Angst vor der Spekulationssteuer

      RE: Verständnisproblem Abgeltungssteuer



      ........

      Die schlechteste Konstellation wäre eine Gewinnserie am Anfang des Jahres, wovon gleich 30% (Steuern) weggehen und die Kapitaldecke mindern - anschließend eine längere Verlustserie, die damit endet, daß der Trader aufgrund der 30%-tigen Steuerzahlung am Anfang des Jahres + der Verluste kein Geld für die Margin hat und das Trading zur Jahresmitte einstellen muß. Die anschließende Gewinnserie erlebt er nur als Papiertrader.

      Beim Versuch das Gebäude des städtischen Finanzamtes anzuzünden wird er natürlich festgenommen. :D


      ich wär dabei - wo sind nun die CDU-Wähler ?

      -Ekton-

      RE: Verständnisproblem Abgeltungssteuer

      Keine Ahnung wie das funktionieren soll, gerade wenn der Broker im Ausland sitzt. Im Werpapiergeschäft mit der Hausbank mag der Fiskus dadurch mehr einnehmen, aber ob von Auslandskonten was abgeführt wird bezweifel ich. Man stelle sich den ganzen bürokratischen Aufwand vor, den die Broker mit ihren deutschen Kunden hätten. Die sollten einfach eine Pauschale von 25% festlegen, die Gewinne sollten in der Steuererklärung angegeben werden , und Gewinne und Verluste sollten natürlich verrechnet werden können.

      RE: Verständnisproblem Abgeltungssteuer

      Original von Eistee88

      Nun bin ich aber bei IB. Die werden doch wohl nicht direkt Geld an den deutschen Fiskus abführen?



      Bestimmt nicht. Man wird die Gewinne bei einem ausl. Broker dann wie bisher in der nächsten Steuererklärung angeben und versteuern müssen. Aber erst 1-2 Jahre später (z.B. über einen Steuerberater) ! Stichwort Opportunitätskosten ;)


      Die schlechteste Konstellation wäre eine Gewinnserie am Anfang des Jahres, wovon gleich 30% (Steuern) weggehen und die Kapitaldecke mindern - anschließend eine längere Verlustserie, die damit endet, daß der Trader aufgrund der 30%-tigen Steuerzahlung am Anfang des Jahres + der Verluste kein Geld für die Margin hat und das Trading zur Jahresmitte einstellen muß. Die anschließende Gewinnserie erlebt er nur als Papiertrader.

      Beim Versuch das Gebäude des städtischen Finanzamtes anzuzünden wird er natürlich festgenommen. :D

      RE: Verständnisproblem Abgeltungssteuer

      die hatten sicherlich nicht die (day)trader im Auge, sondern eher mal die stinknormalen Anleger, die ihr Geld in Aktien, Fonds, usw. anlegen.
      Ich gehe auch mal davon aus, das die Spekulationsfrist für Aktien (bisher 1 Jahr) fällt und man dann einfach 30% vom Gewinn ( falls man einen gemacht hat) abzieht.
      Unabhängig wie lange man die Aktien hatte.

      Harley
      Wer Rechtschreibfehler in meinen Beiträgen findet, darf sie gerne behalten!
      candletrading.de/blog/category/tradingblogs/harley-fgbl/

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      Verständnisproblem Abgeltungssteuer

      Kann mir jemand erklären wie genau das mit der Abgeltungssteuer funktioniert?

      Bisher verstehe ich die Sache so:

      Kauf 1 FDAX Gewinn 40 Punkte = 1000 €
      Von diesen 1000€ werden dann automatisch 30%, also 300€ als Steuer abgeführt?

      Nun bin ich aber bei IB. Die werden doch wohl nicht direkt Geld an den deutschen Fiskus abführen?

      Viele Daytrader arbeiten mit einem möglichst hohem CRV. Dies könnte aber für die Nachsteuerperformance nicht sinnvoll sein, denn die vielen kleinen Verluste werden nicht gegen den Gewinn verrechnet und der Gewin wird immer pauschal mit 30% besteuert.
      Wenn die Sache wirklich so ist wie oben beschrieben, dann werden die meisten Tradingkonten nun noch schneller vernichtet. Denn bisher haben das die meisten auch ohne jegliche Steuern/Abgeltungssteuer auf Gewinne geschafft.

      Hier mal ein FDAX Praxisbeispiel:

      Man macht 100 Trades
      50 mal -20 Punkte
      50 mal +28 Punkte

      Summe +400 Punkte x 25€ = 10.000€

      Momentan würde man bei einem angenommenen Steuersatz von 50% 400 x 25€= 10.000 x 50% = 5.000€ Nachsteuergewinn machen.

      Ab 2008 sieht das aber so aus:
      50 mal -20 Punkte = -1000 Punkte x 25 = -25.000€
      50 mal +28 Punkte = +1400 Punkte x 25 = +35.000
      35.000€ x 0,7 Abgeltungssteuer = +24.500€

      Mit der Abgeltungssteuer hätte man im Jahr 2008 also -500€ gemacht.

      Und hier noch ein Beispiel der Abgeltungssteuer eines Traders mit wenigen Gewinntrades:

      100 Trades
      70 x - 20 = 1.400 Punkte x 25 = -35.000€
      30 x + 60 = 1.800 Punkte x 25 = +45.000€ x 0,7 = 31.500€

      Auch dieser Trader macht 400 FDAX Punkte, jedoch macht er im Jahr 2008 3.500€ Verlust.

      Ich hoffe es ist nur zu warm im Büro und alles was ich oben geschrieben/berechnet habe ist falsch.

      Die Abgeltungssteuer kommt

      03.07.2006

      Die Spitzen von Union und SPD haben sich am Wochenende im Rahmen der Diskussion um die Unternehmenssteuerreform auch auf die Einführung einer Abgeltungssteuer auf Kapitalerträge geeinigt. Die Abgeltungssteuer würde den gleichen Steuersatz auf Zins- und Dividendenerträge sowie Veräußerungsgewinne anwenden, zum Beispiel 25 Prozent. Banken würden bei der Veräußerung von Wertpapieren prüfen, ob ein Gewinn angefallen ist, und die anfallende Steuer direkt an das Finanzamt abführen. Damit wäre die Steuerschuld des Anlegers abgedeckt, eine nachträgliche Feststellung der persönlichen Steuerschuld mit Verrechnung der gezahlten Steuer in der Steuererklärung wie bei einem Quellensteuerkonzept würde wegfallen. Dafür geopfert werden muss allerdings die Verrechnung von Spekulationsverlusten, was in der Vergangenheit von den Gegnern der Abgeltungssteuer immer wieder kritisiert wurde. Steuerexperten gehen davon aus, dass mit der neuen Steuer wesentlich mehr Geld aus Kapitalerträgen als bisher in die Staatskasse fließt. Das Kabinett will die Eckpunkte, deren Einzelheiten noch nicht bekannt sind, bereits am 12. Juli beschließen.

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      Mich würde es gerne interessieren wie es sich mit den Tradinggewinnen durch CFDs nach deutschem Recht verhält.

      Bei Wertpapieren (die innerhalb von einem Jahr wieder verkauft werden) ist es ja bekanntlich so dass es zu den Sonstigen Einkünften (§22 Nr. 2 i.V.m. §23 Abs. 1 Nr. 2 EStG) gehört, bei Termingeschäften/Zertifikaten/OS nach (§22 Nr. 2 i.V.m. §23 Abs. 1 Nr. 4 EStG).

      Jetzt vermute ich mal dass CFDs auch zu den Termingeschäften gehören. Gilt hier aber (wie bei Wertpapieren) auch das Halbeinkünfteverfahren gem. §3 Nr. 40j i.V.m. §3c Abs 2 EStG?
      Original von harley
      dann muss ich noch schnell Gewinne machen dieses Jahr :D :D :D, damit ich meine Verluste von den letzten Jahren noch gegenrechnen kann.


      Gegenrechnen kannst Du viel, aber ob`s denn wirkt?

      Merke, jede Mark. die Dir zugeflossen sein könnte, ist steuerpflichtig, jede Mark, die Dir abgeflossen ist, ist Dein Privatvergnügen, solange nicht die Abzugsfähigkeit zwingend zwangsläufig vorgeschrieben ist.

      Beispiel 1:

      Du verdienst mit "unsittlichen-illegalen" Ukrainegeschäften 1000 DM pro Tag, so sind diese - obwohl aus unsittlichen Geschäften stammend- einkommens- und mehrwertsteuerpflichtig. Hast Du erforderliche Betriebsausgaben von DM 300 pro Tag ( Porsche, Schampus.....), so sind diese natürlich steuerlich NICHT abzugsfähig, weil "illegal-unsittlich". Weder bei der EkSt noch bei der MwSt.

      Beispiel 2:

      Du schreibst Optionen und vereinnahmst Prämien von 5000. Zur Absicherung kaufst Du Optionen und zahlst Prämien von 2000. Versteuern musst Du, wenns gut geht, die 5000 - die verfallenen gezahlten Prämien von 2000 kannst Du aber NICHT von der Steuer abziehen.


      MFG

      Cerberus24
      Original von scalpino
      20% wäre schön, die Rede ist aber von 25-30%. Zu beachten ist bei solch einer Abgeltungsteuer, daß man auf der Kostenseite nichts geltend machen kann (software usw.)


      Also ist doch klar, wenn man die Abgeltungssteuer von 30 % auf 25 % senkt, dann verbleibt für die (Wahl)intelligenten Deutschen ein Steuerabzug von 35 %, weil eine Senkung der MwSt von 16 % ja auch zu einer Steuer von 19 % führt.

      Alles klar??

      MFG

      Cerberus24

      RE: Moin Moin

      @ Xenia

      All das wegen des Egoismus und der Eitelkeit einiger politischer Entscheidungsträger. Das ist nicht nur kleinstaatlerisches Denken und völlige Geldverschwendung, sondern höchst nervig und belastend für die betroffenen Mitarbeiter, die sich darüber in einem Fernsehbericht mal äußerten.

      Gruß
      Bo10a
      Und dort vesickert das Geld der braven EU Steuerzahler ...

      Das Europäische Parlament tagt nicht nur in Brüssel. Einmal pro Monat zieht das
      komplette Parlament nach Straßburg um, mit allen Abgeordneten und Mitarbeitern,
      mit vielen Akten und Material. Der monatliche Umzug kostet den europäischen
      Steuerzahler über 200 Millionen Euro pro Jahr.

      europafederalisterna.se/oneseat/?view=sign&lang=de

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „Xenia“ ()

      In Österreich gibt es diese Steuer schon lange, nennt sich KEST - KapitalErtragsSTeuer - sie beträgt 25%, muss allerdings in absehbarer Zeit auf 30% angehoben werden, EU sei Dank.

      Diese Steuer ist aber nur für Kapitalerträge anwendbar, hat also für das Traden keine Relevanz.

      Die KEST ist die Hälfte des höchsten persönlichen Steuersatzes - jaja, 50% Einkommenssteuer gibt es - wenn man allerdings mit dem persönlichem Einkommen unter dem Spitzenstuersatz bleibt reduziert sich die KEST auf die Hälfte des persönlichen Stuersatzes, dies ist beim FA zu beantragen.