Steuern

      RE: @Chatterhand

      danke dir für info zu freibetrag.
      leider ist mein computer seit 29mai kaputt, hardware schaden, muß wohl neues netzteil,mboard,cpu,RAM festplatte etc kaufen.
      rate euch euer netzteil zu checken auf defekte,staubzusaugen...,denn das machte mir den rest kaputt, als es den geist aufgab.
      eine überspannungsschutzsteckerleiste zw. pc und steckdose anschließen ist auch sinnvoll

      @Chatterhand

      Schweiz bleibt bzgl. der 50 Freitrades steuerlich Favorit. :) Aber jetzt kommts:

      Schweizer stimmen für Schengen-Beitritt

      Bern - Die Schweizer werden ihre Grenzen öffnen und am Schengen-Abkommen der Europäischen Union über den freien Personenverkehr teilnehmen. Das ergab eine Volksabstimmung am Sonntag. Auch nahmen die Eidgenossen gleichzeitig mit deutlicher Mehrheit das EU-Asylabkommen an.
      Das Endergebnis ergab einen Ja-Anteil von 54,6 Prozent und lag damit fast bei den Umfrageergebnissen. Noch deutlicher, nämlich mit 58 Prozent Ja-Stimmen, votierten die Schweizer für ein Partnerschaftsgesetz über die Gleichstellung von homosexuellen Paaren mit Eheleuten.

      Die Schweizer Abstimmung wurde nach den Niederlagen bei den EU-Referenden in Frankreich und den Niederlanden in Zusammenhang mit der EU-Verfassung und einem hoch emotionalen Wahlkampf zunächst zur Zitterpartie. Erste Hochrechnungen signalisierten nur ein ganz knappes Ergebnis.

      Das lag auch an der hohen Wahlbeteiligung von rund 56 Prozent, bei der die hohe Zahl der Nein-Stimmen den Trend zunächst vernebelte. Vor allem zeigte sich ein starkes Gefälle zwischen Stadt und Land in der Deutschschweiz. Während in den Städten das Ja überwog, kamen die Nein-Stimmen vor allem aus den ländlichen Kantonen. Erst als die großen Städte ausgezählt waren, kehrte sich der Trend klar zum Positiven. Nun muss der EU-Ministerrat der Assoziierung der Schweiz zustimmen. Der Schengen-Beitritt der Schweiz wird für 2007 erwartet.

      Das Abkommen regelt den Grenzverkehr, der weitgehend ohne Passkontrollen ablaufen soll. Da die Schweiz nicht zur EU gehört, wird aber der Warenverkehr weiter vom Zoll an den Grenzen kontrolliert. Auch werden die mobilen Kontrollen im Landesinnern intensiviert. Gleichzeitig erhalten die Schweizer Behörden Zugriff auf die Fahndungs-Datenbank der EU.

      Nach dem Dubliner Asyl-Abkommen wird die Schweiz Asylsuchende zurückschicken können, die bereits in einem der 27 Vertragsstaaten ein Gesuch eingereicht haben. Gegner der Vorlagen hatten dagegen vor einer Zunahme der Kriminalität und vor einem Souveränitätsverlust gewarnt, der die Schweiz direkt in die EU führe.

      Die Mehrheit stimmte auch dafür, dass das so genannte Partnerschaftsgesetz es Homosexuellen ermöglicht, ihre Beziehung amtlich registrieren zu lassen und sich so zu einer Lebensgemeinschaft mit gegenseitigen Rechten und Pflichten zu verbinden. Die Partnerschaft wird auf dem Standesamt besiegelt und kann nur gerichtlich aufgelöst werden. In den meisten Bereichen stellt das Gesetz die Partnerschaft der Ehe gleich, so auch bei der Steuer. Homosexuelle Paare dürfen aber demnach weder Kinder adoptieren noch zu Verfahren der Fortpflanzungsmedizin greifen.

      :( Sind die bekloppt! Die werden schon sehen, was sie davon haben. Die hätten es gerade andersrum machen sollen. Kopfschüttel über soviel Dummheit.

      © dpa - Meldung vom 05.06.2005 17:45 Uhr

      Übrigens:
      portale.web.de/Boulevard/Comics/Bengen/

      Dieser Beitrag wurde bereits 4 mal editiert, zuletzt von „Dragon“ ()

      RE: Chatterhand

      Habe neue Infos. In der Schweiz sind unter 50 Trades p. Monat noch privat und deshalb nicht steuerpflichtig. Ein Grund mehr für die Schweiz:-) Für EOD Trader reicht das locker. :)

      BumBum Boris muste nur deshalb Steuern nachzahlen, weil ihm die Flugstunden angerechnet wurden und zwar alle in einem halben Jahr. Weil er nur knapp über 180 Tage in Monaco verweilte, hatte er Pech gehabt. 8oDas hatte wahrscheinlich selbst sein Steuerberater nicht gewußt. Die Finanzheinis sind bei der Steuereintreibung sehr erfinderisch. 8)
      Stati

      das glaubst du doch im Leben nicht

      solange alle einstweiligen Verfügungen abgeschmettert werden

      rattern die PCs auf hochtouren, 2000 abfragen offiziel ,

      geschätzt momentan eher 5000


      die neue Software die bald kommen soll, erlaubt 50.000 pro Tag

      Wenn die nur Privatkonten abfragen wollten , bräuchten sie die Powersoftware nicht

      gruss Tom :rolleyes:

      ps: abgesehen davon, meiner Meinung nach haben sie es früher auch schon gemacht, nur was du nicht weisst macht dich nicht heiss !
      @ tomtom

      naja man sollte es nicht so heiß essen, wie es gekocht wird.

      Finanzämter dürfen nur die Stammdaten herauslesen und auch nur dann, wenn es einen konkreten Verdacht gibt. Im Moment haben die Ämter 2000 Zugriffe auf Privatkonten pro Tag, seit dem 1. April. Sie schnüffeln aber nur auf Privatkonten herum. Kreissparkassen, Volksbanken, etc. sind davon ausgenommen. Die große kohle sitzt nun mal bei den privat banken.

      macht euch nicht verrückt mit dem Bankgeheimnis.

      Nicht das ich für rot grün bin, aber wartet mal ab, bis Merkel und co drankommen. dann ist es erstens vorbei mit 10 EUR Praxisgebühr, dann wird es sicher auch keine 1 Eur jobs mehr geben, aber die Menschen in Deutschland wollen es ja nicht anders. Aber kommt hinterher nicht an und beschwert euch, wenn ihr diese Deppen(in) wählt. Vergeßt nicht, wenn 2002 die CDU unser land regiert hätte, wären sicher auch deutsche köpfe im Irak gerollt. So traurig es auch ist. aber das vergessen die, die auf rot grün schimpfen. aber der nächste krieg kommt bestimmt, sicher solange bushi da oben sitzt und merkel diesen verrückten in den allerwertesten kriecht (ist alles vorgekommen).....wünsche ich euch viel Spaß mit der Merkel/Stoiber Regierung.

      schönen Tag noch!
      Stadinski :D
      manager-magazin.de
      Kapitalflucht in die Schweiz: Diskrete Dienste
      von Jonas Hetzer, Georg Jakobs

      Montag 9. Mai 2005, 09:20 Uhr

      Rot-Grün kippt das Bankgeheimnis. Besorgte deutsche Anleger suchen bei eidgenössischen Geldhäusern Sicherheit vor der deutschen Kontrollwut. Doch für wen lohnt sich ein Alpentresor wirklich?
      Micheloud & Cie. hat gerade einmal fünf Mitarbeiter, aber Kunden in 97 Ländern. Das kleine Unternehmen, das im obersten Stockwerk eines neogotischen Prachtbaus im feinen Lausanne am Genfer See residiert, rühmt sich seiner Kontakte zu "einigen der größten und ältesten Banken der Schweiz".

      Den guten Draht zur eidgenössischen Finanzwelt verdankt die 1999 gegründete Gesellschaft einer originellen Geschäftsidee: Micheloud führt den Geldhäusern Kunden aus aller Welt zu, die Firma vermittelt Schweizer Konten.

      Deren Eröffnung, heißt es auf der Website von Micheloud, könne für Ausländer eine "verwirrende und äußerst zeitraubende Angelegenheit" sein. Man erledige den Papierkram und helfe den Kunden bei der Auswahl des passenden Kontos - gegen Gebühr, versteht sich.

      Wer das einfachste Modell aus Michelouds Sortiment wählt, das "Schweizer Standardkonto", muss für die Vermittlung 699 Franken zahlen, gut 450 Euro.

      Ein "Schweizer Premium-Konto" kostet 1199 Franken. Und für den Klassiker, das "Schweizer Nummernkonto", sind 1299 Euro Gebühren zu berappen.

      Trotz der stolzen Preise sind die Hilfsdienste der Firma gefragt - auch bei deutschen Kunden, wie Gründer François Micheloud versichert. Außer dem Jungunternehmer aus dem Wallis buhlen noch andere Kontobroker im Internet um deutsche Kunden. Und auch die Schweizer Banken selbst gehen hier zu Lande in diesen Tagen wieder verstärkt auf Akquisetour. Sie alle wollen davon profitieren, dass viele Deutsche für die traditionellen Reize des eidgenössischen Finanzplatzes gerade jetzt besonders empfänglich sind: niedrige Steuersätze und, noch wichtiger, Diskretion.

      Denn seit dem 1. April hat Bundesfinanzminister Hans Eichel den seit Jahren wachsenden Druck auf die Anleger noch einmal drastisch erhöht: Finanzämter dürfen jetzt alle Konten eines Steuerpflichtigen per Computer abfragen - für Datenschützer ein großer Schritt zum "gläsernen Bankkunden".

      Viele Deutsche befürchten nun, der Fiskus könnte schon bald noch tiefer in ihre Privatsphäre eindringen. Und 74 Prozent der im Februar für das mm-Börsenbarometer befragten Aktionäre erwarten, dass die neuesten staatlichen Schnüffeleien eine Kapitalflucht auslösen werden.

      "Solche Reflexe kann man in der Tat nicht ausschließen", warnt auch Harald Noack, stellvertretender Hauptgeschäftsführer des Bankenverbandes in Berlin. Der Münchener Steueranwalt Jan Olaf Leisner rechnet damit, dass in nächster Zeit etliche Milliarden Euro in die Schweiz abfließen werden. Dort, schätzen Experten, dürften bereits jetzt mehr als 100 Milliarden Euro aus Deutschland liegen.

      Aber lohnt sich ein Schweizer Konto, seit Generationen Inbegriff diskreter, professioneller und sicherer Geldanlage, für deutsche Anleger auch wirklich? Hält der Mythos Schweiz dem Realitäts-Check stand?

      Seinen Nimbus als sicherer Hafen für ausländisches Kapital hat sich der Finanzplatz über Jahrhunderte aufgebaut. Mögen Italiener das Bankgeschäft erfunden haben, den historischen Ursprung der privaten Vermögensverwaltung, die bis heute das Kerngeschäft der meisten Schweizer Bankiers ist, reklamiert die Finanzgemeinde in Genf, Zürich und Basel für sich.

      Beim Aufstieg zum Tresor der Welt kam den eidgenössischen Geldhäusern ein Standortvorteil ihrer Heimat zupass: Während andernorts Kriege tobten oder die Bürger in Angst vor staatlicher Repression lebten, blieb die Schweiz ein Hort der Ruhe und Verlässlichkeit mitten in Europa - und damit die ideale Lagerstätte für Geld aller Art. Vor rund hundert Jahren schafften die Franzosen in großem Stil Erspartes über die Grenze, um es vor einer neuen Erbschaftsteuer in Sicherheit zu bringen. Seither reißt der Kapitalfluss in die Schweiz nicht mehr ab.

      Von wem und warum das Geld kam, war den Eidgenossen stets gleichgültig. So konnten die Nazis Geld für Waffen bei den Banken des neutralen Nachbarstaates deponieren. Und gleichzeitig brachten dort auch tausende verfolgter Juden ihr Vermögen in Sicherheit.

      Auch nach dem Zweiten Weltkrieg blieb die Schweiz Auffangbecken für flüchtige Gelder und Drehkreuz internationaler Zahlungsströme.

      Korrupte Potentaten - vom philippinischen Diktator Ferdinand Marcos bis zum zentralafrikanischen Despoten Sese Seko Mobutu - verschoben Milliarden auf diskrete Nummernkonten. Drogendealer wuschen dort ihr schmutziges Geld. Nicht zuletzt sammelten die verschwiegenen Bankiers in Genf und Zürich reichlich Schwarzgeld von Steuerflüchtlingen ein - darunter auch viele Milliarden aus Deutschland.

      Der deutsche Steuerstaat, stetig bestrebt, die Finanzen der Bürger auszuspähen, Schlupflöcher zu schließen und seine Einnahmen zu steigern, hat das seine zu der Kapitalflucht beigetragen.

      Vorläufiger Höhepunkt: das "Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit" der rot-grünen Bundesregierung. Es erlaubt Finanzämtern und etlichen anderen Behörden nun erstmals die Abfrage sämtlicher Kontoverbindungen eines Bürgers über das Bonner Bundesamt für Finanzen - mit den Banken als Erfüllungsgehilfen.

      "Der Staat wird seine neuen Möglichkeiten massiv nutzen", prophezeit Jörg Schauf, Partner der Steuerkanzlei Flick Gocke Schaumburg in Bonn. Speziell bei größeren Vermögen werde die Kontenabfrage schon bald zum Standardrepertoire der Finanzämter gehören. "Das Gesetz genügt rechtsstaatlichen Anforderungen nicht", rügt Branchenfunktionär Noack. Denn nun seien staatliche Eingriffe auch ohne Anfangsverdacht möglich. Kassenwart Eichel beteuert zwar, die Finanzbehörden würden nur in begründeten Einzelfällen auf das System zurückgreifen. Doch Experten befürchten das Gegenteil.

      "Das ist das endgültige Aus für das deutsche Bankgeheimnis", urteilt Hermann Burbaum, Vorstandschef der Volksbank im münsterländischen Raesfeld. Er hatte vor dem Bundesverfassungsgericht gegen Eichels Gesetz geklagt; in einem Eilverfahren hatten die Richter aber noch kurz vor Inkrafttreten der Neuregelung die Klage abgewiesen. Burbaum glaubt, dass der Staat bald auch Kontoumsätze kontrollieren und selbst vor Rasterfahndungen nicht zurückschrecken wird.

      Seine Besorgnisse teilt er mit vielen Anlegern hier zu Lande. Es geht zudem die Angst um, die Bundesregierung könnte in ihrer Finanznot nicht bloß die Erträge abschöpfen, sondern vielleicht schon bald wieder eine Vermögensteuer einführen - eine Forderung, die einzelne SPD-Politiker bisweilen gern erheben.

      "Da erscheinen die Verhältnisse in der Schweiz vielen Bundesbürgern als geradezu paradiesisch. Dort sind die Banken heute noch gesetzlich zur Diskretion verpflichtet. Kein Wunder, dass noch mehr Deutsche darüber nachdenken, Vermögen ins Nachbarland zu verlagern. Früher vornehmlich Schwarzgeld - seit der deutsche Zoll den Bargeldschmuggel wirkungsvoller unterbindet, geht der Trend zum "weißen" Konto. Die Schweizer nehmen, was kommt, und bereiten Neuankömmlingen aus Deutschland einen herzlichen Empfang. Wer etwa die gediegene Marmorhalle der UBS-Filiale in der Zürcher Bahnhofstraße betritt, einen kunstvoll gestalteten Lichthof durchschreitet und sich bei einer freundlichen Dame als solventer deutscher Kunde vorstellt, wird schon nach wenigen Minuten von einem persönlichen Berater in ein Besprechungszimmer im ersten Stock geleitet.

      Der Mann zerstreut zunächst jedwede Sorge, der Finanztransfer in die Schweiz könne aufwändig oder gar riskant sein. Zur Eröffnung eines Schweizer Kontos, beruhigt er, brauche die Bank lediglich Ausweispapiere und einen Nachweis über die Herkunft des Geldes. Dann nur noch überweisen - und fertig.

      Auch vom deutschen Fiskus habe der Kunde nichts zu befürchten - wenn er, was ja für ehrliche Anleger kein Problem sei, die Erträge korrekt beim Finanzamt angebe. Und die Kontoführung? Fast so einfach, als liege das Geld in der Heimat.

      Für den in Aussicht gestellten sechsstelligen Euro-Betrag legt der UBS-Berater dem potenziellen Neukunden eine Vermögensverwaltung auf Basis hauseigener Fonds ans Herz. Näheres zu dessen persönlichen Verhältnissen erfragt der diskrete Berater im Erstgespräch ebenso wenig wie Adresse oder Visitenkarte. "Ich hoffe, bald von Ihnen zu hören", sagt er nur leise zum Abschied.

      Ähnlich wie bei der größten Schweizer Bank ergeht es deutschen Anlegern auch bei Konkurrenten: Die Eidgenossen geben sich stets diskret und zuvorkommend. Ihr Produktangebot für Privatkunden aber unterscheidet sich kaum von dem deutscher Häuser.

      Ruf und Wirklichkeit des legendären Swiss Banking scheinen ohnehin oft auseinander zu klaffen. Das Anlagefachblatt "Fuchsbriefe" testete unlängst die Beratungsqualität für reiche Kunden bei 97 Bankfilialen in der Schweiz, Deutschland, Österreich, Liechtenstein und Luxemburg. Ergebnis: Das beste Schweizer Haus, Pictet & Cie in Genf, schaffte es nur auf Rang 15.

      "Das Bankgeheimnis macht uns fett, aber impotent", polterte Hans Bär, Ex-Chef der Privatbank Julius Bär. Auf Grund der Standortvorteile hätten es die Geldhäuser früher nicht nötig gehabt, ihre Kunden mit guter Leistung zu angemessenen Preisen zu überzeugen. Tatsächlich ist das Niedrigzinsland Schweiz - risikolose Franken-Anlagen bringen wenig mehr als 1 Prozent - für viele Bankdienstleistungen auch noch ein teures Pflaster. Bei Standardprodukten für Normalkunden ist der Unterschied zur deutschen Konkurrenz zwar nicht groß.



      Doch schon das legendäre Nummernkonto ist mit etwa 1000 Franken Gebühren im Jahr richtig teuer. Und in der Vermögensverwaltung für Reiche, heißt es in der Zunft, nähmen die Schweizer für ihre Dienste bis zu 1,5 Prozent des Anlagebetrags pro Jahr - mehr als im hart umkämpften deutschen Markt üblich ist.

      Für ihre stattlichen Gebühren arbeiten Schweizer Institute mitunter erstaunlich schlampig. Das musste eine Managerin aus Bayern erfahren. Sie vertraute der Zürcher Vermögensverwaltung Infidar, einer Julius-Bär-Tochter, insgesamt gut 470.000 Euro an.

      Obwohl sie konservative Investments wünschte, standen nach einigen Jahren herbe Verluste zu Buche - nach ihrer eigenen Rechnung Anzeige

      knapp 100.000 Euro. Die Gebühren summierten sich indes auf rund 24.000 Euro. Die Infidar-Kundin klagte. Das Geldhaus lenkte schließlich ein und erstattete ihr einen Teil der Verluste.

      Dass die Frau überhaupt etwas bekam, verdankt sie wohl vor allem zwei Umständen. Zum einen hatte sie nur korrekt versteuertes Kapital angelegt und ihr Zürcher Depot beim Finanzamt deklariert. Sie brauchte daher nicht zu befürchten, dass vor Gericht Steuersünden aufgedeckt würden.

      Zum anderen konnte die Deutsche in München prozessieren, weil sie den Vertrag mit dem Vermögensverwalter zu Hause und nicht in der Schweiz unterschrieben hatte. "Schweizer Gerichte erscheinen als bankenfreundlich", erklärt der oberbayerische Anwalt Dieter Hagen, der etliche Anleger vertritt, die sich von Schweizer Banken falsch beraten fühlen. Bislang, so Hagen, hätten Geschädigte daher meist außergerichtliche Lösungen gesucht. Die Geldhäuser wissen um den Vorteil und weisen Forderungen oft zurück.

      Hohe Preise, bescheidener Service - für viele Anleger kein Problem, wenn ihr Geld in der Schweiz vor der Schnüffelei des deutschen Steuerstaats sicher ist. Doch auch das ist fraglich. Wer etwa glaubt, dass sein Vermögen mit der Überweisung in die Schweiz vom Radar des heimischen Finanzamts verschwindet, täuscht sich. Deklariert er seine ausländischen Erträge korrekt, fällt es den Beamten leicht, daraus Rückschlüsse auf die Höhe des Schweizer Guthabens zu ziehen.

      Zudem drohen auch ehrlichen Steuerzahlern Schikanen. Tauchen Konten aus Zürich oder Genf in den Unterlagen auf, leben Eichels Geldeintreiber ihr Misstrauen voll aus. Denn bei so genannten Auslandssachverhalten obliegt dem Bürger eine "erhöhte Mitwirkungspflicht", wie es im Amtsdeutsch heißt. Im Klartext: Sämtliche Einnahmen müssen exakt dokumentiert sein, sonst wird geschätzt. Es herrscht das Prinzip: im Zweifelsfall für die Staatskasse.

      Wer hingegen sein neues Schweizer Konto verheimlichen will, dem könnte der Fiskus schon bald auf die Schliche kommen. "Geld hinterlässt immer Spuren", warnt der Kölner Steuerrechtler Herbert Olgemöller von der Kanzlei Streck Mack Schwedhelm. Stellt der Sachbearbeiter vom Amt etwa fest, dass die Zinseinnahmen in Deutschland von einem Jahr auf das andere stark zurückgegangen sind, fasst er nach. Gibt es das Geld noch? Und wenn ja, wo ist es?

      Selbst auf das viel gerühmte Bankgeheimnis der Eidgenossen können sich Deutsche nicht mehr blind verlassen.

      Zwar leisten die Schweizer in der Regel keine Amtshilfe bei Steuerhinterziehung, weil diese nach ihrem Recht keine Straftat ist. Den Banken ist es zudem gesetzlich verboten, Auskünfte über ihre Kunden zu geben, solange es keine Hinweise auf kriminelle Handlungen gibt.

      Doch das lange als unumstößlich geltende Bankgeheimnis wankt. Im vergangenen Jahr einigte sich die Schweiz mit der Europäischen Union, künftig in Fällen hinterzogener Mehrwertsteuer zu kooperieren. Was harmlos klingt, könnte zumindest für Freiberufler gewaltige Auswirkungen haben, glauben Experten wie der Genfer Professor für Steuerrecht Xavier Oberson.

      Denn nach der Übereinkunft mit der EU könnten künftig Selbstständige, die unversteuerte Tantiemen in der Zürcher Bahnhofstraße deponiert haben, mit Hilfe der Schweizer Behörden und Geldhäuser auffliegen. Das heißt: Für Anwälte, Ingenieure oder Unternehmensberater, die Mehrwertsteuern hinterzogen haben, ist das eidgenössische Bankgeheimnis schon ausgehebelt. Auch für andere Klienten zeichnen sich Widrigkeiten ab. Denn auf die Forderung, die Schweizer sollten ihr Privileg sofort vollends aufgeben, verzichteten die EU-Finanzminister nur, weil die Eidgenossen vom 1. Juli an auf Zinserträge aller EU-Bürger eine Quellensteuer erheben, die zu drei Vierteln in die Heimat der Konteninhaber fließt. Die Zinsmaut wird sukzessive von anfangs 15 auf 35 Prozent im Jahr 2011 steigen.

      Konrad Hummler, Ex-Verwaltungsratsmitglied der Schweizerischen Bankiervereinigung, glaubt jedoch nicht, dass sich Eichel & Co. durch die Quellensteuer lange besänftigen lassen. Der Grund: Die Einnahmen dürften gering ausfallen. Die Institute in Genf oder Zürich raten ihren Kunden bereits zur Umschichtung von steuerpflichtigen Konten und Anleihedepots in steuerfreie Trusts und Fonds.

      Eine weitere Lockerung des Schweizer Bankgeheimnisses scheint Vertretern der Zunft deshalb nur eine Frage der Zeit. Doch einstweilen ist das Geld bei den Eidgenossen deutlich blicksicherer untergebracht als in Deutschland. Die Anziehungskraft des Nachbarlandes ist daher ungebrochen. Der Mythos Schweiz, das steht fest, lebt.

      Das zeigt auch die flaue Reaktion der Deutschen auf die Ende März ausgelaufene Steueramnestie. Von Hans Eichels Offerte, Schwarzgeld kostengünstig zu legalisieren, haben nur rund 15.000 Steuerflüchtlinge Gebrauch gemacht. Zusätzliche Steuereinnahmen durch die "Brücke zur Steuerehrlichkeit": Gut 1,2 Milliarden Euro.

      Gerade einmal rund fünf Milliarden Euro aus der Schweiz dürften offen gelegt worden sein. Und nur ein Zehntel davon ist wohl nach Deutschland zurückgeflossen. "Das Misstrauen vieler Mandanten gegenüber dem Fiskus", berichtet Steueranwalt Schauf, "ist einfach zu groß. Die lassen ihr Geld lieber in der Schweiz." Was der deutsche Fiskus von Geldhäusern über deren Kunden erfährt

      Meldepflicht: Um an Informationen über die Vermögenslage der Bürger zu gelangen, spannt der deutsche Fiskus zunehmend die Banken ein. Diese erstellen den Kunden neuerdings eine detaillierte Jahresliste aller Kapitalerträge und Börsengeschäfte; jedes Finanzamt kann diese Aufstellung vom Steuerpflichtigen verlangen.

      Schon seit 1993 melden die Banken direkt an das Bundesamt für Finanzen, wer ihnen Freistellungsaufträge vom Zinsabschlag erteilt hat und in welcher Höhe. Der Fiskus erfährt außerdem, in welchem Ausmaß Kunden ihre Freistellungen in Anspruch genommen haben, sprich: wie viel Kapitalerträge ihnen gutgeschrieben wurden.

      Datenaustausch: Im Dienste der Kriminalitätsbekämpfung müssen die Institute seit 2003 die "Kontenevidenzzentrale" bei der Finanzaufsicht Bafin mit Kundeninformationen beliefern. Fahnder erhalten dort alle Bankverbindungen eines Verdächtigen auf einen Blick. Seit dem 1. April haben die Zugriffsmöglichkeiten eine neue Qualität erreicht: Jetzt sind die Kontodaten auch für Finanzämter und andere Behörden zugänglich.

      Systemrisiko: Noch geben die Banken nur so genannte Stammdaten wie Namen und Geburtstag des Inhabers, Eröffnungsdatum oder Kontonummer preis; sie sollen nur im begründeten Einzelfall abgefragt werden. Der Fiskus könnte indes versucht sein, auch Kontenguthaben und -umsätze zu erfassen und das System routinemäßig zu nutzen. Das ohnehin löchrige Bankgeheimnis wäre dann endgültig passé.
      08.05.2005 11:03:00 (FINANZEN.NET) < zurück versenden drucken > vor
      10 Datensätze gefunden.
      Steuerfahndung: Die Jagdsaison ist eröffnet (EuramS)



      Die Steueramnestie beendet, die automatische Kontenabfrage erlaubt - jetzt wird die Suche nach Steuersündern verstärkt. EURO war bei einer Schwarzgeld-Schulung in einem bundesdeutschen Finanzamt dabei.
      Geheimtreffen in den Finanzämtern der Bundesrepublik. Steuerfahnder erläutern in mehrtägigen Meetings normalen Finanzbeamten, wie sie in Zeiten gläserner Konten und leerer Staatskassen die Steuerzahler noch besser ausspionieren können. Rückblende: Am 1. April ist das Bankgeheimnis in Deutsch- land faktisch gefallen (siehe Kasten S. 55). Nun wird verstärkt nach versteckten Konten und verborgenen Geldflüssen gefahndet. Dabei ist jedes Mittel recht. Meist sind es kleine Details, auf die deutsche Finanzbeamte künftig verstärkt schauen.

      Dabei kann sogar selbstlose Hilfsbereitschaft zum Verhängnis werden. So sollen im Finanzamt alle freiwillig eingereichten Bankbelege daraufhin überprüft werden, ob das angegebene Konto bereits amtsbekannt ist. Wenn nicht, droht eine automatische Kontenabfrage. Das dürfte einige, die nach der Tsunami-Katastrophe großzügig gespendet haben, in große Erklärungsnot bringen.
      Denn normalerweise können nur Spenden bis zu 100 Euro mittels Bareinzahlungsbeleg, Kontoauszug oder - bei Online-Banking - PC-Ausdruck beim Finanzamt belegt werden. Erst für größere Summen ist eine Spendenbescheinigung nötig. Auf dieser ist die Bankverbindung des Spenders aber meist nicht angegeben, der Fiskus kann den Geldfluß nicht mehr nachvollziehen.

      Allerdings wurden die Finanzämter vom Bundesfinanzministerium bereits am 14. Januar 2005 angewiesen, bei Spenden für Opfer der Flutwelle diesen "vereinfachten Zuwendungsnachweis" - so der Fachjargon - ohne Beschränkung nach oben anzuerkennen (Gz. IV C 4 - S 2223 - 48/05). Das heißt, auch für fünf- oder sechsstellige Summen genügt der Kontoauszug. Wer da Geld vom geheimen Schwarzgeldkonto an Hilfsorganisationen überwiesen hat, schaut ganz schön dumm aus der Wäsche, wenn er die Spende mittels Bankbeleg von der Steuer absetzen will und anschließend die Steuerfahndung vor der Tür steht. Die Kontonummer ist für den Fiskus auch an anderer Stelle wichtig. So wurden Finanzbeamte bei den Geheimtreffen darauf hingewiesen, intensiv nach Selbständigen und Firmen zu forschen, die kurz vor dem 1. April 2005, als das Gesetz zur Förderung der Steuerehrlichkeit in Kraft trat, plötzlich die Bank gewechselt und die alten Konten leergeräumt haben. Und Betriebsprüfer sind gehalten, auf neue Rechnungsblöcke respektive Rechnungen über den Kauf neuer Rechnungsvordrucke zu achten und angegebene Bankverbindungen auf Übereinstimmung zu checken. Hintergrund hier: Die Geldinstitute müssen Daten über gelöschte Konten nur drei Jahre lang speichern. Kommt der Kontenwechsel erst nach dieser Zeit heraus, gibt es für die Fahnder keine verwertbaren Daten bei der Bank mehr.

      Apropos verwertbare Daten: Immer wichtiger beim Aufspüren von Schwarzgeld wird in den Finanzämtern die Erbschafts- und Schenkungssteuerstelle. Mehrere Billionen Euro sollen laut Schätzungen in den nächsten zehn Jahren vererbt werden. Darunter manch ein Euro, der noch nicht versteuert wurde.

      Daher waren im Todesfall die Banken schon bisher verpflichtet, dem Finanzamt Stammdaten und Kontostand mitzuteilen. Der Fiskus forderte die Erben dann auf, eine Erklärung abzugeben und verglich anschließend deren Angaben mit den vorliegenden Daten. Gab es Abweichungen, mußte mühsam nachgeforscht werden. Dank automatischer Kontenabfrage läßt sich schon vorab überprüfen, ob der Erblasser bei mehreren Banken Konten unterhalten hat und ob alle erforderlichen Bankbescheinigungen vorliegen.

      Noch schwerwiegender: Bislang reichte es dem Fiskus, wenn brav Erbschafts- oder Schenkungssteuer gezahlt wurde. Was der Erbe oder Beschenkte mit dem Geld anfing - ob er es verpraßte, in Deutschland anlegte und die Erträge versteuerte oder ob er alles ins Ausland brachte und die Zinsen schwarz einsackte -, wurde nie überprüft. Doch das war einmal. Künftig verschicken Erbschaftssteuerstellen Kontrollmitteilungen an die Personen-Finanzämter. Diese überprüfen dann, ob Erträge aus dem Erbe versteuert werden.

      Auch Kinderliebe zu Lebzeiten kann für den Fiskus ein Ermittlungsgrund sein. Wer Sohn oder Tochter im Ausland studieren läßt - etwa in der Schweiz - und das Kind regelmäßig mit größeren Beträgen unterstützt, ist für das Finanzamt per se verdächtig. Überweisungen dorthin oder regelmäßige Besuche eignen sich einfach zu gut, um Gelder ins Ausland zu transferieren. Meist tragen die Eltern die Überweisungen sogar exakt in die Steuererklärung ein, um in den Genuß von Ausbildungsfreibeträgen zu kommen. Wer hier größere Summen überweist, ist schon im Visier der Fahnder.

      Auch andere Auslandskontakte machen Steuerpflichtige verdächtig, haben sie damit doch gute "Schleuserwege". Schnell gilt man da als Steuerflüchtling. Eine Freundin in Italien reicht normalerweise zwar nicht aus, daß der Fiskus nachzuforschen beginnt. Wer aber angibt, bedürftige Eltern oder Großeltern im Ausland zu unterstützen, muß mit Nachforschungen und Kontenabfragen rechnen.

      So ging Finanzfahndern ein Architekt ins Netz, der - obwohl für die Eltern nur 12000 Euro abzugsfähig waren- Unterstützungszahlungen von fast 50000 Euro belegte. Angeblich hatte er damit auch jede Menge Tanten, Nichten und Neffen unterstützt. Das erschien so unglaubwürdig, das die Steuerfahndungsmaschinerie anlief. Ergebnis: Der scheinbar so clevere Mann hatte das Geld auf sein eigenes Auslandskonto transferiert, auf dem er auch Schwarzgeld gebunkert hatte.

      Ein Auslandsurlaub brachte dagegen den Chef einer süddeutschen Software-Firma in Bedrängnis. Auf dem Weg an die Côte d' Azur fuhr er noch bei einem Kunden in Konstanz vorbei. Die Fahrt bis an den Bodensee wollte er von der Steuer absetzen. Als Beleg reichte er eine Benzinrechnung ein. Dumm nur, daß der Mann mit Kreditkarte gezahlt hatte. Ausgestellt von einer Schweizer Bank, bei der er mehrere Millionen Euro Schwarzgeld gebunkert hatte.

      Auch Kreditkarten-Abrechnungen selbst können sich als Falle entpuppen. So sollen die Finanzbeamten überprüfen, ob die Abrechnungsdaten mit anderen Angaben übereinstimmen. Das geht aus Mitschriften der Geheimtreffen hervor, die EURO am Sonntag vorliegen. Wird etwa ein Fahrtenbuch geführt und die darin angegebenen Fahrten passen nicht zu Kaufdaten und -orten laut Kreditkarten-Abrechnung, ist der Steuerpflichtige gleich als Schwindler entlarvt. Schnell glaubt der Fiskus dann, auch andere Angaben könnten nicht stimmen. Folge: eine Kontenabfrage. Aufpassen muß auch, wer Luxusartikel kauft. So sollen Betriebsprüfer etwa Yacht- und Oldtimer-Händler sowie exklusive Teppichläden unter die Lupe nehmen. Hier interessant: die Adressen von Kunden, die für viel Geld eingekauft haben. Die Prüfer schicken dann Kontrollmitteilungen ans Finanzamt der Kunden. Dieses checkt, wo das Kapital herkommt.

      Einfacher machte es dem Fiskus da ein Hausmeister, der angeblich nur zwei Mehrfamilienhäuser betreute und damit gerade mal 8000 Euro im Jahr verdiente. Dumm nur, daß er auch für die Abfuhr von Grünabfall zuständig ist. Den Hänger zum Wertstoffhof zog angeblich sein Firmenwagen - ein Porsche Boxster. Ermittlungen brachten dann schnell ein geheimes Zweitkonto an den Tag.

      Eigene Dummheit liefert mehr Steuersünder ans Messer, als man denkt. Derzeit wird gezielt nach Steuerpflichtigen gesucht, die hohe Werbungskosten aus Kapitalvermögen erklären, aber keine entsprechenden Einnahmen deklarieren. So gab ein Bayer an, für Vermögensberatung 3000 Euro an seine Bank gezahlt zu haben. Angeblich hatte der Mann jedoch gar kein Vermögen.

      Und ein Sachse wollte mehrere hundert Euro für Börsenliteratur absetzen, hatte aber nach eigener Aussage gar kein Depot. Da muß selbst der gutmütigste Finanzbeamte stutzig werden.

      Ebenfalls im Visier: Wer sich mit hohen Einmalzahlungen in Renten-, Lebensversicherungen oder Bausparverträge einkauft und diese dann steuerlich geltend machen will. Hier sollte man bei Rückfrage nachweisen können, woher das Geld stammt. Etwa aus eigenen - versteuerten - Ersparnissen, einem Erbe, einer Schenkung oder aus einem Darlehen.

      So fiel in Niedersachsen ein Ehepaar auf, weil es auf einen Schlag 60000 Euro in einen hochverzinsten Bausparvertrag einzahlte, aber vergaß, die Sparerfreibeträge zu ändern. Als das Paar dann mittels Einkommenssteuererklärung versuchte, die gezahlte Zinsabschlagssteuer zurückzuholen, konnte es nicht schlüssig erklären, woher es das Geld hatte. Langwierige Ermittlungen führten dann zu einem Schwarzgeldkonto. Seit 1. April haben die Ermittler es leichter: Eine automatische Kontenabfrage genügt - und schon sind alle Konten in Deutschland bekannt.

      Auch Immobilienkäufer können leicht in eine Überwachungsfalle geraten. Wer dem Fiskus Details der Finanzierung mitteilt und dabei ungewöhnliche hohe Eigenmittel angibt, der sollte damit rechnen, daß gecheckt wird, ob die Einkünfte aus Kapitalvermögen auch korrekt versteuert wurden. Verschweigen läßt sich hier nichts, denn Notare sind verpflichtet, den Fiskus über alle Immo-Kaufverträge zu informieren - in Zukunft sogar unter Androhung von Zwangsgeld. Die vereinnahmten Zwangsgelder, die künftig nicht nur gegen Notare schneller zum Einsatz kommen sollen, nutzt das Finanzamt immer häufiger für das gezielte Kaufen von Informationen. So wurde kürzlich der Fall eines Bankers bekannt, der sein Wissen über schwarze Konten seiner Kunden in Luxemburg gegen gutes Geld an die Finanzverwaltung weitergeben wollte. Letztlich kam es dann doch nicht zu dem beabsichtigten Ankauf. Der verräterische Banker hatte im Vorfeld schon so viele Details veraten, daß sich die Fahnder via Amtshilfe die restlichen Infos in Luxemburg selbst beschafften.

      Kontenabfrage So war es bisher

      Nach den Terroranschlägen vom 11. September 2001 wurde ein automatisiertes Kontenabfragesystem eingerichtet, um die Finanzströme terroristischer Organisationen austrocknen zu können. Seither können Behörden über die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (Bafin) und das Bundesamt für Finanzen checken, wer in Deutschland ein Konto, ein Wertpapierdepot oder die Verfügungsberechtigung über eine Bankverbindung hat. Während Fiskus und Strafverfolger bisher nur bei der Verfolgung von Straftaten Zugriff auf Daten der rund 500 Millionen Konten hatten, ist seit Inkrafttreten des "Gesetzes zur Förderung der Steuerehrlichkeit" alles anders.

      So ist es jetzt

      Seit 1. April 2005 reicht es, wenn ein Finanzbeamter angibt, er müsse Daten einsehen, "weil dies zur Festsetzung oder Erhebung von Steuern erforderlich ist und ein Auskunftsbegehren an den Steuerpflichtigen nicht zum Ziele geführt hat oder keinen Erfolg verspricht". Der Beamte muß vor der Abfrage keinem Außenstehenden nachweisen, was er da behauptet. Ob also tatsächlich die Voraussetzungen für den Schnüffelauftrag gegeben sind, wird lediglich vom Vorgesetzten überprüft. Und: Der Kreis der Auskunftsberechtigten wurde kräftig erweitert. Nun dürfen alle Behörden, die in ihrer Arbeit an "Begriffe des Einkommenssteuergesetzes" anknüpfen, Daten abfragen - also etwa Sozialamt, Wohngeldstelle und Bafög-Amt. Und immer mehr Stellen müssen Infos an die Bafin und ans Bundesamt für Finanzen liefern (siehe Grafik Seite 56). Wenige Wochen nach Einführung des neuen Schnüffelgesetzes läuft es technisch allerdings noch nicht rund in den Finanzämtern. Die Überwachungsmaschinerie ruckelt noch. Derzeit werden Anfragen per Dienstpost verschickt. Ein mühsames Verfahren, das erst Zug um Zug durch Computeranfragen ersetzt wird.

      Steuererklärung

      Wer mit penibler Prüfung rechnen muß

      Mit der Kontenabfrage hat das Finanzamt neue, ungeahnte Möglichkeiten. Dennoch gibt es Grenzen für die Steuerschnüffler. Die Gründe dafür sind profan: Zeit- und Personalmangel. Speziell bei der jährlich abzugebenden Einkommenssteuererklärung bleibt es bei den Vorschriften, welche Fälle etwas lockerer gesehen werden und welche detailliert überprüft werden. So konzentrieren sich die Finanzbeamten zunächst auf Plausibilitätsprüfungen und orientieren sich dabei an festen Prüfgrundsätzen. Demnach soll bei der Bearbeitung der Steuerfälle auf das Wesentliche abgestellt werden.

      Der Aufwand bei der Bearbeitung eines Falls hat sich nach dessen steuerlicher Bedeutung zu richten. So gibt es eine bundeseinheitliche Vorgabe, die besagt, wieviele Anträge je nach Höhe der Einkünfte sorgfältig zu prüfen sind (siehe Tabelle).

      Darüber hinaus sind Steuerfälle "intensiv zu bearbeiten"

      - wenn dies im Einzelfall angeordnet wird,

      - wenn sich Zweifelsfragen von erheblicher steuerlicher Bedeutung ergeben, oder

      - wenn der Sachbearbeiter nach pflichtgemäßem Ermessen einen Anlaß zur Detailprüfung erkennt.

      Logische Schlußfolgerung für Steuerpflichtige: Wer eine in sich schlüssige und nachvollziehbare Steuererklärung abgibt, hat die besten Karten, um eine sorgfältige Überprüfung seiner Unterlagen herumzukommen.

      Quelle: FINANZEN.NET
      So wie es aussieht erhebt Österreich keine Quellensteuer auf Zinserträge wohl aber auf Dividenden (Schweiz 35 % auch bei Zinserträgen) 8o Für Investoren, die Kontrollmitteilungen zustimmen, ermäßigt sich der Quellensteuersatz.

      Steuersparfonds vor dem Aus

      Eichel macht Steuersparfüchsen das Leben schwer

      Die Tage, an denen gut Verdienende ihre Steuerlast mit geschlossenen Fonds drücken konnten, sind wohl endgültig gezählt - und zwar viel schneller als erwartet. Schon länger bekannt war, dass Hans Eichel die Verlustverrechnung deutlich einschränken will. Aktuellen Berichten zufolge soll es für Steuerstundungsmodelle jedoch nur eine äußerst kurze Übergangsfrist geben. "Steuerpflichtige, die vor dem 5. Mai 2005 einem Steuerstundungsmodell beitreten, dessen Außenvertrieb bereits vor dem 18. März 2005 begonnen hat, genießen Vertrauensschutz", so der unerwartet verschärfte "Entwurf eines Gesetzes zur Verbesserung der steuerlichen Standortbedingungen".

      Zu gut deutsch: Wer nach dem 4. Mai in einen geschlossenen Fonds investiert, soll dort anfallende Verluste nicht mehr mit anderen positiven Einkünften verrechnen können, sondern nur noch mit Einkünften derselben Einkunftsart. Spekulative Investoren kennen solche Verlustabzugsbegrenzungen bereits: Sie gelten schon seit langem für Verluste aus Spekulationsgeschäften.