würden dann evtl. anfallende steuern am ende des jahres halt fällig werden...

      nun wie komme ich darauf... in dem artikel aus faz.net wird dieses thema auch auf gegriffen und es wird dort korrekterweise daraufhingewiesen, dass sich eine bank mit sicherheit keinen exterritorialen normen beugen würde und die länder, in denen diese banken sitzen, auch solche ansprüche mit sicherheit nicht tolerieren würden (steuersouveränität).

      aber auch der gesunde menschenverstand würde dagegen sprechen. man stelle sich nur mal vor soetwas würde funktionieren. dann würde jedes land dies so machen!!! und sämtliche banken müssten die verfahrensweisen und steuergesetzgebungen von 50-80 ländern beachten, dies wäre der tot dieser industrie.... und wir sind uns doch wohl einig, dass gerade banken eine starke lobby haben......

      so das war meine bescheidene meinung dazu..... ich zieh mich jetzt wieder in mein loch zurück und bastele weiter....

      gruß und good trades....

      schuni
      @chatterhand, goso

      Ich habe überhaupt nicht die Absicht irgendwo anders hin zu ziehen.
      Beim vorliegenden - befürchteten - Problem müßte man das auch gar nicht. Ein Konto außerhalb Deutschlands, vom dem nicht sofort Steuern einbehalten werden, würde ja schon ausreichen.

      Ich wende mich ja nicht grundsätzlich gegen Besteuerung, nur gegen die Art der evtl skandalösen und desaströsen Abwicklung

      gruß amazon
      Steuern
      Schweizer Steueroasen sind nicht immer Paradiese


      Umzug in die Schweiz: Die Steuern interessieren mehr als die Berge
      21. Juli 2006
      Wenn Schweizer ein Haus kaufen oder eine Wohnung mieten, interessieren sie sich nicht allein für Wohnlage, Preis und für eine möglichst schöne Aussicht in die Berge. Noch wichtiger bei der privaten Standortsuche sind die Steuern. Denn im Schweizer Fiskal-Föderalismus differieren die Abgaben stark zwischen Kantonen und selbst zwischen einzelnen Gemeinden. Es gibt Steuer-Höllen und fiskalische Oasen.


      So zahlt etwa ein verheirateter Angestellter ohne Kinder, der 200.000 Franken (rund 128.000 Euro) im Jahr verdient, in der Steueroase Zug mit 16.000 Franken nur rund die Hälfte dessen, was er dreißig Kilometer entfernt im Kanton Luzern berappen müßte. Für die Differenz sorgen allein die Unterschiede zwischen Kantonen und Gemeinden; die direkte Bundessteuer ist überall gleich.


      Es wird steueroptimierend umgezogen


      Der fiskalische Wettbewerb um private und gewerbliche Steuerzahler ist in letzter Zeit noch härter geworden. Einige Kantone wie das kleine Obwalden südlich von Luzern eifern nun auch Steueroasen nach und locken mit deutlich niedrigeren Abgaben. Teilweise gibt es sogar degressive Sätze für höhere Einkommen. Davon profitieren viele Schweizer und auch etliche reiche Ausländer, indem sie steueroptimierend umziehen.


      Doch die Regeln des Marktes können die Finanzpolitiker in Kantonen und Gemeinden nicht unterlaufen. Weil das verfügbare Einkommen in Steueroasen größer ist, sind die Bürger auch konsumfreudiger. Sie leisten sich größere Wohnungen und bauen imposantere Häuser. Nicht allein Immobilien sind teurer, sondern auch andere Güter und Dienstleistungen wie Strom oder die Müllabfuhr. Letztlich vermindern diese Preiseffekte den Steuervorteil oder beseitigen ihn mitunter sogar völlig.


      Der ländliche Kanton Appenzell-Innerrhoden führt


      Ökonomen der Großbank Credit Suisse haben nun versucht, die finanzielle und nicht bloß die fiskalische Wohnattraktivität zu ermitteln, und errechneten dazu für einen typischen Haushalt das frei verfügbare Einkommen in den 2.900 Gemeinden des Landes. Sämtliche Zwangsabgaben und auch die Fixkosten wurden abgezogen, also Miete, Elektrizität sowie die kommunalen Gebühren.


      Der Atlas der finanziell lukrativsten Standorte zeigt Überraschendes: Das "Paradies" der Schweiz ist nicht, wie man erwarten würde, die berühmt-berüchtigte Steueroase Zug, in der etwa Metro-Gründer Otto Beisheim wohnt, sondern der putzige und sehr ländliche Kanton Appenzell-Innerrhoden. Hier ist das verfügbare Einkommen fast doppelt so hoch wie in Zug, der erst auf dem fünften Platz hinter Schwyz, Nidwalden und Glarus folgt.


      Viele Reiche verteuern die Immobilien


      Die wichtigste Ursache für das vergleichsweise schlechte Abschneiden von Zug ist, daß die vielen Reichen dort die Immobilien stark verteuern und die Wohnkosten den fiskalischen Vorteil fast eliminieren. Appenzell dagegen hat wenige Reiche und auch wenig Industrie; es hat aber moderate Steuern, niedrige Mieten, und darüber hinaus ist die Krankenversicherung billig.


      Zwar gibt es in der Schweiz eine Kopfpauschale in der Grundversicherung; doch variiert diese Prämie von Kanton zu Kanton. Die Menschen in Appenzell gehen seltener zum Arzt als die Bewohner von Zug; dies drückt die Prämie. Auch die Bergkantone Graubünden und Wallis schneiden im regionalen Vergleich nicht schlecht ab, wobei hier neben niedrigen Gesundheitskosten auch staatliche Transferleistungen eine gewisse Rolle spielen.


      In Städten sind Steuern hoch und Wohnungen teuer


      In den städtischen Kantonen dagegen, wie Zürich, Basel, Bern und Genf, bleibt den Bürgern nicht so viel in der Tasche. Die Steuersätze sind oft hoch, und auch das Wohnen ist teuer. Selbst für die Krankenversicherung muß man hier eine höhere Kopfprämie berappen; Genf ist dabei Spitzenreiter. Im Umland solcher Städte gibt es Gemeinden, die mit niedrigen kommunalen Steuern die Reichen locken und auf diese Weise recht wohlhabend sind.


      Doch bleibt auch dort wegen der höheren Immobilienpreise den Bürgern letztlich nicht mehr in der Tasche als den Städtern. Ähnliches gilt für bekannte Touristenorte wie Grindelwald oder Zermatt. Wegen der großen Nachfrage nach Zweitwohnungen sind die Mieten hoch; das schlägt sich deutlich im Haushaltsbudget der Einheimischen nieder.

      faz.net/s/RubEC1ACFE1EE274C81B…Tpl~Ecommon~Scontent.html
      @ amazon

      Deine Gedanken sind schlüssig und daher sollte man die Hoffnung auf eine für Trader am Ende vernünftige Lösung nicht aufgeben.

      Trotzdem sollte man überall auf der Welt aber ganz besonders in Deutschland auf alles vorbereitet sein. Das Land steht mit dem Rücken zur Wand. In dieser Situation beißt man erst einmal wild um sich und überlegt erst hinterher. Wie oft hat man aus rein politischen und ideologischen Gründen schon ganze Branchen platt gemacht oder sich gar nicht erst entwickeln lassen. Auch die Urteile des Bundesverfassungsgerichtes waren sicher nicht immer der Weisheit letzter Schluß, auch wenn man der Bevölkerung immer die Unfehlbarkeit dieser Institution einreden will.

      Daher sollte man erst einmal vom schlimmsten Fall ausgehen und auf diesen vorbereitet sein. Tritt er dann nicht ein, um so besser.

      Wie könnte man aber als erfolgreicher Trader (für die erfolglosen spielen Gesetzesänderungen keine Rolle) mit dem schlimmsten Fall umgehen?

      Ich denke genau so, wie es die Unternehmen machen, die am Standort Deutschland keine vernünftigen Rahmenbedingungen vorfinden.

      Als erfolgreicher Trader ist man doch ortsungebunden, der neue Standort benötigt lediglich einen zuverlässigen Internetanschluß und niedrige bis gar keine Steuern, man kann es kaum glauben, aber so etwas gibt es noch außerhalb der EU. ;)
      @ all

      Leider läßt mir das Thema auch keine rechte Ruhe. Auch wenn ich firebold sehr zustimme und meine, daß das diskutierte Vorgehen der Bundesregierung verfassungswidrig wäre, glaube ich trotzdem, daß sich Politiker erstmal locker darüber hinwegsetzen würden - zumal es in Deutschland immer noch diesen Reflex gibt, Spekulation als etwas Schlechtes, Mieses zu begreifen, und zwar von rechts wie von links.

      Der Knackpunkt ist dabei die Behandlung von Verlusten. Erinnert sei, daß das Vortragen von Verlusten erst seit 1997 (oder 1998?) in Deutschland möglich ist. Davor konnte man schnell in die Lage geraten, daß ein Gewinnjahr eine Steuerlast produzierte, die man im folgenden Verlustjahr schon nicht mehr bestreiten konnte. Da gabs einige spektakuläre Fälle.

      Sollte nun tatsächlich ab 2008 weder die Saldierung von Gewinnen und Verlusten noch das Vortragen möglich sein, würde auf jeden Fall der Tradingmarkt bzw der Markt der Direktanleger zusammenbrechen. (Wasimmer evtl für Fonds gelten würde.) Das Risiko einer direkt einbehaltenen Abgeltungssteuer auf Gewinne ohne Verlustverrechnung wäre so sehr erhöht, daß Traden eine Art Kamikazeunternehmen wäre. (Wobei nicht ausgeschlossen ist, daß einige sich drauf einlassen.)

      Die Hoffnung läge dann genau in dem zu erwartenden Zusammenbruch dieses Trading-/Direktanlegermarktes. Ich wüßte nämlich nicht, weshalb dann cmc oder andere Broker eine Dependance in Deutschland noch betreiben sollten. Nehme ich mal cmc, so könnten die ihre Frankfurter Niederlassung wieder auflösen (vielleicht sogar, um dieser befürchteten gesetzlichen Regelung zu entgehen) - womit auch die deutschen Cmcler wieder in London geführt werden könnten.
      Denn: soweit ich mich erinnere, lag der Grund für die Umsiedlung der deutschen Kontoinhaber darin, daß in Deutschland eine Zweigstelle eröffnet wurde. (Die Österreicher zB werden ja weiterhin in London geführt.)

      Damit würde zwar nicht die Steuerpflicht entfallen, aber das automatische Abführen der Abgeltungssteuer im Gewinnfalle würde in London nicht durchsetzbar sein, und man könnte wie bisher saldieren.

      Würde mich interessieren, ob mein Gedankengang geteilt wird, oder ob ich in Hoffnungsfalle sitze.

      gruß amazon

      Finanzminister Steinbrück plant Optionsmodell für Abgeltungssteuer

      FRANKFURT (dpa-AFX) - Bundesfinanzminister Peer Steinbrück (SPD) schlägt
      eine Sonderregelung für die Bezieher niedriger Einkommen bei der
      Abgeltungssteuer vor. Da eine Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge von 25 oder 30
      Prozent jene benachteiligen würde, die bislang weniger Steuern zahlen, denkt
      Steinbrück für diese Gruppe an eine Sonderregelung, wie er der 'Financial Times
      Deutschland' (Montagausgabe) sagte.
      'Es gibt viele, die einen Grenzsteuersatz von unter 25 Prozent haben – etwa
      22 oder 21 Prozent', sagte der Minister. 'Denen muss ich möglicherweise eine
      Option einräumen, die ihnen erlaubt, individuell veranlagt zu werden.' Anleger
      sollten demnach wählen können, ob sie Kapitalerträge pauschal zu einem
      Steuersatz von 25 oder 30 Prozent versteuerten oder ob sie die Erträge mit ihrem
      individuellen Einkommenssteuersatz belasteten.
      Die Abgeltungssteuer sei in der Koalition zwar auf 'ein sehr positives Echo'
      gestoßen, sagte Steinbrück. Er räumte aber ein, dass er mit dem Konzept jedoch
      'Konflikte in den eigenen Reihen' habe. Viele SPD-Politiker kritisierten, 'dass
      Kapitaleinkünfte mit einem Steuersatz von 25 oder 30 Prozent versteuert werden,
      während Erwerbseinkünfte weiter progressiv besteuert werden'./sbi
      Also wenn das wirklich so kommen sollte wie in dem Artikel geschrieben, das man Steuern zahlen muss, auch wenn man eigentlich Verluste unterm Strich hat, dann wäre das m.E. verfassungswidrig und es wird dann wohl auch nicht lange dauern bis die ersten Klagen vor dem BVG landen.
      Von daher glaub ich nicht, dass die dieses Gesetz in der Form so verabschieden können.

      So be 8)

      Grüße
      Firebold
      Mag der Pessimist auch Recht behalten - der Optimist hat bis dahin besser gelebt.

      Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader

      Quelle: wallstreet-online.de/community…arch_timerange=-30&page=1

      Die Abgeltungssteuer kommt und damit das Aus für Anleger und Trader. Der Markt in Deutschland wird sterben.


      Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von nahe an 100% kommt? Das ist ganz einfach und noch längst nicht die schlimmste Variante.


      Die folgenden Ausführungen sind umfangreich, aber ich halte es für eine Pflicht für Anleger und Trader, diese zu lesen und für ein Versäumnis, es zu unterlassen. Ich gehe davon aus, dass es niemand hinterher bereut, sollte das doch der Fall sein, so bitte ich um Entschuldigung. Ich habe mich um eine einigermaßen übersichtliche und verständliche Darstellung bemüht, von daher dürfte es leicht zu lesen sein. Es mag an den Prioritäten zu Gunsten der Weltmeisterschaft liegen, ansonsten hätte ein Aufschrei von zumindest Teilen der Bevölkerung erfolgen müssen. Außerdem haben viele Journalisten sich noch keine Gedanken über die Auswirkungen gemacht, sonst würde sicher mehr berichtet. Ich weise darauf hin, dass ich die Ausführungen inhaltlich maßgeblichen Politikern und anderen VIPs zur Verfügung stelle. In der Hoffnung, dass es überhaupt gelesen wird, bevor es in den Papierkorb wandert. Ich will mit meinen Ausführungen niemanden provozieren, sondern lediglich konstruktive Kritik üben sowie die Aufmerksamkeit auf dieses Thema lenken. Im besten Fall ergeben sich daraus Diskussionen. Ich bin aber keine Steuerexpertin, allenfalls eine interessierte Amateurin.

      Die Abgeltungssteuer für Anleger und Trader kommt. Der Markt in Deutschland wird für Privatanleger sterben.


      Am letzten Sonntag, 02.07.2006, in der Nacht und inmitten der WM, hat unsere große Koalition neben dem großen Wurf “Gesundheitsreform” fast unbemerkt auch noch die Eckpunkte der Unternehmenssteuerreform und damit auch die geplante Regelung über die künftige Besteuerung von Kapitaleinkünften und Veräußerungsgeschäften kommuniziert. Nach intensiver Recherche von mir aus den Quellen Handelsblatt, Financial Times Deutschland, Spiegel, FAZ, Börse Online, Wirtschaftswoche, Focus, Focus Money und noch weiteren Quellen, ist sich die Koalition bereits über folgende Eckpunkte einig und darüber gibt es kaum Vorbehalte.


      Es kommt ab 2008 zu einer Abgeltungssteuer

      geplant sind in 2008 ein Satz von 30% und ab 2009 ein Satz von 25%

      Und zwar sowohl auf Zinsen, Dividenden und Veräußerungsgewinne.

      Das ist aber nur die Untergrenze, der linke SPD-Flügel hat bereits angekündigt, dass diese Sätze eher zu niedrig sind. Ich erinnere mich noch an den damaligen Vorschlag von Hans Eichel mit einem Satz von 15% und Beibehaltung des Halbeinkünfteverfahrens. Auch die Kirchen haben schon angemeldet, dass sie ihren Anteil am Kuchen haben wollen, deshalb wird ein gewisser Aufschlag in Erwägung gezogen. Weiter sind sicher Zweifel angebracht, ob der Steuersatz dann in 2009 tatsächlich auf die avisierten 25% sinkt. Es spielt dann aber auch keine Rolle mehr, wie man gleich sehen wird.


      Die Spekulationsfrist von 12 Monaten für Veräußerungsgewinne wird gleichzeitig abgeschafft. Es besteht dann keine Steuerfreiheit für Kursgewinne mehr bei einer Haltedauer von über 12 Monaten, weder für Aktien, Renten, Zertifikaten, Derivaten noch sonst etwas, dass man an der Börse handelt.

      Diese Regelung dürfte vor allem für Langfristanleger bitter sein, denn die werden künftig quasi von 0 auf 30% belastet!


      Da die Abgeltungssteuer von den Banken anonym abgeführt wird, kann es von der logischen Systematik her auch keinen Verlustvortrag mehr geben.


      Des Weiteren wird das sogenannte Halbeinkünfteverfahren abgeschafft. Das bedeutet für Veräußerungsgewinne aus Aktien und auch für deren Dividenden künftig, dass der volle Spekulationsgewinn versteuert werden muss und nicht mehr, wie bisher, innerhalb der Spekulationsfrist nur der halbe Gewinn!

      Damit man sich diese Auswirkung vorstellen kann, hier mal ein ganz kurzes Beispiel:

      Bei einem angenommenen Spekulationsgewinn durch Aktien in Höhe von 10.000 Euro werden im Moment 5.000, -- Euro mit dem persönlichen Einkommensteuersatz besteuert. Nehmen wir mal an, der liegt bei 40%, was aber relativ selten sein dürfte, die meisten liegen weit darunter. Also fallen bei diesem Satz dann 40% Steuern aus
      5.000, -- Euro an, das sind genau 2.000, -- Euro.
      Nach der künftigen Regelung ohne Halbeinkünfteverfahren werden die vollen 10.000, -- Euro dann mit 30% versteuert, das ergibt dann 3.000, --.

      Jetzige Regelung: 2.000, -- Euro Steuern

      Geplante Regelung: 3.000, -- Euro Steuern

      Damit sind dann satte 50% zusätzlich zu zahlen, das gilt auch für Dividenden. Die Differenz wird aber noch größer, wenn der persönliche Steuersatz unter den zu meiner Berechnung herangezogenen 40% liegt. Der momentane durchschnittliche Grenzsteuersatz dürfte so zwischen 25 und 30% liegen. Es mag unter diesen Voraussetzungen fast ein wenig ironisch anmuten, dass aus Regierungskreisen verlautbart wird, die neue geplante Regelung sei eine erhebliche Verbesserung für die Anleger. Die SPD-Linke spricht gar von einer ungerechten Entlastung der Anleger. Es kann soweit kommen, dass die breite Bevölkerung, die Gewerkschaften, die Kirchen usw. tatsächlich denken werden, eine Entlastung und damit eine Verbesserung für Anleger und Trader würde damit geschaffen, obwohl das Gegenteil der Fall ist. Eine mögliche, aber auch nur wenige Anleger betreffende “Verbesserung”, kann nur bei reinen Zinseinkünften in Frage kommen und auch nur dann, wenn der persönliche Grenzsteuersatz über 30% liegt. Dass alle anderen auch für Zinseinkünfte mehr bezahlen müssen als jetzt, ist also möglich. Das würde dann die sogenannten Kleinanleger treffen. Eine Chance, dass bei einer Schlechterstellung, für Anleger deren Grenzsteuersatz unter den 30% liegt, diese die Differenz der abgeführten Abschläge im Rahmen der Einkommenssteuererklärung wieder bekommen, besteht allerdings noch.


      Offen ist noch, wie die Bank den Gewinn bei einem Depotübertrag von Wertpapieren ermitteln soll. Das ist für die Banken schlicht und einfach nicht möglich. Deshalb wird möglicherweise bei einem Verkauf nach einem Depotübertrag der gesamte Verkaufserlös als Spekulationsgewinn betrachtet und darauf die Abgeltungssteuer erhoben. Das ist ja im Prinzip heute schon so, beispielsweise bei einem Depotübertrag von Garantiezertifikaten. Wenn der Anleger hier leer ausgeht, könnte das mit einem Hinweis auf die nun schlanker werdende Verwaltung geschehen. Daraus ergibt sich dann auch gleich die Begründung, nämlich den Abbau der Bürokratie. Also, unter diesem Aspekt sind dann natürlich Depotüberträge tabu, auch wenn die Bank beispielsweise einen grottenschlechten Service bietet. Nun, liebe Investoren, Anleger, Trader...sucht euch noch schnell einen guten Broker, mit dem es Freude macht, langfristig zusammen zu arbeiten.


      Aber das schlimmste kommt erst jetzt!


      Weiter ist im gegenseitigen Einvernehmen der Koalitionsparteien nach dem momentanen Stand zu befürchten, dass die Verrechnung von Spekulationsgewinnen mit Spekulationsverlusten entfällt. Dies sei durch die Systematik der Abgeltung gar nicht anders möglich. Wenn es zu einem Wegfall der Verlustverrechnung kommt, ist das der entscheidende Dolchstoss. Man muss sich das in der Praxis so vorstellen: Bei einem Verkauf prüft die Bank, ob ein Gewinn entstanden ist oder eben nicht.

      Ist ein Spekulationsgewinn entstanden, der sich aus der Differenz zwischen Kauf und Verkauf ergibt, führt die Bank 30% auf den Gewinn sofort und anonym an das zuständige Finanzamt ab. Ist ein Verlust angefallen, kann die Bank natürlich im Gegenzug nichts gutschreiben, woher denn auch? Ein Verlust ist für die Bank und damit auch für das Finanzamt somit nicht relevant, er wird auch nirgendwo festgehalten. Weiter ist es für die Banken unmöglich, im gleichen Steuerjahr angefallene Verluste mit Gewinnen zu verrechnen, das geht schon deshalb nicht, wenn man sich vorstellt, dass beispielsweise jeweils 2 Transaktionen mit Gewinnen und Verlusten anfallen. Jetzt sind aber die ersten beiden Transaktion mit einem Gewinn behaftet und die beiden weiteren Transaktionen mit einem Verlust, dann hat die Bank bereits für die ersten beiden Geschäfte Abgeltungssteuer abgeführt. Bei den letzten beiden Transaktionen, die mit Verlust enden, kann weder etwas abgeführt werden, noch kann etwas nachträglich verrechnet werden. Aber das ist ja vielleicht auch nicht gewünscht, würde es doch die Steuereinnahmen mindern. Eine konsequente Abgeltungssteuer sieht im Prinzip keine Verlustverrechnung vor, das ist ja gerade die Absicht einer Abschlagsteuer (nicht zu verwechseln mit einer Quellensteuer).

      Selbstverständlich wäre bei der geplanten Regelung auch kein Verlustvortrag mehr möglich!

      So mancher mag sich die Hände reiben, aber die Freude wird nicht lange halten, weil die Marktteilnehmer auf Dauer nicht mehr aktiv sein werden, ja gar nicht mehr können! Im Folgenden einige unglaubliche, aber absolut realistische Beispiele, wie sich die Streichung von Verlusten auswirken würde. Und welcher Anleger / Trader hat noch keine Verluste gemacht? Ich kenne keinen Einzigen.



      Wie man mit optischen 30% Abgeltungssteuer zu einer realen Steuerlast von 75% kommt. So geht das:

      Beispiel 1



      Prämissen: Aktien, Grenzsteuersatz 30%, Abgeltung 30%, Kapitaleinsatz: 150.000,--



      Gewinn: 50.000,-- Verlust: 30.000,--


      jetzige Regelung:

      mit Halbeinkünfte Verfahren: 30% aus 10.000,--ergibt 3.000,--Steuer

      Dem Anleger verbleiben 17.000,-- Euro. Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

      geplante Regel:

      30% aus 50.000,-- ergibt 15.000,-- Steuer / keine Verlustverrechnung möglich

      Dem Anleger verbleiben 5.000,--Euro. In Bezug auf die 20.000,-- Euro tatsächlichen Gewinn hat er dann einen Steuersatz von 75% !!!!


      Kommentar:

      Für 5.000,-- verbleibendem Gewinn lohnt das Risiko nicht. Hätte er die 150.000,-- mit nur 4% angelegt, würde er einen risikolosen Bruttozins von 6.000,-- erhalten!

      Und wer wird schon auf seinen tatsächlichen Gewinn 75% Steuern zahlen?



      Beispiel 2



      siehe 1, aber jetzt für Derivate (Optionen, Futures...), Zertifikaten, Fonds, Bonds



      jetzige Regelung, ohne Halbeinkünfte Verfahren: 6.000,-- Steuer

      Nach 12 Monaten + 1 Tag Haltedauer zahlt er keinen Cent Steuer und es verbleiben die vollen 20.000,-- Euro!

      geplante Neuregelung 15.000,-- Steuer



      Kommentar:

      Auch dieser Anleger kann es bleiben lassen! Bei 20.000,-- Bruttogewinnen verbleiben mit der geplanten neuen Regelung 9.000,--Euro weniger übrig.

      In Bezug auf die 20.000,--Euro ist das ebenfalls eine Steuerlast von 75%!!!!



      Tatsächlich gibt es unzählige Konstellationen, bei denen die Steuerlast ohne weiteres nahe an 100% auf den tatsächlichen Gewinn kommt.


      Aber es kommt noch schlimmer!!


      Beispiel 3



      In einem “schlechten Jahr”, was leider oft vorkommt, wird kein Gewinn gemacht,

      sondern die Verluste und Gewinne, jeweils in Höhe von 80.000,-- Euro gleichen sich aus, so dass das Ergebnis 0,-- Euro ist. Dieses Beispiel gilt jetzt für sämtliche Finanzinstrumente.



      jetzige Regelung: 0,--Euro Steuer

      geplante Regelung: 24.000,-- Steuer (30% aus 80.000,--Euro)



      Kommentar:

      Dieser Anleger verliert aus der Substanz!! 24.000,--Euro, obwohl er keinen Cent Gewinn gemacht hat!!! Ich bin nicht in der Lage auszurechnen, wie hoch die prozentuale Steuerlast bei einer Nominalsteuerlast von 24.000,-- Euro in Bezug auf einen “Gewinn” von 0 Euro ist.


      Man kann es nicht glauben, aber es kommt noch schlimmer! Im Falle eines Verlustes!



      Beispiel 4



      Wer erinnert sich nicht an die Baissejahre 2001 und 2002?

      Gewinn mit Derivaten, Fonds, Zertifikaten: 30.000,-- Euro.

      Verlust 60.000,-- Euro.



      jetzige Regel:

      Steuer 0,-- und ein Verlustvortrag von 30.000,-- Euro*

      geplante Regel: 9.000,-- Euro!! Steuern und kein Verlustvortrag!


      *Ein Verlustvortrag in Höhe von 30.000,-- Euro kann je nach persönlichem Steuersatz bis ca. 12.000,-- Euro “wert” sein!




      Kommentar:

      Dieser Anleger zahlt zu seinem schmerzlichen Verlust in Höhe von
      30.000,-- Euro noch zusätzlich 9.000,--Euro Steuern. Damit erhöht sich der Verlust dann auf 39.000,--!!!

      Ich glaube, dass es rein mathematisch nicht möglich ist, auszurechnen, wie hoch der prozentuale Steuersatz in Bezug auf die nominale Steuerlast von 9.000,-- Euro bei einem Verlust von 30.000,-- Euro ist.

      Man könnte noch viele Beispiele rechnen, ich will es hierbei belassen. Egal ob große oder kleine Beträge, hoher Steuersatz oder niedriger Steuersatz, es gibt so gut wie keine Varianten für eine Besserstellung mit der geplanten Neuregelung. Auch nicht für andere, als von mir gewählte, Konstellationen.

      Ich hoffe, damit widerlegt zu haben, dass es sich bei der geplanten Neuregelung um eine Verbesserung handelt. Kommt die Abgeltungssteuer in dieser Form, wird das meiner Meinung nach in mehrfacher Hinsicht ganz erhebliche Konsequenzen haben. Man kann nur hoffen, dass sich noch etwas ändert.Die Chancen sind nicht gerade rosig. Wie es andere Länder machen, die eine Abgeltungssteuer haben, weiß ich nicht. Vielleicht mit einer Möglichkeit der Verlustverrechnung oder mit erheblich niedrigeren Sätzen.

      Fazit:

      Der zentrale Punkt ist die Verrechnungsmöglichkeit zwischen Gewinnen und Verlusten. Diese Möglichkeit muss meiner Meinung nach unbedingt bestehen bleiben.




      Aber auch durch die Abschaffung des Halbeinkünfteverfahrens entsteht eine wesentliche Verschlechterung trotz optisch niedriger Sätze.30% Abgeltungssteuer ohne Halbeinkünfteverfahren entsprechen 60%!! Steuerlast im Vergleich zu dem derzeitig geltenden Halbeinkünfteverfahren.


      Außerdem wäre eine Abschaffung von Verlustvorträgen ebenfalls sehr nachteilig und eine erhebliche Behinderung der Märkte. Auf diesen Punkt bin ich in meinen Ausführungen am wenigsten eingegangen, dennoch halte ich ihn für einen weiteren entscheidenden und äußerst sensiblen Punkt. Leider richten sich Gewinne und Verluste nicht nach Kalenderjahren. Wenn aber die Anleger dieses Risiko zusätzlich zum ohnehin bestehenden Marktrisiko tragen müssen, in einem Kalenderjahr erlittene Verluste nicht mehr berücksichtigen zu können, ergibt sich sofort ein wesentlich verschlechtertes Chance-Risiko-Verhältnis, das sehr viele potentielle Markteilnehmer davon abhalten würde, sich zu engagieren.


      Wird die Abgeltungssteuer wie geplant eingeführt, ist der Markt in Deutschland zumindest für Privatanleger tot. Allenfalls machen noch reine Zinsanlagen, aber auch die nur bedingt, Sinn. Das Verhältnis zwischen Risiko und Chance ist dann so grottenschlecht, dass ich mir nicht vorstellen kann, dass sich unter solchen Voraussetzungen noch Marktteilnehmer finden lassen.


      Der volkswirtschaftliche Schaden wäre immens. Es hätte Auswirkungen, die man sich jetzt auch mit viel Phantasie nicht vorstellen kann. Aber darauf will ich an dieser Stelle nicht eingehen.
      Beste Grüße

      Roti :)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „Roti“ ()

      Original von amazon95
      @ all

      Die einzige Katastrophe wäre doch bei der Gestaltung der Steuer, wenn keine Verlustverrechnung möglich wäre; dann würde ich aber alles versuchen, um aus Deutschland mit dem Depot rauszukommen. UNd andere ganz sicher auch.

      gruß amazon


      Wäre nur schlecht wenn deine Gewinne aus den Daytrades sofort versteuert werden (Abzug durch Bank / Broker) und deine Verluste aus den DAytrades irgendwann mal gegengerechnet werden können.
      @ all

      Die einzige Katastrophe wäre doch bei der Gestaltung der Steuer, wenn keine Verlustverrechnung möglich wäre; dann würde ich aber alles versuchen, um aus Deutschland mit dem Depot rauszukommen. UNd andere ganz sicher auch.

      gruß amazon

      Abkassiert

      HANDELSBLATT, Freitag, 07. Juli 2006, 09:18 Uhr
      Abgeltungssteuer

      Kommentar: Abkassiert

      Von Axel Schrinner

      Kontrollmitteilung, Kontenabfrage, EU-Zinssteuer, Abgeltungsteuer: Es ist nicht ganz einfach, sich als Anleger im Durcheinander nationaler und europäischer Steuerregeln zurechtzufinden.

      Daher der Reihe nach: Nach ewigen Verhandlungen entschieden die EU-Finanzminister 2003, europaweit keine pauschalen Steuern auf Kapitaleinkünfte zu erheben. Vielmehr wurde ein System von Kontrollmitteilungen installiert. Seit Juli 2005 muss jede Bank in der EU die Behörden über Kapitaleinkünfte von Kunden aus allen EU-Staaten informieren.

      Um alle Staaten einzubinden, gelten für die Steuerfluchtburgen Ausnahmen: Österreichische, luxemburgische und Schweizer Banken dürfen ihre Kunden fragen, ob diese statt einer Kontrollmitteilung eine anonyme Quellensteuer von zunächst 15 Prozent bevorzugen – oder lieber gleich in steuerfreie Anlagen ausweichen wollen.

      Da in Deutschland Kontrollmitteilungen mit der Union nicht zu machen waren, räumte Rot-Grün im Windschatten der Anti-Terror-Gesetzgebung dem Fiskus das Recht ein, sämtliche Konten eines Bürgers per Knopfdruck aufzuspüren. Bei Verdacht auf Steuerhinterziehung kann dann bei der Bank nachgeforscht werden.

      Die geplante Abgeltungsteuer läutet nun einen Paradigmenwechsel ein: Die Banken werden Erfüllungsgehilfen des Finanzamts. Der Fiskus will gar nicht mehr wissen, wer Kapitaleinkünfte in welcher Höhe hat. Der Finanzminister will schlicht Steuern kassieren und keinen Ärger mit prozessierenden Anlegern haben.

      Bleiben dabei Werbungskosten, Freibeträge und Verlustverrechnungsmöglichkeiten auf der Strecke, wird dies sehr billigend in Kauf genommen. Dass dann auch noch die Spekulationsfrist abgeschafft und bei Börsenzockern die Hand aufgehalten werden kann, lässt das Herz jedes Finanzministers höher schlagen.

      (Quelle: handelsblatt.com/Recht-Steuern…ommentar:-abkassiert.html )
      Beste Grüße

      Roti :)
      Beruhigend finde ich diesen Absatz aus dem Handelsblatt Bericht:

      Unter Daytradern, die heute ihre Spekulationsgewinne mit Verlusten verrechnen können, kursiert zudem die Angst, dass eine anonyme Abgeltungsteuer den Verlustabzug verhindern könnte. Kachel hält diese Sorge allerdings für unbegründet: Es gebe genügend Urteile, die dem entgegen stünden. Außerdem könnten Gewinne und Verluste aus Spekulationsgeschäften über Depot-Auszüge einfach nachgewiesen werden. Fraglich ist allerdings, wie die Depotbank, die die Steuer ja an den Fiskus überweisen soll, davon Kenntnis erlangen soll, wenn beispielsweise Ehepaare mehrere Depots unterhalten.

      Angst vor Abgeltungsteuer

      "Wenn es der Bundesregierung nicht gelingt, die Abgeltungsteuer attraktiv zu gestalten, dürften viele Anleger einen Bogen um Deutschland machen – etwa mit einem Depot bei einer ausländischen Direktbank. "

      [URL=http://www.handelsblatt.com/Recht-Steuern/Meldungen/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204867,204872,1104603/SH/0/depot/0/anleger-in-angst-vor-abgeltungsteuer-.html]Quelle: Handelsblatt[/URL]

      [URL=http://www.handelsblatt.com/Recht-Steuern/Meldungen/pshb/fn/relhbi/sfn/buildhbi/cn/GoArt!204867,204872,1103865/SH/0/depot/0/abgeltungsteuer-wird-nullsummenspiel-fuer-anleger-.html]Nullsummenspiel für Anleger [/URL]

      SdK - Kritik

      Die SdK Schutzgemeinschaft der Kapitalanleger äußert sich kritisch zu den von der Bundesregierung vorgelegten Plänen für eine einheitliche Abgeltungssteuer auf alle Kapitalerträge.
      Zwar entspricht die Besteuerung von Kapitalerträgen durch eine Abgeltungssteuer einer langjährigen Forderung der SdK und wäre daher grundsätzlich zu begrüßen. Die nun bekannt gewordenen Eckdaten lassen allerdings nach SdK-Ansicht erkennen, dass die anvisierten Ziele – nämlich ein Beenden der Kapitalflucht sowie eine Vereinfachung der extrem komplexen Besteuerung von Kapitalerträgen – verfehlt werden.

      Dies betrifft insbesondere die Höhe der vorgesehenen Steuersätze. Da mit der Abgeltungssteuer das Halbeinkünfteverfahren bei Dividenden entfällt, werden in Zukunft Dividenden beim Privatanleger faktisch doppelt so hoch wie bisher besteuert. Dies bedeutet bei einer geplanten Abgeltungssteuer von 30% ( im Jahr 2007 ) bzw. 25% ( im Jahr 2008 ) für Anleger mit einem Einkommenssteuersatz von weniger als 30% bzw. 25% eine erhebliche Schlechterstellung. Wenn für diese Einkommensteuerklassen dann die Einzelveranlagung möglich sein soll, ergibt sich allerdings keinerlei Vereinfachungseffekt.
      Für Anleger mit einem höheren Steuersatz entstünde indessen kein zusätzlicher Anreiz, im Inland in Dividendentiteln zu investieren. Eine Abgeltungssteuer von maximal 15 bis 20% wäre daher der bessere und richtige Weg.

      Auch die Abschaffung der Spekulationsfrist und die vorgesehene Besteuerung aller Kursgewinne unabhängig von der Haltedauer (z. B. aus Dividendentiteln, aber auch aus zahlreichen Finanzinnovationen) ist nach Auffassung der SdK nur vertretbar, wenn zugleich die Möglichkeit der Verlustverrechnung gegeben ist – wie auch bei anderen Einkommensarten. Andernfalls würde es zu einer massiven Substanzbesteuerung des investierten Kapitals kommen.
      In diesem Zusammenhang fordert die SdK zudem, dass die Festlegung des Stichtags für die Berechnung der Gewinne nicht rückwirkend erfolgen darf, sondern mit dem Datum zusammenfallen muss, von dem an die Abgeltungssteuer wirksam wird.

      Um darüber hinaus die steuerliche Gleichbehandlung des Einzelanlegers mit Fondsanlegern zu gewährleisten, sollten Investmentfonds von der Abgeltungssteuer nicht ausgenommen werden. Andernfalls würde es zu einer Privilegierung dieser von den Banken betriebenen Anlageindustrie kommen, hingegen die Direktanlage für Privatpersonen völlig uninteressant werden.

      Nur bei Berücksichtigung dieser Forderungen kann nach SdK-Ansicht die geplante Abgeltungssteuer zu den erwünschten Effekten führen. Die Nachteile für die Privatanleger gegenüber der bisherigen Regelung wären dann moderat, und zugleich könnte die Motivation zur eigenverantwortlichen Vorsorge mittels Kapitalanlage gestärkt werden.

      München, 6. Juli 2006

      Quelle: sdk.org
      Beste Grüße

      Roti :)