Forex Trades & Talk

      RE: an cerberus

      Original von monopoly
      wohnungsähnlicher Verfügungsgewalt...........

      was ist das? ?



      Verfügungsgewalt über einen Schlafplatz, z.B. Wohnwagen. Wichtig, solange Du einen Schlüssel hast, den Du nicht erst bei dem jeweiligen Besuch erbitten musst, ist dies inl. Wohnsitz.

      Ausserdem beachtet den Begriff "Lebensmittelpunkt" : Wenn Du 9 Monate auf einer Ölplattform in Venezuela lebts, gemeldet bist, arbeitest, aber 3 Monate im Jahr immer mit den selben Girls/Boys die "Sau" rauslässt, ist Dein Wohnsitz uU inl.

      Cerberus24

      an cerberus

      wohnungsähnlicher Verfügungsgewalt...........

      was ist das? ?(

      ausländische Einkünfte..............

      wenn ich ein broker aus BRD habe und dessen bankkonto für meine einlagen in BRD ist, ich haber in italy bin und dort trade, sind meine einkünfte dann ausländische oder deutsche?????????
      soweit ich weiss richtet sich dass nach meinem wohnsitz, permanenten aufenthaltsort, also italy wenn ich nicht mehr in BRD verweile,außer als kurzbesucher meiner eltern.

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      @Xenia
      herzlich amüsiert :D :) :D

      @Monopoly
      ich habe nichts zu verbergen, noch nicht. Werde es vielleicht wie Du machen. Mit IP geht nur über Telekom, dafür braucht man aber einen Titel. Da muss erst genung Beweislage vorhanden sein, geht glaub über Gericht.

      RE: an dragon

      Original von monopoly
      also du mußt mindestens 183 tage am stück (so BRD)
      im ausland dich aufhalten damit du dort steuerpflichtig bist.
      aberdie fs können das anders bewerten, also am besten länger am stück iinnerhalb eines jahres, mit beweisen durch zeugen (deine nachbarn im auslandswohnsitz (fester gemeldeter wohnsitz)


      Dies gilt aber nur bei fehlendem inländischen Wohnsitz oder wohnungsähnlicher Verfügungsgewalt, eventuell nach Sperrfrist (CH 6 Jahre) und nur für ausländische Einkünfte.

      Wenns so einfach wäre, würden nicht soviele von Eichel gelinkt ( bzw haben sich selbst gelinkt).

      Cerberus24

      RE: an dragon

      also du mußt mindestens 183 tage am stück (so BRD)
      im ausland dich aufhalten damit du dort steuerpflichtig bist.
      aberdie fs können das anders bewerten, also am besten länger am stück iinnerhalb eines jahres, mit beweisen durch zeugen (deine nachbarn im auslandswohnsitz (fester gemeldeter wohnsitz)

      RE: an dragon

      du bist zu optimistisch, rate dir zu mehr vorsicht.
      wenn die f. genug zeit haben und eine anweisung von oben bekommen , dann können die dich anschreiben, und auskunft erbitten, wenn du dann lügst , machst du dich straffällig.

      aber auch ohne dass bist du verpflichtet in EUländern eine steuererklärung abzugeben wenn du steuerpflichtig wirst. also rechne deine verluste gegen und erkläre es wenn du steuerpflichtig bist.,, oder zieh ab dieses jahr 190 tage am stück nach italien. :D

      RE: an dragon

      Original von monopoly
      du optimist, deshalb gibts ja das neue schnüffel gesetz
      damit jeder kleine finanzmann in alle deinen konten einblick bekommt.
      also wenn du gewinne gemacht hast, die über die gesetzliche steuerfreigrenze hinaus gehen, also eink.steuer fällig wird, dann solltest du die EST-erklärung auch machen.
      also alle verluste abziehen , verlustvortrag beachten, checken ob summe über st.freigrenze liegt wenn ja dann erklärung abgeben.


      Spekulationsgewinne im Ausland werden nach meinen Infos erst mal gar nicht gemeldet. Nur wenn der Transfer über 12.000 Teuro auf ein anderes Konto sei es hier oder im europ. Ausland erfolgt, erfolgt auch eine Kontrollmitteilung. Nicht bei jeder Bank bekommt man auf sein Konto Guthabenszinsen oder? Dann wäre das auch vom Tisch.

      Und wenn ich mich i.M. in der Verdunkelung befinde (4 Jahre) keinen Eink.-Ausgleich, wie sollten die Finanzheinis dann hinter irgendwas kommen?! Kannst mir das bitte erklären? Die kommen ja primär nur dann an Infos, wenn man seinen Antrag verschickt hat oder?!

      RE: an chatterhand

      ich werd solange bei ODL in london geld einlegen, bis ich überhaupt erstmal nennenswerte gewinne habe (dh knapp unter die freigrenze komme, das ausreize), dann kann das finanzamt von mir noch keine steuern verlangen, mir ists egal ob die von ODL wissen, denn ich hab soviel verluste angehäuft die ich mit gewinnen verrechnen kann, das dauert noch bis ich steuerpflichtig werde.
      wenn ich dann steuerpflichtig werden könnte , das dauert noch jahre, dann werd ich auswandern, zb. vorerst, mal nach italien, wo ich dann nur 12,5% spekulatitionssteuer zahle.
      wenn ich mehr verdiene oder ins naturparadies will dann eben übersee-auswanderung.

      ich mach jedenfalls nix illegales, dass ist mir zu riskant.

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