Plauder-Thread rund ums Trading

      RE: Hm ... Gold

      Hallo
      Was ich meine ist folgendes:
      Ich benutze Tradesignal Express. Dort habe ich einen Kurs für Gold (XAU=X) der immer ca. 1 Dollar unter Spot liegt (bei Finspreads und auch Teletext usw.) Und der Future liegt zur selben Zeit über Spot wie üblich.
      Daher verstehe ich nicht woher diese Preise bei Tradesignal kommen.
      Virtuelle Treffpunkte als Marketinginstrument beliebt – Haftung für schmähende Inhalte - Betreibern von Internet Foren droht rechtliche Keule

      Von Eva Engelken, Handelsblatt

      Düsseldorf (02.11.05) - Die Zahl der Geschäftsbeziehungen, die über das Internet geführt werden, steigt täglich. Die damit verbundenen Risiken in Form von Abmahnungen und Konkurrentenklagen leider auch. Das bekommen nun auch diejenigen Angestellten und Unternehmer zu spüren, die Nutzerforen, Gästebücher und Bewertungsportale als Marketinginstrument nutzen.

      „Rechtsverstöße, auch wenn sie unvorsätzlich begangen wurden, werden schneller geahndet, als manchem lieb ist“, sagt Rechtsanwalt Klaus Brisch, Partner der Kanzlei Graf von Westphalen Bappert & Modest in Köln.

      Derartige „virtuelle Treffpunkte“ sind gerade bei kleinen Firmen mit niedrigen Werbeetats beliebt. Nutzer kommen hier bequem an Produktinformationen, Betreiber verdienen Geld mit Anzeigen und Werbung. Kaum ein (Fach-)Thema oder eine Dienstleistung, die nicht irgendwo diskutiert werden – vom neuen Reinigungsverfahren bis hin zur Pauschalreise. Debattiert wird nicht selten auch hinter verschlossenen Türen – im Mitgliederbereich –, wo auf schwarzen Listen vor Tricks der Konkurrenz gewarnt wird.

      Doch die Zeiten, in denen man im weltweiten Web ungestraft Dampf ablassen konnte, sind vorbei – das gilt für die Diskutanten ebenso wie auch für den Betreiber des jeweiligen Portals. Strafe Nummer eins ist die kostenpflichtige Abmahnung, mit der der Adressat aufgefordert wird, den Rechtsverstoß in Zukunft zu unterlassen. Bisher hat der Bundesgerichtshof erst der missbräuchlichen Mehrfachabmahnung einen Riegel vorgeschoben. Die kostenbewehrte Abmahnung, den Rechtsverstoß in Zukunft zu unterlassen, bleibt weiterhin möglich, auch wenn sich die Forderungen mehren, zumindest die Kostenpflicht der ersten Abmahnung abzuschaffen.

      Der im Zusammenhang mit Bewertungsportalen wichtigste Fall der Rechtsverstöße betrifft die emotional geäußerten Bewertungen von Produkten und Dienstleistungen, etwa „Scheiß Karre“, „Rostlaube“ oder „Dilettantenstadl“. Solche Schmähkritiken, die ehrverletzende Äußerungen über Firmen enthalten, fallen unter die Vorschriften des Gesetzes gegen den unlauteren Wettbewerb (UWG). Darüber hinaus greifen die Vorschriften nach § 823 Abs. 1 BGB ein, die das so genannte Recht am eingerichteten und ausgeübten Gewerbebetrieb schützen, das verletzt sein kann, wenn unlautere oder falsche Informationen im Internet verbreitet werden.

      Unterlassen, beseitigen, Schadenersatz zahlen

      Streut jemand im Internet vorsätzlich wahrheitswidrig Gerüchte, etwa dass eine Firma in Zahlungsschwierigkeiten sei, kann auch § 826 BGB betroffen sein, wonach eine vorsätzliche sittenwidrige Schädigung auch eines Unternehmens rechtswidrig ist, was Unterlassungs-, Beseitigungs- und Schadensersatzansprüche auslöst. Weitere Haftungstatbestände kommen aus dem Urheberrechtsgesetz, etwa wegen der Verletzung von Werbezitaten oder dem Markengesetz wegen der verbotswidrigen Nutzung des Logos des kritisierten Unternehmens.

      Neben dem eigentlichen Autor der Beiträge haftet auch der Portalbetreiber gemäß § 8 Abs. 1 Teledienstegesetz (TDG) für eigene Inhalte nach den allgemeinen gesetzlichen Bestimmungen. Zu den eigenen Inhalten zählen auch solche, die der Portalbetreiber von Dritten bezieht und so in das eigene Angebot einbezieht, dass sie zu eigenen Inhalten werden.

      Aufpassen muss der Betreiber aber auch bei der Schmutzwäsche, die Dritte in seinem Portal, seinem Forum oder seiner Mailingliste waschen – wenn er sich nämlich deren Inhalte zu Eigen macht. „Das ist dann der Fall, wenn der Portalbetreiber die Inhalte redaktionell begleitet oder auch eine Moderation im Internet übernimmt“, erläutert Anwalt Brisch. Zwar hat das Landgericht Köln festgestellt, dass Betreiber nach § 8 Absatz 2, Satz 1 TDG nicht verpflichtet seien, die von ihnen übermittelten oder gespeicherten Informationen zu überwachen, es also keine Moderationspflicht gebe. Wenn sich der Betreiber jedoch selber einmische, indem er die Diskussion moderiere oder Beiträge kommentiere, würden ihm die Inhalte wie eigene Inhalte zugerechnet, für die er auch haftet.

      Andere Gerichte haben hier noch höhere Anforderungen an den Betreiber gestellt. So hat das Landgericht Trier gefordert, dass ein Betreiber eines Forums dieses mindestens einmal wöchentlich auf rechtswidrige Äußerungen überprüfen müsse. Unterlässt er das, werden die Inhalte behandelt, als wären es eigene Inhalte. Muss der Betreiber mit rechtsverletzenden Äußerungen rechnen, ist er sogar verpflichtet, das Portal ständig zu überprüfen – so eine Entscheidung des Landgerichts Düsseldorf.

      Der Prüfungspflicht folgt die Pflicht zum Handeln. Entweder, indem der Betreiber die rechtswidrigen Beiträge löscht, dem Nutzer den Zugang sperrt, oder indem er die Einträge deutlich mit einem Moderatorenkommentar versieht. Etwa so: „Die Bemerkung, das Auto XY sei eine Rostlaube, ist unrichtig, da auf Grund der verwendeten Legierung eine Oxidation technisch ausgeschlossen ist; Anmerkung: der Moderator“, rät Rechtsanwalt Hagen Hild, Mitglied im Internetrechtsausschuss des Deutschen Anwaltvereins. Mit einem lapidaren Hinweis auf den Haftungsausschluss kann sich der Betreiber nicht aus der Klemme ziehen. „Die Haftungsausschlussklausel hat allenfalls Indizwirkung für die Frage, ob der Portalbetreiber sich die Inhalte zu Eigen machen wollte oder nicht“, sagt Brisch.

      Sich auf den Passwortschutz eines Mitgliederbereiches zu verlassen bringt auch nicht viel. „Wird in einer solchen Blacklist ein Unternehmen oder eine Person als schwarzes Schaf dargestellt, droht ganz schnell eine einstweilige Verfügung“, warnt Anwalt Hild. „Je mehr bei einer solchen Liste mitmachen, desto schlechter ist das zu kontrollieren.“ Wer gefahrlos lästern und warnen will, sollte dies auf private Mails oder Telefonate beschränken.

      (Quelle: Handelsblatt, handelsblatt.com/pshb?fn=tt&sfn=go&id=1132122)

      Dieser Beitrag wurde bereits 1 mal editiert, zuletzt von „goso“ ()

      Das Zauberwort heisst Backwardation , damit bezeichnet man genau diese Preisdifferenz.

      Backwardation wird meist von den Commercials verursacht, die sind die einzigen Marktteilnehmer, die die Ware wirklich brauchen. Sie sind in solchen Situationen bereit für die sofortige Lieferung der Ware einen Aufpreis zu entrichten, dies tritt auch bei stark saisonalabhängigen Waren auf.

      Dieser Beitrag wurde bereits 2 mal editiert, zuletzt von „goso“ ()

      Ganz genau, war aber ziemlich knapp gestern mit dem Auflösen der Range und einem folgenden Shorttrade. Würde mich damit ohnehin nicht so wohl fühlen, richtig bearish kann man ja fast gar nicht sein für Gold (was eigentlich ja wiederum ein gutes Zeichen für Shorts wäre.....)
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
      Plane deinen Trade, trade deinen Plan!
      If it´s not a HELL YES, it´s a NO!
      Gold hält sich mehr oder weniger am Boden der Range auf, der Schwung aus der letzten Abwärtsbewegung (Daily chart) scheint fürs erste raus zu sein.

      Im 60min verengen sich die Bollinger Bands. Ich glaube beim Ausbruch wird die Richtung für den nächsten grösseren Move vorgegeben.

      Mal schauen
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      Ja, ganz sicher.
      Keine handelbarer Kurs = keine Orderausführungen
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      Hi

      michael, na dann wie heißt es so schön: Dein Wort in Gottes Ohr, dann muß ich jetzt wohl schreiben: Dein schrieb in gottes Hand...*lach!

      Na dann bin ich ja froh...und du bist sicher, bei 4838 pkt haben sie keine Stopps ausgenockt?

      da bin ich mir nicht sicher!

      lg Stadinski
      Servus,

      da ist die Sache doch ganz klar: fehlerhafter Chart. Kurze Nachfrage im Chat und schon erfährt man, dass der erste handelbare Kurs 4883/85 war :)
      Der Autor ist in den besprochenen Werten zumeist selbst investiert. Traden auf eigene Gefahr, Signale sind aktuell großteils experimentell zwecks Challenge "In 30 Tagen zur Trading Strategie".
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      Hi

      jo heute morgen war doch tatsächlich alles sauber. hat mich ja wirklich gewundert.

      schaut euch mal den 26.10.05 die 10:00 kerze an. Dort hat bei TS der FDAX bei 4900 eröffnet, der DAX bei TS bei 4877 und CMC markets DAX hat bei 4838 pkt eröffnet. Nicht das hier einige meinen ich spinne. Sind mal eben 39 pkt zum normalen DAX.

      Könnt ihr ja mal nachprüfen, und solche dinge sind mir schon des öfteren aufgefallen.

      ich werde weiter dran bleiben.

      lg Stadinski
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